Für die folgenden Aufgaben zuerst im Buch S. 372 - 373 lesen!
Die gesetzlich erzwungene Selbstfinanzierung erfolgt nach §150 I AktG und beträgt % vom Jahresüberschuss, vermindert um den .
Dieser Teil ist so lange vom jährlichen Jahresüberschuss in die gesetzliche Rücklage
einzustellen, bis dieser mit der Kapitalrücklage nach §272 II HGB vom Grundkapital beträgt. Andere Gewinnrücklagen können durch Vorstand und beschlossen werden und sind höchstens des um den Verlustvortrag und gesetzliche Rücklagen verminderten Jahresüberschusses.
Geschäftsjahr 2021
Jahresüberschuss 3.000.000 €
Kapitalrücklage 100.000 €
Verlustvortrag 0 €
Gesetzliche Rücklage 500.000 €
10 % von 10 Mio € = 1 Mio €
bisher Rücklagen: 600.000 €
fehlend zur ges. RL: 400.000 €
ges. RL von 3 Mio € JÜ = 150.000 €
andere RL: (3 Mio € - 150 Tsd.€) * 0,5 = 1.425.000 €
Geschäftsjahr 2022
Jahresüberschuss 6.000.000 €
Kapitalrücklage 100.000 €
Verlustvortrag 1.000.000 €
Gesetzliche Rücklage 500.000 €
bisher Rücklagen: 600.000 €
fehlend zur ges. RL: 400.000 €
bereinigter JÜ: 6 Mio € - 1 Mio € = 5 Mio €
ges. RL 5% von 5 Mio € bereinigter JÜ = 250.000 €
andere RL: (5 Mio € - 250 Tsd. €) * 0,5 = 2.375.000 €
Geschäftsjahr 2023
Jahresüberschuss 4.000.000 €
Kapitalrücklage 200.000 €
Verlustvortrag 1.000.000 €
Gesetzliche Rücklage 700.000 €
bisher Rücklagen: 900.000 €
fehlend zur ges. RL: 100.000 €
bereinigter JÜ: 4 Mio € - 1 Mio € = 3 Mio €
ges. RL 5% von 3 Mio € bereinigter JÜ = 150.000 €
ABER: nur noch 100.000 € fehlend!
andere RL: (3 Mio € - 100 Tsd.€) * 0,5 = 1.450.000 €
Geschäftsjahr 2024
Jahresüberschuss 2.000.000 €
Kapitalrücklage 200.000 €
Verlustvortrag 2.000.000 €
Gesetzliche Rücklage 500.000 €
bisher Rücklagen: 700.000 €
fehlend zur ges. RL: 300.000 €
bereinigter JÜ: 2 Mio € - 2 Mio € = 0 €
Somit keine Rücklagenbildung möglich!
Jahresüberschuss
-
= bereinigter
-
= Zwischensumme
-
= restlicher Jahresüberschuss
+ Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
+ Entnahmen aus Gewinnrücklagen
=
- Einstellung in andere Gewinnrücklagen durch Hauptversammlung
- ausschüttung
= Gewinnvortrag des laufenden Geschäftsjahres
Bilanzgewinn, Verlustvortrag Vorjahr, Jahresüberschuss, Einstellung in andere Gewinnrücklagen, Einstellung in gesetzliche Rücklage, Dividenden
Über den Bilanzgewinn entscheidet die Hauptversammlung mit vier Möglichkeiten:
1. Vollständige Ausschüttung als Dividende
2. Teilweise Ausschüttung als Dividende, Restbetrag Gewinnrücklage oder Gewinnvortrag .
3. Keine Ausschüttung der Dividende, vollständige Einstellung als Gewinnrücklage.
4. Keine Ausschüttung der Dividende, Bilanzgewinn als Gewinnvortrag für nächstes Jahr.
Der Ausgleich eines Verlustvortrags und die Zuführung zur gesetzlichen Rücklage stellen eine gesetzlich erzwungene offene Selbstfinanzierung dar.
Die Zuführung zu den anderen Gewinnrücklagen und der Gewinnvortrag für das nächste Jahr stellen eine freiwillig vorgenommene offene Selbstfinanzierung dar.
Für die folgende Aufgabe zuerst im Buch
S. 379 lesen!
Aktiva
Passiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Eigenkapital
- gezeichnetes Kapital
- Kapitalrücklage
- gesetzliche Rücklage
- andere Gewinnrücklagen
- Bilanzgewinn
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
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