Gewaltenteilung / Staatsgewalten
Damit in Österreich nicht ein Politiker/eine Politikerin oder eine Partei alleine die Macht im Staat hat, werden die Aufgaben (= Gewalten) des Staates aufgeteilt:
LEGISLATIVE
(Gesetzgebung)
macht die Gesetze
EXEKUTIVE
(Vollziehung)
setzt die Gesetze um
JUDIKATIVE
(Gerichtsbarkeit)
spricht Recht
Nationalrat
beschließt die Bundesgesetze.
Landtag
beschließt
die Landesgesetze.
Bundespräsident:in
prüft die Richtigkeit der Gesetze.
Bundesregierung
sorgt dafür, dass die Gesetze umgesetzt werden.
Die Umsetzung erfolgt durch Beamte (z. B. Lehrer:innen, Finanzbeamte/-beamtinnen, Polizei...)
Gerichte
sprechen Strafen aus oder treffen bei Streitigkeiten eine Entscheidung.
Strafgericht, Zivilgericht, Verwaltungsgericht, Verfassungsgericht
Alle 3 Gruppen sind den geltenden Gesetzen verpflichtet!
Abgeordnete sind den Wähler:innen für ihr Tun Rechenschaft schuldig!
Beamte/Beamtinnen genießen einen gewissen Schutz, um unabhängig von der jeweiligen Regierung zu sein!
Richter:innen sind unabhängig, damit niemand auf Urteile Einfluss nehmen kann!
Bundesgesetze werden im beschlossen, Landesgesetze im jeweiligen .
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