1.Gesetzestexte sehr genau und mehrfach lesen
2.Ausdrücke „übersetzen“ in „leichter Sprache“
3.Das innere Bild liest mit – Ausdrücke in Bilder umsetzen
4.Eine Geschichte erfinden! / Anwendungsbeispiele recherchieren
PS
•Gesetzestexte sind Kompliziert
•aber möglichst eindeutig
•es macht Mühe sie zu verstehen
•aber sich mühen ist erlaubt!
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 104 Geschäftsunfähigkeit
Geschäftsunfähig ist:
(1)wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat,
(2) .wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist.
§ 105 Nichtigkeit der
Willenserklärung
(1) Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig.
(2) Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger
Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.
§ 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
§ 109 Widerrufsrecht des anderen Teils
(1) Bis zur Genehmigung des Vertrags ist der andere Teil zum Widerruf berechtigt. Der Widerruf kann auch dem Minderjährigen gegenüber erklärt werden.
(2) Hat der andere Teil die Minderjährigkeit gekannt, so kann er nur widerrufen, wenn der Minderjährige der Wahrheit zuwider die Einwilligung des Vertreters behauptet hat; er kann auch in diesem Falle nicht widerrufen, wenn ihm das Fehlen der Einwilligung bei dem Abschluss des Vertrags bekannt war.
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•aber möglichst eindeutig
•es macht Mühe sie zu verstehen
•aber sich mühen ist erlaubt!
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•Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
•Sebastian ist 17 Jahre, erhält monatlich von seinen Eltern 50€. Als er eines morgens mitteilt dass er 600€ gespart habe und sich davon ein neues Handy kaufen möchte sind beide Eltern nicht einverstanden. Darf Sebastaian das Handy kaufen?
•Sebastian kauft das Handy die Eltern wollen es zurückbringen da sie mit dem Kauf nicht einverstanden sind ist dies möglich?
•Tim ist 5 und steht mit seinem Papa an der Eisdiele er möchte eine Kugel Eis kaufen.
•Paula ist 6 und möchte einen Kaugummi im Supermarkt kaufen für 10 ct.
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