• Der Weg in die Selbständigkeit
  • anonym
  • 15.05.2024
  • Beruf und Wirtschaft, Wirtschaft
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Setze bitte die feh­len­den Be­grif­fe ein.

Das Ge­setz, das die ge­werb­li­che Tä­tig­keit re­gelt heißt . Hier ist fest­ge­legt, wer ein Ge­wer­be muss. Ist je­mand auf ei­ge­ne , auf zeit­lich aus­ge­legt und auf das Er­zie­len eines aus­ge­rich­tet tätig, dann muss sie ein an­mel­den. Tut sie das nicht, ist aber trotz­dem wirt­schaft­lich tätig, macht sie sich .

Will man ein an­mel­den so führt einen der erste Weg zur . Dort kann man sich über die Un­ter­neh­mens­grün­dung in­for­mie­ren. Als Un­ter­neh­me­rin muss man bei der Wirt­schafs­kam­mer wer­den und re­gel­mä­ßig Bei­trä­ge zah­len.

Die Wirt­schafts­kam­mer berät zu­künf­ti­ge in recht­li­chen Fra­gen und un­ter­stützt sie bei der Er­stel­lung ihres .

Der nächs­te Schritt führt die Un­ter­neh­me­rin zur Ge­wer­be­be­hör­de. In gro­ßen Städ­ten ist das das , am Land die . Dort muss man die Er­fül­lung der für die Ge­wer­be­ge­neh­mi­gung nach­wei­sen.

Da man als Un­ter­neh­men -​steuer zah­len muss be­nö­tigt man eine ei­ge­ne Steu­er­num­mer vom .

Als letz­ter Schritt ist noch die So­zi­al­ver­si­che­rung zu re­geln. Der So­zi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger für Selbst­stän­di­ge ist die , oder die So­zi­al­ver­si­che­rung der .

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