Die Reichsverfassung 1849 und das Grundgesetz 1949 im Vergleich
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Vergleiche die heute geltenden Grundrechte in M1 mit den Grundrechten der Reichsverfassung von 1849 (Q4 im Buch S. 28). Ordne dafür, wo möglich, den Artikeln die entsprechenden Paragraphen aus dem Buch zu.
M1
Auszug aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, verabschiedet am 23. Mai 1949.
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. [...]
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit [...]
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. [...]
Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. [...]
Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...]
Artikel 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. [...]
Artikel 9
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. [...]
Artikel 10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. [...]
Artikel 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet. [...]
Artikel 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. [...]
Artikel 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich. [...]
Artikel 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. [...]
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M1
Auszug aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, verabschiedet am 23. Mai 1949.
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Die Reichsverfassung 1849 und das Grundgesetz 1949 im Vergleich
von anonym
01.11.2025
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