Fall
Beschreibung
Mangelart laut BGB
Füller
Die OGG hat bei ihrem langjährigen Lieferanten für Büromaterialien einen Füller bestellt. Die Montageanleitung ist fehlerhaft. Der Füller kann nicht benutzt werden.
Mangel der Montageanforderungen § 434 (4)
Mangel in der Montageanleitung
Kinderpunsch
Statt den vertraglich vereinbarten 6 Flaschen Kinderpunsch hat die OGG von ihrem Lieferanten Weingut Eller & Söhne
lediglich 5 Flaschen geliefert bekommen.
Subjektiver Mangel in der Beschaffenheit § 434 (2), Quantitätsmangel
Trennblätter für Aktenordner
Ihr Lieferant für Büromaterialien sendet der OGG nicht die vereinbarten Trennblätter für Aktenordner zu, sondern liefert Ihnen in den gleichen Farben, mit der gleichen Anzahl Post-its.
Mangel in der Art § 434 (5)
Gattungsmangel
Gläser
Der Verkäufer hat der OGG am Telefon versichert, dass die gekauften Gläser sehr hochwertig sind. Beim öffnen des Kartons ist bei zwei Gläsern schon Glas vom Rand abgeplatzt.
Subjektiver Mangel der Beschaffenheit § 434 (2), Qualitätsmangel
Getränke
Bei einem Supermarkt gibt es Softgetränke im Angebot. Die OGG hat sich die Getränke liefern lassen, um Ihre Mitarbeiter mit Getränken versorgen zu können. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist bereits deutlich überschritten.
Objektiver Mangel der Beschaffenheit § 434 (3), Sonstige Merkmale (Haltbarkeit)
Handy
Ihr Geschäftsführer benötigt ein neues Firmenhandy, welches mit dem vereinbarten Ladekabel geliefert wird. Das Ladekabel passt jedoch nicht in die dafür vorgesehene Vorrichtung.
Subjektiver Mangel der Beschaffenheit § 434 (2), Mangel der Kompatibilität
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