Damit es in Deutschland nicht zu einer Machtkonzentration bei einer kleinen
Gruppe kommt und Politiker ihre Position nicht zum eigenen Vorteil nutzen
können, ist im Grundgesetz die Gewaltenteilung festgeschrieben.
Gewaltenteilung bedeutet, die Aufteilung der staatlichen Gewalt auf
verschiedene Organe, die sich gegenseitig kontrollieren. Man unterscheidet
zwischen der Legislative (gesetzgebende Gewalt), der Exekutive
(ausführende Gewalt) und der Judikative (rechtsprechende Gewalt).
Zusammen bilden sie die drei Säulen der Demokratie.
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