Die im folgenden erörterten Finanzierungsgrundsätze (-regeln) stehen i. d. R. mit den Bilanzkennziffern in enger Beziehung.
Finanzierungsgrundsatz 1 Goldene Bilanzregel i. e. S. -> Das Anlagevermögen ist zu 100% durch
zu finanzieren.Finanzierungsgrundsatz 2 Goldene Bilanzregel i. w. S. -> Das Anlagevermögen kann außer durch
teilweise auch durch langfristigen finanziert werden. ( bei Investitionen mit relativ geringem Risiko.)Finanzierungsgrundsatz 3 Es sollte ein
Finanzierungsgrad angestrebt werden, d. h. die Verschuldung sollte weder zu noch zu niedrig sein.Finanzierungsgrundsatz 4 Es solle eine
Finanzierung angestrebt werden, d. h. es sollte weder zu viel, noch zu wenig Kapital vorhanden sein.Das Unternehmen sollte nur über soviel Kapital verfügen, wie zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebsablaufes erforderlich ist, Über- bzw. Unterfinanzierung sind zu vermeiden.
Finanzierungsgrundsatz 5 Goldene Finanzierungsregel = Grundsatz der Fristengleichheit -> Um Liquiditätsschwierigkeiten zu vermeiden, sollten sich die Fristigkeiten von
(Aktiva) und (Passiva]in etwa decken. Langfristiges Vermögen (also das ) sollte durch und/oder l Fremdkapital gedeckt sein.Finanzierungsgrundsatz 6 Es solle eine
Liquidität angestrebt werden, d. h., es sollte weder finanzielle Engpässe (= Unterliquidität]) auftreten noch finanzielle Mittel brachliegen ( ).Finanzierungsgrundsatz 7 Die Substanz eines Unternehmens muss durch
gesichert werden. Voraussetzung hierfür ist die Erzielung von Gewinn.Ihnen liegt die Bilanz der Waldkliniken Gransse gGmbh vor.