• LK Aufklärung
  • anonym
  • 04.10.2021
  • Allgemeine Hochschulreife
  • Geschichte
  • 8
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LK: Das Zeitalter der Aufklärung

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Definiere den Begriff Aufklärung.
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Nenne einen Aufklärer Deiner Wahl und erkläre seine Ideen. Gehe auch auf die Kritik an ihm aus unserer heutigen Sicht ein.
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Setze die Quelle in den historischen Kontext ihrer Zeit. Erkläre ausgehend von ihr, die drei großen Ideen der politischen Aufklärung.
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Zusatzaufgabe: Die Aufklärung basiert auf den Ideen des Humanismus und der Renaissance!
Warum kann dem zugestimmt werden? (2P)
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Charles de Montesquieu: Der ideale Staat

Die vollziehende Gewalt muss in den Händen eines Monarchen liegen. Denn dieser Teil der Regierung, der fast immer der augenblicklichen Handlung bedarf, ist besser durch einen als durch mehrere verwaltet, während das, was von der gesetzgebenden Gewalt abhängt, häufig besser durch mehrere als durch einen einzelnen angeordnet wird. [...] Wenn [aber] in derselben Person [...] die gesetzgebende Gewalt mit der vollziehenden vereinigt ist, gibt es keine  Freiheit; denn es steht zu befürchten, dass derselbe Monarch [...] tyrannische* Gesetze macht, um sie tyrannisch zu  vollziehen. Es gibt ferner keine Freiheit, wenn die richterliche Gewalt  nicht von der gesetzgebenden und vollziehenden getrennt ist. Ist sie mit der gesetzgebenden Gewalt verbunden, so wäre die Macht über Leben und Freiheit der Bürger willkürlich, weil der Richter Gesetzgeber wäre. Wäre sie mit der vollziehenden Gewalt verknüpft, so würde der Richter die  Macht eines Unterdrückers haben.

Alles wäre verloren, wenn derselbe Mensch [...] diese drei Gewalten ausüben würde: die Macht, Gesetze zu  geben, die öffentlichen Beschlüsse zu vollstrecken und die Verbrechen oder die Streitsachen der einzelnen zu richten.



*tyrannisch: unrechtmäßige Herrschaft, bei der ein Alleinherrscher seine Macht mit Gewalt ausübt und aufrecht erhält

Charles de Montesquieu, Vom Geist der Gesetze, eingeleitet, ausgewählt und übersetzt von Kurt Weigand, Reclam, Stuttgart 1986, S. 200ff.

Die vollziehende Gewalt muss in den Händen eines Monarchen liegen. Denn dieser Teil der Regierung, der fast immer der augenblicklichen Handlung bedarf, ist besser durch einen als durch mehrere verwaltet, während das, was von der gesetzgebenden Gewalt abhängt, häufig besser durch mehrere als durch einen einzelnen angeordnet wird. [...] Wenn [aber] in derselben Person [...] die gesetzgebende Gewalt mit der vollziehenden vereinigt ist, gibt es keine  Freiheit; denn es steht zu befürchten, dass derselbe Monarch [...] tyrannische* Gesetze macht, um sie tyrannisch zu  vollziehen. Es gibt ferner keine Freiheit, wenn die richterliche Gewalt  nicht von der gesetzgebenden und vollziehenden getrennt ist. Ist sie mit der gesetzgebenden Gewalt verbunden, so wäre die Macht über Leben und Freiheit der Bürger willkürlich, weil der Richter Gesetzgeber wäre. Wäre sie mit der vollziehenden Gewalt verknüpft, so würde der Richter die  Macht eines Unterdrückers haben.

Alles wäre verloren, wenn derselbe Mensch [...] diese drei Gewalten ausüben würde: die Macht, Gesetze zu  geben, die öffentlichen Beschlüsse zu vollstrecken und die Verbrechen oder die Streitsachen der einzelnen zu richten.



*tyrannisch: unrechtmäßige Herrschaft, bei der ein Alleinherrscher seine Macht mit Gewalt ausübt und aufrecht erhält

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Charles de Montesquieu, Vom Geist der Gesetze, eingeleitet, ausgewählt und übersetzt von Kurt Weigand, Reclam, Stuttgart 1986, S. 200ff.
Charles de Montesquieu, Vom Geist der Gesetze, eingeleitet, ausgewählt und übersetzt von Kurt Weigand, Reclam, Stuttgart 1986, S. 200ff.
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Note
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