Mein Ausbilder:
Jährlich beginnen in Deutschland viele junge Erwachsene eine duale Ausbildung – so auch im Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA). Die duale Ausbildung ist eine Berufsausbildung, in der sich Zahnarztpraxis und Berufsschule die Aufgaben teilen. Die Zahnarztpraxen sind in der Auswahl der Bewerber frei, aber auch die die Bewerber selbst. Der Staat greift nicht ein, das nennt man den Grundsatz der Vertragsfreiheit.
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Ein Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb (offizielle Bezeichnung: Ausbildender) geschlossen. Manchmal ist auch der Ausbilder im Vertrag erwähnt. Das ist die Person, die im Unternehmen für die Ausbildung verantwortlich ist. In kleinen Betrieben ist der Ausbildende oft zugleich der Ausbilder. In Großbetrieben gibt es häufig Mitarbeiter, die hauptberuflich für die Lehrlingsausbildung zuständig sind (z. B. Meister oder Techniker im Handwerk oder in der Industrie). Ausbilden darf eine Person nur, wenn Sie persönlich und fachlich geeignet und mindestens 24 Jahre alt ist. Es ist wichtig, dass der Ausbilder alle erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse des Berufs gut beherrscht.
Mein Ausbilder:
Mein Ausbildender:
Ich, der / die Auszubildende
Quelle: Wirtschaft Kompetent 2024, Arbeitsbuch, S. 5; Schulbuch S. 11 ff., Klett Verlag
Das Berufsbildungsgesetz (= BBiG) ist eins der wichtigsten Gesetze in der beruflichen Bildung. Es regelt die Berufsausbildung im dualen System, die Vorbereitung auf die Berufsausbildung, die Fortbildung und die berufliche Umschulung.
Fachbegriff
Erklärung
die Fortildung
Erweiterung oder Vertiefung von Wissen im bereits erlernten Beruf.
die Umschulung
Ausbildung in einem neuen Beruf, meist nach Berufswechsel oder -verlust.
a) Erklären Sie mit eigenen Worten, was dieser Satz bedeutet.
Die Ausbildung zur ZFA soll nicht nur zeigen, wie man heute arbeitet, sondern auch auf Veränderungen in der Zahnarztpraxis vorbereiten – z. B. neue Technik oder andere Arbeitsabläufe.
b) Nennen Sie zwei Beispiele, wie sich die Arbeitswelt in einer Zahnarztpraxis verändert hat oder verändern kann.
- Neue digitale Programme zur Terminvergabe, Abrechnung oder Patientenverwaltung
- Einsatz von modernen Geräten wie digitalen Röntgengeräten oder Intraoralscannern
(weitere mögliche Beispiele: strengere Hygienevorgaben, Online-Kommunikation mit Patienten, papierlose Dokumentation)
c) Erklären Sie, warum es wichtig ist, dass man in der Ausbildung auch auf neue Entwicklungen in der Arbeitswelt vorbereitet wird.
Damit eine ZFA mit neuen Geräten oder Methoden umgehen können
Weil sich die Arbeit in Praxen ständig weiterentwickelt
Damit sie auch in Zukunft gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben
Um flexibel und sicher im Beruf zu bleiben
Für jede Ausbildung – auch die zur ZFA – legt eine bundesweite Ausbildungsordnung (= AO) genau fest, was die Auszubildenden lernen müssen. Was genau in der AO steht, ist im BBiG (§5 (1)) festgelegt. Dort wird unter anderem die Bezeichnung des Ausbildungsberuf, die Ausbildungsdauer, aber auch die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten festgelegt, die ein Auszubildender mindestens in der Ausbildung erlernt.
Die Ausbildungsordnung für ZFA wurde zuletzt wesentlich im August 2022 überarbeitet.
Der Ausbildungsbetrieb ist für den praktischen Teil der Ausbildung zuständig. Was die Auszubildenden lernen sollen, ist in der Ausbildungsordnung festgelegt. Damit klar ist, wann und wie diese Inhalte im Betrieb vermittelt werden, wird ein betrieblicher Ausbildungsplan erstellt. Darin steht zum Beispiel, in welcher Reihenfolge bestimmte Aufgaben gelernt werden, wie viel Zeit dafür vorgesehen ist und wo (z. B. in der Praxis oder in Kursen) das stattfindet. Er ist ein Bestandteil des Ausbildungsvertrags und muss den Auszubildenden spätestens zu Beginn der Ausbildung ausgehändigt werden. Der betriebliche Ausbildungsplan kann über die Ausbildungsordnung und den Ausbildungsrahmenplan hinausgehen; weniger enthalten darf der betriebliche Ausbildungsplan nicht.
Vor Beginn einer Berufsausbildung ist zwischen der Ausbildenden und der Auszubildenden ein Berufsausbildungsvertrag gemäß § 10 Abs. 1 BBiG abzuschließen. Dieser Vertrag muss der zuständigen Stelle – beispielsweise der Zahnärztekammer Berlin – zur Genehmigung und Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse vorgelegt werden (§ 36 BBiG).
Eine Eintragung in das Verzeichnis der Zahnärztekammer erfolgt nur, wenn der Vertrag den Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der für Berlin gültigen Ausbildungsordnung entspricht. Außerdem müssen sowohl das Ausbildungspersonal als auch die Ausbildungsstätte persönlich und fachlich geeignet sein.
Spätestens vor Beginn der Ausbildung müssen die wesentlichen Inhalte des Ausbildungsvertrags schriftlich festgehalten werden (§ 11 Abs. 1 BBiG). Dazu gehören mindestens folgende Punkte:
Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung
Beginn und Dauer der Ausbildung
Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, sofern vorgesehen
Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
Dauer des Urlaubs
Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
Hinweis auf das Bestehen einer Probezeit
Der Vertrag ist von der Ausbildenden, der Auszubildenden sowie – bei Minderjährigkeit – von den gesetzlichen Vertretern zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung des Vertrags ist den Vertragsparteien unverzüglich auszuhändigen (§ 11 Abs. 3 BBiG).
Auszubildende und Ausbildende haben bestimmte Pflichten und Rechte, damit die Ausbildung gut funktioniert.
Auszubildende haben zum Beispiel eine Befolgungspflicht. Das bedeutet: Sie müssen die Anweisungen des Ausbildenden befolgen, wenn sie zur Ausbildung gehören. Außerdem gilt die Berufsschulpflicht. Das heißt, der Unterricht in der Berufsschule muss regelmäßig besucht werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Lernpflicht. Auszubildende müssen sich bemühen, alle Kenntnisse und Fähigkeiten zu lernen, die sie für die Abschlussprüfung brauchen.
Auch die Schweigepflicht gehört dazu: Informationen über den Betrieb oder über Kunden dürfen nicht weitergegeben werden. Wenn ein Auszubildender etwas absichtlich oder grob fahrlässig beschädigt – zum Beispiel Maschinen oder Geräte –, kann er oder sie dafür haftpflichtig gemacht werden.
Auch der Ausbildende hat Pflichten. Die wichtigste ist die Ausbildungspflicht. Der Betrieb muss alle Inhalte vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungsziels notwendig sind. Dazu gehören praktische Aufgaben und theoretisches Wissen. Der Betrieb muss außerdem alle Ausbildungsmittel – zum Beispiel Bücher, Werkzeuge oder Schutzkleidung – kostenlos zur Verfügung stellen. Durch die Fürsorgepflicht ist der Ausbildende verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Auszubildende nicht körperlich oder seelisch geschädigt wird. Auch die Anmeldung zur Sozial- und Unfallversicherung gehört dazu.
Ein weiterer Punkt ist die Freistellungspflicht. Der Auszubildende muss für den Besuch der Berufsschule freigestellt werden – er darf also während der Schulzeit nicht im Betrieb arbeiten müssen. Ebenso wichtig ist die Anmeldepflicht zu Prüfungen. Der Betrieb muss dafür sorgen, dass die Auszubildenden rechtzeitig zu Zwischen- und Abschlussprüfungen angemeldet und freigestellt werden.
Die Auszubildenden müssen bereit sein zu lernen und Verantwortung zu übernehmen. Die Ausbildenden müssen dafür sorgen, dass die Ausbildung fair, sicher und fachlich korrekt abläuft.
In einer Ausbildung haben beide Seiten bestimmte und .
Der Auszubildende hat die Verpflichtung, die des Ausbildenden zu befolgen. Diese Pflicht nennt man .
Auch die muss regelmäßig besucht werden.
Die bedeutet, dass der Auszubildende sich bemühen muss, gut zu lernen.
Wichtige Informationen aus dem Betrieb dürfen nicht weitererzählt werden. Das nennt man .
Wenn man etwas absichtlich kaputt macht, muss man vielleicht dafür bezahlen. Das gehört zur .
Der Ausbildende muss eine gute Ausbildung erteilen. Das nennt man .
Alle nötigen wie Bücher und Werkzeuge müssen kostenlos sein.
Durch die muss der Betrieb auf die Gesundheit der Auszubildenden achten.
Für die Schule gibt es eine : Der Betrieb muss die Auszubildenden für den Unterricht freistellen.
Der Betrieb muss die Auszubildenden auch zur anmelden.
Pflichten des Auszubildenden
(= Rechte des Ausbildenden)
Pflichten des Ausbildenden
(= Rechte des Auszubildenden)
Befolgungspflicht: Weisungen des Ausbildenden im Rahmen der Berufsausbildungsind sorgfältig zu befolgen.
Ausbildungspflicht: Vermittlung der Fertig-
keiten und Kenntnisse, die zur Erreichung
des Ausbildungsziels erforderlich sind.
Berufsschulpflicht
Ausbildungsmittel: Müssen kostenlos zur
Verfügung gestellt werden
Lernpflicht: Auszubildende(r) muss sich
bemühen, so zu lernen, dass die Abschlussprüfung bestanden wird.
Fürsorgepflicht: Vermeidung sittlicher
und körperlicher Schäden; Anmeldung zur
Sozial- und Unfallversicherung.
Schweigepflicht über Geschäftsdaten
Freistellungspflicht: Ausbildende(r) muss
die/den Auszubildende(n) zum Besuch der
Berufsschule anhalten und freistellen.
Haftpflicht: Bei grob fahrlässig oder vor-
sätzlich verursachten Schäden an Maschi-
nen, Büroeinrichtungen usw. haftet der Auszubildende.
Anmeldepflicht zu Prüfungen: Auszubil-
dende(r) muss rechtzeitig zu Prüfungen angemeldet und freigestellt werden.
Jeder Ausbildungsvertrag enthält eine Probezeit (mindestens 1 Monat, höchstens 4 Monate). In dieser Zeit kann der Auszubildende feststellen, ob ihm die Ausbildung gefällt, und der Betrieb kann prüfen, ob er mit den Leistungen und dem Verhalten des Auszubildenden zufrieden ist (siehe Bild). Innerhalb der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit und ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.
Nach Ende der Probezeit kann der Auszubildende mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn er den Beruf wechseln oder die Ausbildung aufgeben will. Außerdem kann er fristlos kündigen, wenn der Ausbildende seine Pflichten grob verletzt. Der Ausbildende dagegen kann nur fristlos aus wichtigem Grund kündigen (z. B. bei Diebstahl oder Beleidigung). Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Mit bestandener Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis.
Jeder Ausbildungsvertrag enthält eine Probezeit (mindestens 1 Monat, höchstens 4 Monate). In dieser Zeit kann der Auszubildende feststellen, ob ihm die Ausbildung gefällt, und der Betrieb kann prüfen, ob er mit den Leistungen und dem Verhalten des Auszubildenden zufrieden ist (siehe Bild). Innerhalb der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten jederzeit und ohne Angaben von Gründen gekündigt werden.
Nach Ende der Probezeit kann der Auszubildende mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn er den Beruf wechseln oder die Ausbildung aufgeben will. Außerdem kann er fristlos kündigen, wenn der Ausbildende seine Pflichten grob verletzt. Der Ausbildende dagegen kann nur fristlos aus wichtigem Grund kündigen (z. B. bei Diebstahl oder Beleidigung). Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Mit bestandener Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis.
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wichtige Begriffe
die Probezeit
Anfangszeit der Ausbildung (mind. 1 Monat, max. 4 Monate), in der beide Seiten das Ausbildungsverhältnis jederzeit kündigen können.
die Ausbildungszeit
Zeitraum, in dem die Ausbildung offiziell dauert – vom Beginn bis zum Ende, z. B. bei bestandener Abschlussprüfung. Für ZFAs beträgt die Ausbildungszeit 3 Jahre.
das Ausbildungsverhältnis
Rechtliche Verbindung zwischen Auszubildendem und Ausbildendem, in der beide Seiten Rechte und Pflichten haben.
die fristlose Kündigung
Kündigung ohne Einhaltung einer Frist, die nur aus wichtigem Grund (z. B. Diebstahl, grobe Pflichtverletzung) möglich ist.
Kündigung während der Probezeit
Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten (Auszubildender und Ausbildender) fristlos gekündigt werden.
Kündigung nach der Probezeit
Nach der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen für Auszubildende, wenn sie die Ausbildung aufgeben oder den Beruf wechseln möchten. Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z. B. grobe Pflichtverletzung des Ausbildenden).
Derzeit können Berufsanfänger unter 327 staatlich anerkannten wählen. Daneben unterscheidet man mehr als 20.000 verschiedene . Der Ausbildungsberuf der ZFA ist eine davon. Beginn einer ist zwischen dem und der ein auf Grundlage des abzuschließen. Dieser Vertrag muss der zuständigen Stelle – beispielsweise der – zur Genehmigung und Eintragung in das Verzeichnis der vorgelegt werden.
Verwenden Sie diese Wörter, aber Achtung zwei Wörter sind falsch!
Berufsausbildungsvertrag , Berufstätigkeiten, Ausbildungsvergütung, Ausbildenden, Zahnärztekammer Berlin, Ausbildungsberufen, Berufsausbildung, Auszubildenden, Berufsschule, Berufsbildungsgesetz, Berufsausbildungsverhältnisse
Frage
Antwort
Aufgabe 1:
Wie heißen die beiden Vertragsparteien, die am Abschluss eines Berufsausbildungsvertrags beteiligt sind?
Auszubildender und Ausbildender
Aufgabe 2:
Wie heißt das Gesetz, das die Berufsausbildung in Deutschland regelt?
Berufsbildungsgesetz
Aufgabe 3:
Welche Stelle muss den Berufsausbildungsvertrag einer ZFA in Berlin genehmigen und in das Verzeichnis eintragen?
Die Zahnärztekammer Berlin
Aufgabe 4:
Was versteht man unter einem Berufsausbildungsverhältnis?
Rechtliche Verbindung zwischen Auszubildendem und Ausbildendem, in der beide Seiten Rechte und Pflichten haben.
Aufgabe 5:
Was geschieht mit dem Berufsausbildungsvertrag nach der Unterzeichnung durch beide Parteien?
Die Zahnärztekammer Berlin muss den BAV genehmigen und in das Verzeichnis eintragen.
Aufgabe 6:
Wann endet ein Berufsausbildungsverhältnis automatisch?
Nach bestandener (mündlicher) Abschlussprüfung.
Aufgabe 7:
Wie lange dauert die Probezeit in einem Berufsausbildungsvertrag mindestens und höchstens?
Die Probezeit dauert mindestens 1 Monat und höchstens 4 Monate.
Aufgabe 8:
Was ist eine duale Ausbildung?
Eine duale Ausbildung ist ein Ausbildungssystem, bei dem die Ausbildung sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule stattfindet.
Aufgabe 9:
Welche Pflichten hat der Auszubildende laut Berufsausbildungsvertrag?
Der Auszubildende hat die Pflicht, lernbereit zu sein, Weisungen zu befolgen, die Ausbildung sorgfältig durchzuführen und an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
Frage
Antwort
Aufgabe 11:
Was versteht man unter dem Begriff „Ausbildungsrahmenplan“?
Der Ausbildungsrahmenplan ist ein zeitlich und inhaltlich gegliederter Plan, der vorgibt, welche Kenntnisse und Fertigkeiten in der Ausbildung vermittelt werden müssen.
Aufgabe 12:
Wer kontrolliert die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Ausbildungsverhältnis??
Die zuständige Kammer, also für die ZFAs die Zahnärztekammer Berlin
Aufgabe 13:
Was bedeutet „Berufsschulpflicht“ in der dualen Ausbildung?
Auszubildende sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht der Berufsschule teilzunehmen, solange sie berufsschulpflichtig sind.
Aufgabe 15:
Was ist ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung des Ausbildungsverhältnisses?
Ein wichtiger Grund ist z. B. Diebstahl, Beleidigung, wiederholtes unentschuldigtes Fehlen oder grobe Pflichtverletzungen.
Aufgabe 16:
Welche Angaben müssen im Berufsausbildungsvertrag mindestens enthalten sein?
Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Ausbildung, Beginn und Dauer, Probezeit, tägliche Ausbildungszeit, Zahlung und Höhe der Vergütung, Dauer des Urlaubs, Voraussetzungen zur Kündigung
Aufgabe 17:
Wie wird das Ende eines Berufsausbildungsverhältnisses gesetzlich geregelt?
Das Ausbildungsverhältnis endet automatisch mit dem Bestehen der Abschlussprüfung, spätestens aber zum vereinbarten Ausbildungsende.
Aufgabe 18:
Darf ein Ausbildungsvertrag mündlich abgeschlossen werden?
Nein, der Berufsausbildungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden, bevor die Ausbildung beginnt. Das ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 11 BBiG).
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