• Ertragskonten Erhöhung des Eigenkapitals
  • Detlef Wernicke
  • 23.10.2023
  • Rechnungswesen
  • 1. Ausbildungsjahr
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De­fi­ni­ti­on: Er­trags­kon­ten

Ver­bu­chun­gen mit Er­trags­kon­ten füh­ren zu einer des Ei­gen­ka­pi­tals.

Sie sind daher hin­sicht­lich des Ka­pi­tals „ “.

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Ver­bu­chung:

Er­trä­ge wie Miet­erträ­ge, Zins­er­trä­ge, HW-​Erlöse, etc. füh­ren zu einer Ka­pi­tal­erhö­hung. Sie wer­den daher im Haben ver­bucht.. z. B.

3
Ab­schluss der Er­trags­kon­ten:

Die Er­trags­kon­ten wer­den nicht di­rekt mit dem Ka­pi­tal­kon­to ab­ge­schlos­sen, son­dern mit dem .

z.B. Ab­schuss des Kon­tos Miet­erträ­ge:

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