• Die Erklärung der Menschenrechte
  • Rattler
  • 10.11.2020
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  • Geschichte
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Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte
vom 26.August 1789

Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 im Vergleich zum deutschen Grundgesetz.

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Ordne die Artikel der Erklärung der Menschenrechte von 1789 (links) den entsprechenden Artikeln des Grundgesetzes (rechts) zu.
  • Artikel 1 – Alle Menschen sind gleich
  • Artikel 2 – Der Zweck jeder politischen Vereinigung ist die Erhaltung der natürlichen und unantastbaren Menschenrechte. Diese sind das Recht auf Freiheit, das Recht auf Eigentum, das Recht auf Sicherheit und das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung.
  • Artikel 3 – Der Ursprung jeder Souveränität liegt ihrem Wesen nach beim Volke.
  • Artikel 4 – Die Freiheit besteht darin, alles tun zu dürfen, was einem anderen nicht schadet
  • Artikel 6 – Das Gesetz ist der Ausdruck des allgemeinen Willens. Alle Bürger haben das Recht, persönlich oder durch ihre Vertreter an seiner Gestaltung mitzuwirken. Es muss für alle gleich sein . Da alle Bürger vor ihm gleich sind, sind sie alle gleic
  • Artikel 7 – Niemand darf angeklagt, verhaftet oder gefangengehalten werden, es sei denn in den durch das Gesetz bestimmten Fällen und nur in den von ihm vorgeschriebenen Formen.
  • Artikel 10 – Niemand soll wegen seiner Anschauungen, selbst religiöser Art, belangt werden, solange deren Äußerung nicht die durch das Gesetz begründete öffentliche Ordnung stört.
  • Artikel 11 – Die freie Äußerung von Meinungen und Gedanken ist eines der kostbarsten Menschenrechte; jeder Bürger kann also frei reden, schreiben und drucken,
  • Artikel 13 – Für die Unterhaltung der öffentlichen Gewalt und für die Verwaltungsausgaben ist eine allgemeine Abgabe unerlässlich; sie muss auf alle Bürger, nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten, gleichmäßig verteilt werden.
  • Artikel 16 – Eine Gesellschaft, in der die Gewährleistung der Rechte nicht gesichert und die Gewaltenteilung nicht festgelegt ist, hat keine Verfassung.
  • Artikel 17 – Da das Eigentum ein unverletzliches und geheiligtes Recht ist, kann es niemandem genommen werden .
  • Artikel 5 – Es besteht Meinungs- und Pressefreiheit.
  • Artikel 1 – „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
  • Artikel 1 – Der Staat hat die Aufgabe die Würde des Menschen zu schützen
  • Artikel 3 – „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
  • Artikel 3 – „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

    Artikel 12 – Alle Deutschen haben das Recht, ihren Arbeitsplatz und ihren Wohnort frei zu wählen
  • Artikel 4 – Es besteht Religionsfreiheit.
  • Artikel 2 – „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
  • Artikel 20 – Die Staatsmacht ist auf drei Staatsgewalten aufgeteilt: die gesetzgebende G., die ausführende G. und die richterliche Gewalt.
  • Artikel 20 – „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“
  • Artikel 104 – Jemand darf nur aufgrund eines Gesetztes eingesperrt werden.
  • Artikel 14 – Das Eigentum soll geschützt werden.
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