• Hexen Gedenkstein
  • anonym
  • 29.11.2021
  • Geschichte
  • 6, 7, 8
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Der Hexengedenkstein in Gerresheim, Düsseldorf















Bildhauerin: Gabriele Tefke, Foto: Werner Breuers.

Gerresheimer Hexenstein, errichtet 1989 zum Gedenken an die 1738 in Gerresheim als Hexen verbrannten Helena Curtens und Agnes Olmans (um 1690-1738) mit der Inschrift:

"Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Für Helene Mechthildis Curtens und Agnes Olmanns.

In Gerresheim am 19. August 1738 verbrannt.

Nach dem letzten Hexenprozess am Niederrhein und für alle Gequälten und Ausgestoßenen."

Die Entstehungsgeschichte des Denkmals reicht bis ins Jahr 1987 zurück. Errichtet wurde das Denkmal 1989. Die Hexenverfolgung zog sich über mehrere Jahrhunderte hin. Die Zahl der Opfer wird zwischen einigen Hunderttausend bis zu mehreren Millionen geschätzt. 92% der Opfer sind Frauen. Mit der Enthüllung des Gedenksteines sollte auch in Düsseldorf ein Zeichen gesetzt werden, um die grauenvollen Geschehnisse der Hexenverbrennung in Erinnerung zu behalten.

Der geschichtliche Hintergrund des letzen Hexendenkmals reicht bis in das Jahr 1737 zurück. Die Opfer des letzten Hexenprozess waren die 14-jährige Helene Mechthildis Curtens und ihre Nachbarin Agnes Olmanns. Olmanns war verheiratet und Mutter von drei Töchtern. Helene M. Curtens hatte Tücher mit merkwürdigen Zeichen herumgezeigt und Bekannten erzählt, dass sie von einem Mann besucht werde, der sich "Der Schwarze" nennt. Bei den ersten Verhören bestätigte das Mädchen die Gerüchte, die über sie im Umlauf waren. Auch danach behauptete sie weiterhin, sich mit dem "Schwarzen" zu treffen. Außerdem würde der Mann die Kunst des Unsichtbarmachens erklären. Die Nachbarschaft bestätigt die Gerüchte um Helene M. Curtens Zauberkräfte. Nur ihre Eltern versicherten, dass das alles nur Humbug sei. Doch sie blieb im Gefängnis - und das für knapp 1 ½ Jahre. Dadurch hat Ihr geistiger Zustand sehr gelitten. Gutachter interpretierten ihre Krankheit als Teufelspakt und behaupteten, dass Helene M. Curtens von Dämonen besessen war. Agnes Olmann wurde beschuldigt, Helene mit dem "Schwarzen" zusammengebracht zu haben. Außerdem habe sie ihren eigenen Töchtern das Hexen beigebracht. Zahlreiche Bestätigungen dafür gab es von Nachbarn, Bekannten und sogar von dem eigenen Ehemann.

Agnes Olmann beteuerte beharrlich auf Ihrer Aussage, dass sie keine Hexe sei. Da sie aber nicht geständig war, wurde sie gefoltert. Unter den unendlichen Schmerzen der Folter gesteht Agnes Olmann die Beschuldigungen und besiegelt damit ihr Todesurteil.

Am 24. Juli 1738 wurden Helene M. Curtens und Agnes Olmann wegen nachgewiesenem Teufelspakt und Teufelsbuhlschaft, Gotteslästerung, Hostienschändung und Schadens- zauber zum Tode auf dem Scheiterhaufen verurteilt. Und so wurden am Dienstag, den 19. August 1738, in Gerresheim zwei unschuldige Frauen lebendig verbrannt.

Literatur:

  • Bös­kens, Cle­mens Pe­ter, He­xen­pro­zess Ger­res­heim 1737/38. Die letz­te He­xen­ver­bren­nung im Rhein­land, Düs­sel­dorf 1996.
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