Interessensvertretungen
Interessensverbände vertreten die Interessen bestimmter Bevölkerungs- oder Berufsgruppen gegenüber dem Staat oder auch gegenüber anderen Interessensvertretungen.
Wir unterscheiden:
Gesetzliche Interessensvertretungen (Pflichtmitgliedschaft) | Freiwillige Interessensvertretungen (freiwillige Mitgliedschaft) |
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▶ Arbeiterkammer (AK) ▶ Wirtschaftskammer (WK) ▶ Landwirtschaftskammer ▶ Ärztekammer ▶ Apothekerkammer ▶ Rechtsanwaltskammer... | ▶ Österr. Gewerkschaftsbund (ÖGB) ▶ Industriellenvereinigung ▶ Autofahrerclubs (ÖAMTC oder ARBÖ) ▶ Konsumentenschutzverein ▶ Alpenverein oder Naturfreunde... |
Einige Aufgaben der Interessensvertretungen:
▶ Begutachtung von Gesetzesentwürfen
▶ Vorschläge für Verwaltung und Gesetzgebung
▶ Lohn- und Gehaltsverhandlungen
▶ Mitgliederbetreuung, Serviceleistungen...
Gesetzliche und freiwillige Interessensverbände von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vertreten zwar unterschiedliche Interessen, doch arbeiten sie auch in vielen Bereichen zusammen, wir sprechen von Sozialpartnerschaft.
Zwischen Wirtschaftskammer und Gewerkschaften werden auch Jahr für Jahr die Lohn- und Gehaltsverhandlungen geführt = Tarifpartnerschaft.
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