Die drei Staatsgewalten - Gewaltenteilung
Damit in Österreich nicht ein Politiker/eine Politikerin oder eine Partei alleine die Macht im Staat hat, werden die Aufgaben (= Gewalten) des Staates aufgeteilt:
LEGISLATIVE
(Gesetzgebung)
macht die Gesetze
EXEKUTIVE
(Vollziehung)
setzt die Gesetze um
JUDIKATIVE
(Gerichtsbarkeit)
spricht Recht

Nationalrat
beschließt die Bundesgesetze.
Landtag
beschließt
die Landesgesetze.
Bundespräsident:in
prüft die Richtigkeit der Gesetze.
Bundesregierung
sorgt dafür, dass die Gesetze umgesetzt werden.
Die Umsetzung erfolgt durch Beamte (z. B. Lehrer:innen, Finanzbeamte/-beamtinnen, Polizei...)
Gerichte
sprechen Strafen aus oder treffen bei Streitigkeiten eine Entscheidung.
Strafgericht, Zivilgericht, Verwaltungsgericht, Verfassungsgericht
Alle 3 Gruppen sind den geltenden Gesetzen verpflichtet!
Abgeordnete sind den Wähler:innen für ihr Tun Rechenschaft schuldig!
Beamte/Beamtinnen genießen einen gewissen Schutz, um unabhängig von der jeweiligen Regierung zu sein!
Richter:innen sind unabhängig, damit niemand auf Urteile Einfluss nehmen kann!
https://www.tutory.de/entdecken/dokument/gewaltenteilung-5
Und jetzt du:
Bundesgesetze werden im beschlossen, Landesgesetze im jeweiligen .
https://www.tutory.de/entdecken/dokument/gewaltenteilung-5


