Die häufigste Rechtsform in Österreich ist . Dieses kann auch ins eingetragen werden, muss aber nicht. Erst ab einer bestimmten wird eine Eintragung verpflichtend.
Bei der Leitungsbefugnis einer Eigentümerin unterscheidet man in , also die Leitung innerhalb des Unternehmens und in , das Verhältnis zu dritten außerhalb des Unternehmens. Verfügt eine Eigentümerin über keine Leistungsbefugnis stehen ihr zur Sicherung Ihrer Investition zu.
Haftung bedeutet in welchem Umfang die Eigentümerinnen für die des Unternehmens zahlen müssen. Die persönliche Haftung kann sein, d.h. im Notfall muss alles gezahlt werden oder , mit einer festgelegten Obergrenze.
Kann man die Zahlung von Verbindlichkeiten direkt von den Eigentümerinnen verlangen so nennt man das Haftung. Wenn bei mehreren Eigentümerinnen von jeder einzelnen der gesamte Betrag eingefordert werden kann, so spricht man von Haftung.
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