Die 1. Phase der Französischen Revolution

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Die 1. Phase der Französischen Revolution

Ein­be­ru­fung der

Ge­ne­ral­stän­de

Der König ruft eine Ver­samm­lung von Ver­tre­tern aller drei Stän­de zu­sam­men. Die Ver­tre­ter wer­den vom Volk ge­wählt. Diese Ver­samm­lung soll Maß­nah­men be­schlie­ßen, die Frank­reich vor dem Staats­bank­rott1  ret­ten. Die Ver­tre­ter des drit­ten Stan­des sind hier­bei aber be­nach­tei­ligt.





17. Juni 1789

Ende Juli 1789

Mai, 1789

4.-5. Au­gust und 26. Au­gust 1789

14. Juli 1789





Staats­bank­rott = Ein Staat hat kein Geld mehr. Der Staat kann dann seine Auf­ga­ben nicht mehr er­fül­len.



Die 1. Phase der Französischen Revolution

von anonym

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