Das Staatsoberhaupt wird in der Republik nicht durch Erbfolge wie im Falle der Monarchie bestimmt, sondern durch Wahlen ermittelt.
Aufgrund der von Österreich-Ungarn im 1. Weltkrieg zerfiel die Doppelmonarchie in viele unabhängige Staaten - darunter waren u.a. und . Kaiser unterzeichnete im November 1918 eine Verzichtserklärung am Anteil seiner Regierungsgeschäfte. Am 12. November wurde die Republik Österreich ausgerufen. (1. Staatskanzler ).
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