Das Handelsgesetzbuch beschreibt, dass jeder ein Kaufmann ist, der ein Handelsgewerbe betreibt. Ein Handelsgewerbe ist durch unterschiedliche Kriterien zu erkennen, zum Beispiel:
Alle Kaufleute müssen sich in das Handelsregister eintragen lassen und für alle Kaufleute gilt das Handelsgesetzbuch.
Das Handelsregister ist ein Verzeichnis aller Kaufleute in einem bestimmten Bereich. So wird zum Beispiel beim Amtsgericht Kaiserslautern das Handelsregister für den Bereich Kaiserslautern geführt. In das Handelsregister eingetragen werden der Name des Untenehmens, die Inhaber, die Haftungsverhältnisse, der Geschäftssitz, eine Unterschrift als Muster und wer vertretungsberechtgt ist. Jeder mit berechtigtem Interesse hat die Möglichkeit, einen Handelsregisterauszug beim Amtsgericht anzufordern.
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