Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in , , , und Wahl gewählt.
Der Deutsche Bundestag besteht vorbehaltlich der sich aus dem Gesetz ergebenden Abweichungen aus Abgeordneten.
Um in den Bundestag einzuziehen, benötigt eine Partei mindestens Prozent.
Um die Regierung stellen zu können, benötigt man eine Mehrheit. Das ist der Fall, wenn eine oder mehrere Parteien über mehr als Prozent der Sitze im Bundestag verfügt. Um dies zu erreichen, schließen sich die Parteien regelmäßig in einer zusammen. Die Parteien, die nicht mitregieren, sind in der . Sie überprüfen das Regierungshandeln kritisch.
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