Das Gesetz, das die gewerbliche Tätigkeit regelt heißt . Hier ist festgelegt, wer ein Gewerbe muss. Ist jemand auf eigene , auf zeitlich ausgelegt und auf das Erzielen eines ausgerichtet tätig, dann muss sie ein anmelden. Tut sie das nicht, ist aber trotzdem wirtschaftlich tätig, macht sie sich .
Will man ein anmelden so führt einen der erste Weg zur . Dort kann man sich über die Unternehmensgründung informieren. Als Unternehmerin muss man bei der Wirtschafskammer werden und regelmäßig Beiträge zahlen.
Die Wirtschaftskammer berät zukünftige in rechtlichen Fragen und unterstützt sie bei der Erstellung ihres .
Der nächste Schritt führt die Unternehmerin zur Gewerbebehörde. In großen Städten ist das das , am Land die . Dort muss man die Erfüllung der für die Gewerbegenehmigung nachweisen.
Da man als Unternehmen -steuer zahlen muss benötigt man eine eigene Steuernummer vom .
Als letzter Schritt ist noch die Sozialversicherung zu regeln. Der Sozialversicherungsträger für Selbstständige ist die , oder die Sozialversicherung der .
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