Ein großes Problem beim physischen Versand von offiziellen Schriftstücken ist die Gefahr des am Postweg. Damit verbunden ist die Schwierigkeit für die Versenderin, den eigenen beziehungsweise den beim Empfänger zu .
So gilt, für wichtige Nachrichten wie z.B. eine oder das Ansuchen um oft eine bis zu der ein Brief beim Empfänger einlangen muss. Geht der Brief verloren und die Versenderin kann den Versand nicht beweisen dann verfällt die .
Dafür gibt es aber eine Lösung. Jede und jeder kann einen Brief aufgeben. Dazu muss zusätzlich zum Empfänger auch der auf dem Brief aufscheinen. Der Brief muss direkt am aufgegeben werden. Man zahlt einen Zuschlag und erhält eine . Diese muss man unbedingt , gilt sie doch als , dass man den Brief aufgegeben hat.
Wird der Brief zugestellt, dann muss die Empfängerin auf dem Kastel vom Briefträger . Das kann auch jede andere Person machen, die dem Postler die Tür öffnet. Ist niemand zu Hause, hinterlässt der Briefträger eine . Achtung: liegt die Benachrichtigung im Briefkasten, dann gilt der Brief als und mögliche fangen an zu laufen. Daher muss man so einen Brief möglichst schnell am Postamt .
Schreibt eine Behörde einen wichtigen Brief, so macht sie das als oder Brief. Beim Brief gilt dasselbe wie beim eingeschriebenen Brief – jede, die an der Andresse wohnt kann den Brief . Bei besonders wichtigen Dingen schreibt die Behörde einen Brief. Der Brief ist , das heißt, nur die kann den Brief .
Bei beiden Arten bekommt man den Brief nur, wenn man hat. Und auch hier gilt: liegt die im Postkastl, dann gilt der Brief als zugestellt und sollte möglichst schnell werden.
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