privat - Versicherungspflichtgrenze - Bruttoentgelt - Beitragsbemessungsgrenze - zur Hälfte
Die Sozialversicherungsbeiträge werden von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen und auf das berechnet. Beiträge müssen nur bis zur auf das Entgelt gezahlt werden, das übersteigende Entgelt ist sozialversicherungsfrei. Bis zur sind alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Übersteigt das Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze können die Arbeitnehmer sich versichern lassen.
Solidaritätder gestzlichen Sozialversicherung zu verstehen ist.
Berechnung Sozialversicherungsbeiträge
HINWEIS: notieren Sie den korrekten Betrag daneben, falls ein Betrag falsch ist.


