• Hilfe für Familien in Not
  • anonym
  • 04.05.2025
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Der Be­griff Er­zie­hungs­bei­stand ent­stammt der Kinder-​ und Ju­gend­hil­fe. Sor­ge­be­rech­tig­te kön­nen in Kon­flikt­si­tu­a­ti­o­nen auf frei­wil­li­ger Basis einen Er­zie­hungs­bei­stand be­an­tra­gen. Damit un­ter­schei­det sich der Er­zie­hungs­bei­stand vom Be­treu­ungs­hel­fer, der vom Ju­gend­ge­richt an­ge­ord­net wird. Die Tä­tig­keit des Er­zie­hungs­bei­stands wird üb­li­cher­wei­se durch So­zi­al­päd­ago­gen aus­ge­übt, die ge­setz­li­che Grund­la­ge bil­det das So­zi­al­ge­setz­buch. Der Er­zie­hungs­bei­stand wird vom Ju­gend­amt oder einem frei­en Trä­ger, wie zum Bei­spiel der Ca­ri­tas zur Ver­fü­gung ge­stellt.

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Der Er­zie­hungs­bei­stand wird vom Ju­gend­ge­richt an­ge­ord­net.
Vor allem So­zi­al­päd­ago­gen ar­bei­ten als Er­zie­hungs­bei­hil­fe.
Dass El­tern einen Er­zie­hungs­bei­stand haben, ist immer frei­wil­lig.

Er­zie­hungs­bei­stand oder Be­treu­ungs­hil­fe wen­det sich an ein­zel­ne junge Men­schen im Alter von 6 bis 21 Jah­ren mit in­di­vi­du­el­len oder fa­mi­li­ä­ren Pro­ble­men.

Der Er­zie­hungs­bei­stand oder die Be­treu­ungs­hel­fe­rIn hel­fen bei der Be­wäl­ti­gung von Kri­sen und All­tags­pro­ble­men. Ju­gend­li­che wer­den unter Er­hal­tung re­gel­mä­ßi­ger Kon­tak­te zur Fa­mi­lie in ihrer al­ters­ge­rech­ten Ver­selb­stän­di­gung un­ter­stützt. Diese Hil­fe­form be­zieht das fa­mi­li­ä­re Um­feld mit ein und sucht die Ver­net­zung des jun­gen Men­schen so­wohl mit sei­ner Fa­mi­lie als auch sei­nem sons­ti­gen so­zi­a­len Um­feld, wie z. B. Freun­den, Sport­ver­ei­nen usw. zu er­hal­ten bzw. zu eta­blie­ren.

DIese Hilfe rich­tet sich vor­ran­gig an den jun­gen Men­schen und wird im Sinne einer Hilfe zur Selbst­hil­fe ver­stan­den, d.h. die Kom­pe­ten­zen und Mög­lich­kei­ten der Fa­mi­lie und des Kin­des bzw. Ju­gend­li­chen wer­den be­rück­sich­tigt und ge­för­dert. In der Regel wird diese Hilfe für ma­xi­mal 2 Jahre ge­währt. Die Ei­gen­ver­ant­wor­tung des jun­gen Men­schen und sei­ner Fa­mi­lie bleibt wäh­rend der Hilfe be­stehen.

Die The­men bzw. Schwie­rig­kei­ten und Pro­ble­me von Kin­dern und Ju­gend­li­chen, auf­grund derer eine sol­che Hilfe ein­ge­setzt wird, sind so viel­fäl­tig, wie das Leben selbst. Dies kön­nen Ver­lust­er­fah­run­gen sein wie der Tod eines El­tern­teils, Tren­nung und Schei­dung der El­tern, aber auch Pro­ble­me wie Ess­stö­run­gen und un­ver­ar­bei­te­te Ge­walt­er­fah­run­gen, Schul­di­stanz, Lern­stö­run­gen, sowie Konzentrations-​ und Auf­merk­sam­keits­stö­run­gen und vie­les mehr.

Vor­ran­gi­ges Ziel des Er­zie­hungs­bei­stan­des ist die Un­ter­stüt­zung und Be­glei­tung des jun­gen Men­schen oder jun­gen Er­wach­se­nen. So­zi­a­le und emo­ti­o­na­le Kom­pe­ten­zen wer­den ge­zielt ge­för­dert. Es gilt die al­ters­ge­rech­te Ver­selb­stän­di­gung unter Er­halt des Fa­mi­li­en­be­zugs und des na­tür­li­chen Um­fel­des des Ju­gend­li­chen zu er­rei­chen.

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Be­ar­bei­te den Text ent­spre­chend der un­ten­ste­hen­den Auf­ga­ben.
  • Un­ter­strei­che die Zei­len, in denen steht, wie ein sol­cher Fa­mi­li­en­bei­stand funk­ti­o­niert, mit blau.
  • Un­ter­strei­che, in wel­chen Si­tu­a­ti­o­nen Fa­mi­li­en auf diese Hilfe an­ge­wie­sen sein kön­nen, mit rot.
  • Un­ter­strei­che die Dauer des Bei­stan­des mit Blei­stift.
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Er­klä­re in die­sem Zu­sam­men­hang, was mit Hilfe zur Selbst­hil­fe ge­meint ist.
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In­for­mie­re dich über Er­zie­hungs­bei­stand­schaft in Augs­burg. Brin­ge kon­kre­te Ver­ei­ne etc in Er­fah­rung, schrei­be auf, wo sie sich be­fin­den, wie sie ar­bei­ten usw.....
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