• Holocaustleugnung/Erinnerung
  • StefanK
  • 15.12.2024
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Ho­lo­caust­leug­nung und Ho­lo­caust­re­la­ti­vie­rung

In­wiefern er­fül­len Ho­lo­caust­leug­nung und Ho­lo­caust­re­la­ti­vie­rung den Straf­tat­be­stand der Volks­ver­het­zung? Mar­kie­ren Sie sich die re­le­van­ten Stel­len.

§ 130 Volks­ver­het­zung

(1) Wer in einer Weise, die ge­eig­net ist, den öf­fent­li­chen Frie­den zu stö­ren,

1.

gegen eine na­ti­o­na­le, ras­si­sche, re­li­gi­ö­se oder durch ihre eth­ni­sche Her­kunft be­stimm­te Grup­pe, gegen Teile der Be­völ­ke­rung oder gegen einen Ein­zel­nen wegen des­sen Zu­ge­hö­rig­keit zu einer vor­be­zeich­ne­ten Grup­pe oder zu einem Teil der Be­völ­ke­rung zum Hass auf­sta­chelt, zu Ge­walt- oder Will­kür­maß­nah­men auf­for­dert oder

2.

die Men­schen­wür­de an­de­rer da­durch an­greift, dass er eine vor­be­zeich­ne­te Grup­pe, Teile der Be­völ­ke­rung oder einen Ein­zel­nen wegen des­sen Zu­ge­hö­rig­keit zu einer vor­be­zeich­ne­ten Grup­pe oder zu einem Teil der Be­völ­ke­rung be­schimpft, bös­wil­lig ver­ächt­lich macht oder ver­leum­det,

wird mit Frei­heits­stra­fe von drei Mo­na­ten bis zu fünf Jah­ren be­straft. (...)

(3) Mit Frei­heits­stra­fe bis zu fünf Jah­ren oder mit Geld­stra­fe wird be­straft, wer eine unter der Herr­schaft des Na­ti­o­nal­so­zi­a­lis­mus be­gan­ge­ne Hand­lung der in § 6 Abs. 1 des Völ­ker­straf­ge­setz­bu­ches be­zeich­ne­ten Art in einer Weise, die ge­eig­net ist, den öf­fent­li­chen Frie­den zu stö­ren, öf­fent­lich oder in einer Ver­samm­lung bil­ligt, leug­net oder ver­harm­lost.

(4) Mit Frei­heits­stra­fe bis zu drei Jah­ren oder mit Geld­stra­fe wird be­straft, wer öf­fent­lich oder in einer Ver­samm­lung den öf­fent­li­chen Frie­den in einer die Würde der Opfer ver­let­zen­den Weise da­durch stört, dass er die na­ti­o­nal­so­zi­a­lis­ti­sche Ge­walt- und Will­kür­herr­schaft bil­ligt, ver­herr­licht oder recht­fer­tigt.



Wel­che Ar­gu­men­te wer­den von Ho­lo­caust­leug­nern (vor allem) in Bezug auf Ausch­witz ge­nannt und wie wer­den diese wie­der­legt?

Ar­gu­ment
Wie­der­le­gung
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