Wie ein Gesetz entsteht
Im Nationalrat wird ein Antrag gestellt. Dieser Antrag beruht auf
▶ einer Regierungsvorlage.
▶ einem Initiativantrag (erfordert mindestens 8 Abgeordnete).
▶ einem Volksbegehren (mindestens 100.000 Unterstützungserklärungen).
▶ einem Antrag des Bundesrates.
⇓
Begutachtung und anschließende Lesungen (Diskussion in den Ausschüssen durch Bereichssprecher sowie Diskussion im Plenum).
⇓
Abstimmung im Plenum (meist Klubzwang, Aufhebung desselben durch Beschluss möglich).
einfaches Gesetz: mind. 31 der Abgeordneten anwesend, absolute Mehrheit.
Verfassungsgesetz: bedarf der sogenannten qualifizierten Mehrheit: mind. Hälfte anwesend, 32 Mehrheit.
⇓
Genehmigung durch den Bundesrat, dieser kann:
▶ zustimmen.
▶ keinen Beschluss fassen, nach 8 Wochen gilt es wie als Zustimmung.
▶ suspensives (= aufschiebendes) Veto (= Einspruchsrecht). Jetzt geht das Gesetz wieder an den Nationalrat. Dieser kann nun das Gesetz ändern (gilt als neuer Beschluss) oder einen Beharrungsbeschluss fassen (geht nicht mehr an Bundesrat).
⇓
Beurkundung der verfassungsmäßigen Richtigkeit durch den/die Bundespräsidenten/Bundespräsidentin, Gegenzeichnung durch den/die Bundeskanzler:in und den/die zuständige/n Fachminister:in.
⇓
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bzw. im RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes).
Einfaches Gesetz: Es müssen mindestens Abgeordnete zustimmen.
Verfassungsgesetz: Es müssen mindestens Abgeordnete zustimmen.
Der/die , der/die und der/die zuständige .
Sie nutzen einen Browser mit dem tutory.de nicht einwandfrei funktioniert. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser.
Sie verwenden eine ältere Version Ihres Browsers. Es ist möglich, dass tutory.de mit dieser Version nicht einwandfrei funktioniert. Um tutory.de optimal nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte Ihren Browser oder installieren Sie einen dieser kostenlosen Browser: