(1)
In Mehrzweckhallen und Stadien muss es einen Raum für die Lautsprecher geben.
Von dort muss man alle Zuschauer und das Spielfeld sehen können.
Von dort muss man Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst rufen können.
Die Polizei muss im Notfall immer zuerst über die Lautsprecher sprechen können.
(2)
In Mehrzweckhallen und Stadien muss es große Räume für Polizei und Feuerwehr geben.
Der Raum der Polizei muss neben dem Lautsprecher-Raum liegen.
Dort muss es Kameras geben, die die Zuschauer zeigen.
(3)
Wenn der Funk von Polizei und Feuerwehr im Gebäude nicht funktioniert,
muss Technik eingebaut werden, die den Funk möglich macht.
(4)
In Mehrzweckhallen und Stadien muss es einen großen Raum
für Sanitäter und Rettungsdienst geben.
(1)
Zuschauer und Spielfeld müssen durch Zäune getrennt sein.
Die Zäune müssen mindestens 2,20 Meter hoch sein.
In den Zäunen müssen Tore sein.
Die Tore müssen mindestens 1,80 Meter breit sein.
Im Notfall müssen die Tore leicht aufgehen – Richtung Spielfeld.
Die Tore dürfen nur vom Spielfeld oder aus der Zentrale geöffnet werden.
Wenn die Tore offen sind, müssen sie fest einrasten.
Der Weg ins Spielfeld muss ohne Stufen sein.
(2)
Stehplätze müssen in Blöcke eingeteilt sein.
Ein Block darf höchstens 2.500 Personen haben.
Jeder Block braucht einen eigenen Zugang.
Die Blöcke müssen mit Zäunen von 2,20 Metern Höhe getrennt sein.
(3)
Diese Regeln gelten nicht, wenn Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst zustimmen, dass andere Lösungen auch sicher sind.
Wenn es viele Reihen mit Stehplätzen gibt, dürfen die Menschen nicht ungebremst nach vorne gedrückt werden.
Deshalb muss vor der ersten Reihe ein Geländer (Wellenbrecher) eingebaut sein.
Das Geländer muss eine Höhe von 1,10 Meter haben.
Nach jeweils fünf weiteren Reihen muss wieder ein Wellenbrecher stehen.
Diese Wellenbrecher sind wie Barrieren in den Stehplatzreihen. → Sie sind 3 bis 5,50 Meter lang.
Zwischen zwei Wellenbrechern darf höchstens 5 Meter Abstand sein.
Nach fünf Reihen müssen die Wellenbrecher versetzt eingebaut sein, damit die Menschen nicht an allen Stellen nach vorne durchrutschen können.
→ Sie müssen an beiden Seiten etwas länger sein (mindestens 0,25 Meter mehr als der Abstand).
Die Wellenbrecher stehen immer an der Kante der Stufen.
(1)
Wenn es vor einer Bühne (Szenenfläche) Stehplätze gibt, müssen die Zuschauer durch einen Zaun von der Bühne getrennt sein.
Zwischen Bühne und Zaun muss ein freier Gang von mindestens 2 Metern sein.
Diesen Gang brauchen Ordner und Rettungskräfte.
(2)
Wenn es vor einer Bühne mehr als 5.000 Stehplätze gibt, müssen dort mindestens zwei weitere Zäune eingebaut werden. So entstehen kleinere Stehplatz-Bereiche.
Diese Bereiche darf man nur von der Seite betreten.
Die Zäune müssen an den Seiten mindestens 5 Meter Abstand haben.
Über die gesamte Breite der Bühne müssen die Zäune mindestens 10 Meter Abstand haben.
(1)
Stadien müssen rundherum mit einem Zaun gesichert sein.
Der Zaun muss mindestens 2,20 Meter hoch sein.
Er muss so gebaut sein, dass man ihn nur schwer überklettern kann.
(2)
Vor den Eingängen müssen Geländer stehen.
Dadurch können die Besucher nur einzeln und nacheinander hineingehen.
Am Eingang muss es die Möglichkeit geben, Taschen und Personen zu kontrollieren.
Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst brauchen eigene Eingänge, getrennt von den Besuchern.
(3)
Für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge muss es eigene Zufahrten geben.
Außerdem braucht es Flächen, wo die Fahrzeuge stehen und sich bewegen können.
Von dort aus müssen die Eingänge der Versammlungsstätte direkt erreichbar sein.
Es muss auch eine Zufahrt geben, die bis ins Innere des Stadions führt.
Alle Zufahrten und Flächen müssen klar gekennzeichnet sein.