• Die politische Karriere in Rom
  • anonym
  • 22.11.2022
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Erkläre das Vetorecht!

Die römische Verfassung beruhte auf 3 Machtbereichen Senat, Magistrat und Volksversammlung.

Senat



Der Senat hat 300 ehemalige Magistrate als Mitglieder auf Lebenszeit. Ihre Aufgaben sind : Beratung der Beamten, Anregung bzw. Zustimmung zu den Gesetzen, die Verfügung über Einnahmen und Ausgaben des Staates und die Festlegung der Außenpolitik.



Magistrate



- Konsuln

- Prätoren

- Ädilen

- Quästoren

- Volkstribunen



Volksversammlungen



Zenturiatsversammlung:

Diese sind nach dem Vermögen gegliedert und werden durch den Konsul einberufen und geleitet. Sie wählen Prätoren, Konsuln und Zensoren und entscheiden über Krieg oder Frieden, die Verurteilung der Staatsverbrechen und das Gesetzgebungsrecht. Das Wahlrecht ist ab 16 mit dem römischen Bürgerrecht, aber die Wahlgruppen wurden jeweils nach den Vermögensklassen gegliedert. Diese durften dann vom höchsten zum niedrigsten Stand nach der Reihe wählen.



Tribusversammlung:

Sie werden vom Volkstribunen einberufen und er schlägt ihnen Gesetze vor. Die Tribusversammlung ist nach Wohnbezirken gegliedert, ist plebejisch und kann Gesetze beschließen. Sie wählen die Volkstribunen, Quästoren und die Ädilen und der Wahlort ist das Forum Romanum.

2 Zensoren

Aufgabe: Steuerfestlegung, Vergabe öffentlicher Aufträge

2 ehemalige Konsuln

Amtszeit: 5 Jahre

Dikator:

Aufgabe: oberster Beamter in Krisenzeiten, vom Magistrat ernannt

Amtszeit: max. 6 Monate

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