Ein Vertrag regelt den Austausch von und Pflichten, im Fall des zwischen Arbeitnehmer und -
Bewerbung
Vor dem Zustandekommen eines Arbeitsvertrags steht in der Regel eine schriftliche Bewerbung und ein Bewerbungsgespräch.
In eine Bewerbungsmappe gehören
ein Anschreiben
ein tabellarischer Lebenslauf
ggf. relevante Zeugnisse.
Das Bewerbungs- oder Vorstellungsgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen.
Bewerbungsgespräch
Es ist zu empfehlen, Arbeitsverträge immer schriftlich abzuschließen.
Grundsätzlich können Arbeitsverträge geschlossen werden, d.h. entweder schriftlich, oder stillschweigend.
Vergütungspflicht
Beschäftigungspflicht
Fürsorgepflicht
Ausstellung eines Arbeitszeugnisses
Informations- und Anhörungspflicht
Zeugnispflicht
Gewährung von Urlaub
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