Der Begriff Erziehungsbeistand entstammt der Kinder- und Jugendhilfe. Sorgeberechtigte können in Konfliktsituationen auf freiwilliger Basis einen Erziehungsbeistand beantragen. Damit unterscheidet sich der Erziehungsbeistand vom Betreuungshelfer, der vom Jugendgericht angeordnet wird. Die Tätigkeit des Erziehungsbeistands wird üblicherweise durch Sozialpädagogen ausgeübt, die gesetzliche Grundlage bildet das Sozialgesetzbuch. Der Erziehungsbeistand wird vom Jugendamt oder einem freien Träger, wie zum Beispiel der Caritas zur Verfügung gestellt.
Erziehungsbeistand oder Betreuungshilfe wendet sich an einzelne junge Menschen im Alter von 6 bis 21 Jahren mit individuellen oder familiären Problemen.
Der Erziehungsbeistand oder die BetreuungshelferIn helfen bei der Bewältigung von Krisen und Alltagsproblemen. Jugendliche werden unter Erhaltung regelmäßiger Kontakte zur Familie in ihrer altersgerechten Verselbständigung unterstützt. Diese Hilfeform bezieht das familiäre Umfeld mit ein und sucht die Vernetzung des jungen Menschen sowohl mit seiner Familie als auch seinem sonstigen sozialen Umfeld, wie z. B. Freunden, Sportvereinen usw. zu erhalten bzw. zu etablieren.
DIese Hilfe richtet sich vorrangig an den jungen Menschen und wird im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe
verstanden, d.h. die Kompetenzen und Möglichkeiten der Familie und des Kindes bzw. Jugendlichen werden berücksichtigt und gefördert. In der Regel wird diese Hilfe für maximal 2 Jahre gewährt. Die Eigenverantwortung des jungen Menschen und seiner Familie bleibt während der Hilfe bestehen.
Die Themen bzw. Schwierigkeiten und Probleme von Kindern und Jugendlichen, aufgrund derer eine solche Hilfe eingesetzt wird, sind so vielfältig, wie das Leben selbst. Dies können Verlusterfahrungen sein wie der Tod eines Elternteils, Trennung und Scheidung der Eltern, aber auch Probleme wie Essstörungen und unverarbeitete Gewalterfahrungen, Schuldistanz, Lernstörungen, sowie Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen und vieles mehr.
Vorrangiges Ziel des Erziehungsbeistandes ist die Unterstützung und Begleitung des jungen Menschen oder jungen Erwachsenen. Soziale und emotionale Kompetenzen werden gezielt gefördert. Es gilt die altersgerechte Verselbständigung unter Erhalt des Familienbezugs und des natürlichen Umfeldes des Jugendlichen zu erreichen.
Hilfe zur Selbsthilfegemeint ist.
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