Abgeordneten des 1. Standes (= )
Abgeordenten des 2. Standes (= )
Abgeordenten des 3. Standes (= und )
In der Bevölkerung gehörten jedoch nur Menschen dem 1. und 2. Stand an, hingegen Millionen dem 3. Stand. Es bestand also ein starkes zwischen den Ständen.
1. Stand: Gewänder
2. Stand: Gewänder
3. Stand: Klamotten
Freiheit, ,
Artikel 1: Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es. | |
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Artikel 2: Das Ziel jedes Staates ist es, die Menschenrechte zu erhalten: das Recht auf Freiheit, Eigentum, Sicherheit und auf Widerstand gegen Unterdrückung. | |
Artikel 3: Niemand soll herrschen, der nicht vom Volk eingesetzt ist. | |
Artikel 4: Freiheit heißt, alles tun zu dürfen, was keinem schadet. Nur ein Gesetz darf die Freiheit einschränken. | |
Artikel 6: Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich. | |
Artikel 7: Niemand darf angeklagt, verhaftet oder gefangen gehalten werden, außer, wenn es ein Gesetz vorschreibt. | |
Artikel 10: Niemand darf wegen seiner Ansichten oder seiner Religion verfolgt werden. | |
Artikel 11: Jeder Bürger darf frei reden, schreiben und drucken. Er darf diese Freiheit aber nicht missbrauchen. |
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