• Die Firma
  • anonym
  • 02.02.2021
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Die „Firma“

§17 Handelsgesetzbuch

(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.

(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.



Der Begriff "Firma" wird umgangssprachlich gleichbedeutend mit dem Begriff "Unternehmen" verwendet.

Gesetzlich geregelt ist jedoch im Handelsgesetzbuch, dass die Firma der Handelsname eines Unternehmens ist.

Merke: Der Name des Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt,  ist die Firma.





§18 Handelsgesetzbuch

(1) Die Firma muss zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen.

(2) Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen. (...)



Die Firma als Kennzeichnung des Kaufmanns kann auf vier verschiedene Arten benannt werden:

  • Personenfirma

Der Name einer Person bestimmt die Firmenbezecihnung (zum Beispiel der Name eines Gesellschafters).

Beispiel: Bilfinger und Berger AG

  • Sachfirma

Der Name der Sache, die für das Unternehmen relevant ist, bestimmt die Firmenbezeichnung

Beispiel: Hochbau GmbH

  • Mischfirma

Der Name einer Person und einer Sache bestimmen die Firmenbezeichnung

Beispiel: Möbel Martin GmbH & Co KG

  • Fantasiefirma

Die Firmenbezeichnung ist frei erfunden.

Beispiel: Red Bull GmbH



Die Firma besteht aus einem dieser vier kennzeichnenden Teile und dem Rechtsformzusatz (z.B. GmbH, AG).

1
Lesen Sie den Informationstext und beantworten Sie die folgenden Fragen.
  • Welche zwei Teile beinhaltet die „Firma“?
  • Was ist eine Mischfirma?
  • Was ist eine Personenfirma?
  • Was ist eine Sachfirma?
  • Was ist eine Fantasiefirma?
  • Was bedeutet der Begriff „Firma“ gesetzlich?
2
Bringen Sie jeweils zwei Beispiele für die vier Arten, eine Firma zu benennen. Sie können hierzu echt Beispiele bringen oder sich Beispiele überlegen (Möglichkeit für Personenfirma: Max Mustermann GmbH).
3
Füllen Sie die Lücken im folgenden Text aus.

Unter dem Begriff versteht man gesetzlich den eines Kaufmanns. Das ist die gesetzliche Grundlage. In den Paragraphen 17 und 18 ist geregelt, wie die Firma zu wählen ist. Die Kennzeichnung des Kaufmanns muss sein. Außerdem muss sie so gewählt werden, dass man das Unternehmen klar von anderen  kann. Die muss so gewählt werden, dass sie nicht missverstanden werden kann. Ansonsten könnte sie andere in die Irre führen. Die Firma besteht aus Teilen: Ein kennzeichnender Teil und der .

Die Kennzeichnung der Firma kann auf vier verschiedene Arten lauten. Die Personenfirma beinhaltet einen . Die Sachfirma ist gekennzeichnet durch die des Unternehmens. Die Mischfirma ist eine Mischung aus  und .

Die Fantasiefirma ist .

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