Unter Gewährleistung versteht man das , von der Verkäuferin mangelfreie Ware zu bekommen. Unter einem Mangel versteht man, wenn die Ware nicht den entspricht. Damit das Recht auf Gewährleistung besteht, muss erstens ein vorliegen, zweitens muss dieser bereits bei der bestanden haben. Außerdem muss er innerhalb der erkannt und gemeldet werden.
Während bei B2C Geschäften die Käuferin bei beweglichen Sachen Jahre Zeit hat, den Mangel zu rügen muss das im B2B Geschäft geschehen. Zeigt man einen Mangel an, dann nennt man das .
Ist es nicht klar, ob der Mangel bereits bestanden hat, muss herausgefunden werden, ob der Mangel später entstanden ist. Bei B2B Geschäften ist es die Aufgabe der zu beweisen, dass es den Mangel bei der Übergabe bereits gab. Bei B2C Geschäften schreibt das vor, dass die beweisen muss, dass der Mangel bei er Übergabe noch nicht bestanden hat. Da das nicht immer leicht ist, hat hier die Käuferin einen großen Vorteil.
bei der Übergabe
Gewährleistungsfrist
Käuferin
Konsumentenschutzgesetz
Begriffe zum Einfügen
Mangel
Mangelrüge
Recht
sofort
Übergabe
Verkäuferin
vertragliche Vereinbarung
zwei
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