Name:
Istanbul Konvention - Gruppenarbeit
Es ist Samstagabend, kurz nach 20:30 Uhr. Sie arbeiten im Nachtdienst der Notaufnahme, als ein Mann mit einem kleinen Kind (ca. 3 Jahre) auf dem Arm und einer Frau an seiner Seite die Notaufnahme betritt. Die Frau (ca. 30 Jahre) ist blass, ihre Hände zittern, sie hält sich ein blutendes Tuch an den Hinterkopf. Sie hält den Kopf gesenkt und spricht nicht von sich aus.
Sie fragen Frau S., was passiert sei. Bevor sie antworten kann, ergreift der Ehemann das Wort: „Sie ist die Treppe runtergefallen. Sie ist noch zu geschockt, um zu reden. Frau S. nickt nur. Der Ehemann beantwortet alle Fragen stellvertretend.
Sie bestehen freundlich, aber bestimmt darauf, da es Routine sei. Widerwillig verlässt er den Raum.
Bei der Ersteinschätzung (20:34 Uhr) stellen Sie fest: Am Hinterkopf eine ca. 3 cm lange, blutende Kopfplatzwunde mit glatten Wundrändern. Die Patientin gibt starke Schmerzen im Brustkorb an, vor allem linksseitig und atemabhängig. Als Sie sie für das Blutdruckmessen bitten, den Oberarm freizumachen sehen Sie zahlreiche Hämatome in unterschiedlichen Farbschattierungen: frische dunkelviolette (Schulter, Oberarm und Rücken – teils griffspurenkompatibel). Das Verteilungsmuster ist nicht vereinbar mit einem einzelnen Treppensturz.
Sie bitten den Ehemann, mit dem Kind im Wartebereich Platz zu nehmen. Er reagiert unwillig: „Ich bleibe bei meiner Frau.
Die Atmosphäre verändert sich. Die Patientin Frau S. beginnt leise zu weinen. Nach etwa 3 Minuten sagt sie kaum hörbar: „Ich habe Angst, wieder nach Hause zu gehen. Sie berichtet stockend, dass die Verletzungen nicht von einem Treppensturz stammen – es sei nicht das erste Mal.
Sie habe keine Familie vor Ort, kein eigenes Einkommen und wisse nicht, wohin. Sie habe noch nie mit jemandem darüber gesprochen.
Ihr Kind sei der Grund, warum sie bleibe: „Wegen ihr bin ich geblieben.
Situationsbeschreibung
Frau S. (ca. 30 Jahre) wird an einem Samstagabend um 20:30 Uhr in die Notaufnahme gebracht. Begleitet wird sie von ihrem Ehemann und einem Kind (ca. 3 Jahre). Der Ehemann trägt das Kind auf dem Arm.
Gewaltindikatoren, die SuS erkennen sollen:
(1) Körperliche Zeichen – Wiedergeben:
Blass, zitternde Hände, blutiges Tuch am Hinterkopf
Ca. 3 cm lange, blutende Kopfplatzwunde mit glatten Wundrändern
Starke Schmerzen im Brustkorb, linksseitig, atemabhängig
Zahlreiche Hämatome in unterschiedlichen Farbschattierungen (frisch dunkelviolette an Schulter, Oberarm und Rücken – teils griffspurenkompatibel)
Verteilungsmuster ist NICHT vereinbar mit einem einzelnen Treppensturz
(2) Verhaltenszeichen – Anwenden/Analysieren:
Frau S. hält den Kopf gesenkt, spricht nicht von sich aus
Ehemann ergreift das Wort, bevor sie antworten kann: „Sie ist die Treppe runtergefallen"
Frau S. nickt nur, ist zu geschockt um zu reden
Ehemann reagiert unwillig, den Raum zu verlassen: „Ich bleibe bei meiner Frau"
Erst nach Entfernung des Ehemanns: Frau S. beginnt zu weinen, berichtet stockend
„Ich habe Angst, wieder nach Hause zu gehen"
Verletzungen stammen nicht von einem Treppensturz – „es sei nicht das erste Mal"
Kind sei der Grund, warum sie bleibt: „Wegen ihr bin ich geblieben"
Keine Familie vor Ort, kein eigenes Einkommen, weiß nicht wohin
Hat noch nie mit jemandem darüber gesprochen
(3) Pflegerische Schlussfolgerungen – Beurteilen/Reflektieren:
Die glatten Wundränder deuten auf einen Schlag mit einem Gegenstand hin (nicht auf einen Sturz)
Hämatome in verschiedenen Heilungsstadien = wiederholte Gewalt über einen längeren Zeitraum
Griffspurenkompatible Hämatome = Zupacken/Festhalten
Atemabhängige Brustschmerzen können auf Rippenfraktur hindeuten
Die Diskrepanz zwischen Erklärung (Treppensturz) und Verletzungsmuster ist ein zentrales Warnsignal
Das kontrollierende Verhalten des Ehemanns (spricht stellvertretend, will nicht gehen) ist ein weiteres Warnsignal
Material: Lesetext Gruppe 1, Fallbeispiel Zeit: 20 Minuten (inkl. Plakatgestaltung)
Untersucht, welche vorbeugenden Maßnahmen es gibt und wie sie im Fall der Patientin Frau S. hätten greifen können. Gestaltet dazu ein Plakat mit euren Ergebnissen.
Lese den Informationstext und beantworte damit die nachfolgenden Fragen.
Welche präventiven Maßnahmen hätten im Fall unserer Patientin Frau S. greifen müssen, bevor es zur Eskalation kam?
Bewertet eure Maßnahmen mit „umsetzbar oder „nicht umsetzbar
und begründet eure Bewertung jeweils in einem Satz.
Welche Maßnahmen und warum sind für den Pflegealltag wichtig? Begründet eure Auswahl auf dem Plakat.
Gestaltet euer Plakat so, dass die anderen Gruppen eure Ergebnisse im Galeriegang nachvollziehen können. Nutzt Stichworte, Pfeile, Symbole, ...
Die Patientin hat „noch nie mit jemandem darüber gesprochen". Was sagt das über das Versagen von Prävention aus?
Welche Rolle spielt Fortbildung von Pflegekräften – hätte eine geschulte Fachkraft die Situation schneller erkannt?
Könnte das Bremer StoP-Projekt (Nachbarschaftsprävention) in einem Fall wie diesem wirksam sein? Begründet.
Formuliert eine konkrete Fortbildungsmaßnahme, die eurer Meinung nach an eurer Ausbildungsstelle eingeführt werden sollte.
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Thema: Welche vorbeugenden Maßnahmen es gibt und wie sie im Fall Frau S. hätten greifen können.
Arbeitsauftrag 1: Welche präventiven Maßnahmen hätten im Fall Frau S. greifen müssen, bevor es zur Eskalation kam?
Erwartete Antworten:
Bewusstseinsschaffung/Aufklärung: Öffentliche Kampagnen wie „Stärker als Gewalt (Bundesfamilienministerium) oder „Bremen sagt Nein
hätten Frau S. oder ihr Umfeld sensibilisieren können, Gewalt zu erkennen und Hilfe zu suchen
Fortbildung von Fachkräften (Art. 15): Systematische Schulung von Pflegekräften, Polizei, Justiz → Gewaltzeichen frühzeitig erkennen. Pflegekräfte sind häufig die Ersten, die mit Gewaltbetroffenen in Kontakt kommen – in der Notaufnahme, auf Station oder in der ambulanten Pflege
Täterarbeit (Art. 16): Interventionsprogramme wie „intervention.plus" in Bremen (seit Januar 2026, offen für alle Geschlechter, Schwerpunkt digitale Gewalt) hätten den Ehemann frühzeitig erreichen können
Nachbarschaftsprävention: Das Bremer StoP-Projekt (Stadtteile ohne Partnerschaftsgewalt) in Osterholz-Tenever und Bremerhaven schult Bewohner:innen, Gewalt im Umfeld zu erkennen und Betroffene auf Hilfsangebote hinzuweisen
Medienscouts (WTF):* Richten sich an Jugendliche – 15 Workshops und 10 Lehrkräftefortbildungen, 30 Selbstbehauptungskurse
Pflichtmodul in der Pflegeausbildung: „Sie haben doch gar keine Ahnung!" – mindestens 10 Unterrichtsstunden zu Fallsituationen mit verschiedenen Gewaltformen
Arbeitsauftrag 2: Bewertung mit „umsetzbar oder „nicht umsetzbar
Arbeitsauftrag 3: Wichtigkeit für den Pflegealltag
Erwartete Schwerpunkte auf dem Plakat:
Fortbildung von Pflegekräften als wichtigste Maßnahme für den Pflegealltag, weil: In der Intimität der Pflegesituation (Waschen, Verbandwechsel, Aufnahme) können Pflegekräfte Zeichen wahrnehmen, die anderen verborgen bleiben
Pflichtmodul in der Ausbildung als strukturelle Verankerung
Arbeitsauftrag 4: Plakatgestaltung
Ergebnisse so gestaltet, dass andere Gruppen im Galeriegang nachvollziehen können
Maßnahme
Bewertung
Begründung
öffentliche Kampagnen
Umsetzbar
Erreichen viele Menschen, aber Frau S. hat kein eigenes soziales Netz → eingeschränkte Wirkung
Fortbildungen - Pflegekräften
Umsetzbar
Direkt umsetzbar in der Pflegeausbildung und -praxis; Pflegekräfte haben einzigartige Nähe zu Betroffenen
Täterarbeit
bedingt umsetzbar
Setzt Einsicht des Täters voraus; ohne Gerichtsauflage schwer erreichbar
StoP-Projekt
Umsetzbar
Nachbarn könnten Gewalt wahrnehmen, aber Frau S. hat keine Familie/kein Netz vor Ort
Pflichtmodul - Ausbildung
Umsetzbar
Strukturelle Maßnahme, die alle künftigen Pflegekräfte erreicht
Gruppe 1 / Erwartungshorizont
T1: Die Patientin hat „noch nie mit jemandem darüber gesprochen". Was sagt das über das Ver-
sagen von Prävention aus?1
1→ Prävention hat auf mehreren Ebenen versagt: Weder öffentliche Kampagnen noch das soziale
1 Umfeld noch das Gesundheitswesen haben Frau S. erreicht.
1→ Ihre Isolation (keine Familie, kein Einkommen, kein Netz) zeigt, dass Prävention besonders
1 vulnerable Gruppen oft nicht erreicht.
1→ Es fehlt an niedrigschwelligen, sprachbarrierearmen Zugängen.
T2: Welche Rolle spielt Fortbildung von Pflegekräften – hätte eine geschulte Fachkraft die Situation schneller erkannt?
→ JA, geschulte Fachkraft hätte die Diskrepanz zwischen Erklärung (Treppensturz) + Verlet-
zungsmuster (griffspurenkompatible Hämatome, verschiedene Heilungsstadien, glatten Wund-
-rändern) = als Gewaltindikatoren erkannt.
→ Zudem hätte das kontrollierende Verhalten des Ehemanns (stellvertretend antworten, nicht
gehen wollen) als weiteres Warnsignal identifiziert werden sollen.
T3: Könnte das Bremer StoP-Projekt in einem Fall wie diesem wirksam sein?
→ JA: Nachbarn werden geschult, Gewaltzeichen zu erkennen + Betroffene anzusprechen.
Aber: Frau S. hat keine Familie vor Ort und ist isoliert.
→ Das StoP-Projekt setzt voraus, dass ein Umfeld existiert, das aufmerksam wird. Bei stark iso-
lierten Betroffenen greifen andere Maßnahmen besser (z.B. Screening im Gesundheitswesen).
T4: Formuliert eine konkrete Fortbildungsmaßnahme für eure Ausbildungsstelle.
→ Beispiel: Pflichtfortbildung „Gewalt erkennen – S.I.G.N.A.L. in der Praxis" mit Rollenspiel-
1 Szenarien, Informationskarte mit lokalen Hilfsangeboten
1 → Hilfetelefon 116 016, GSA Bremen
Gruppe 1 / Erwartungshorizont
Gruppe 1
Was bedeutet Prävention laut Istanbul-Konvention?
Die Istanbul-Konvention verpflichtet alle Vertragsstaaten, Gewalt gegen Frauen aktiv zu verhindern, bevor sie entsteht. Artikel 12 formuliert dazu eine klare Grundpflicht: Die Staaten müssen „die notwendigen Maßnahmen treffen, um Veränderungen von sozialen und kulturellen Verhaltensmustern von Frauen und Männern mit dem Ziel zu bewirken, Vorurteile, Bräuche, Traditionen und alle sonstigen Vorgehensweisen, die auf der Vorstellung der Unterlegenheit der Frau oder auf Rollenzuweisungen für Frauen und Männer beruhen, zu beseitigen.¹
des Bundesfamilienministeriums gestartet. In Bremen verfolgt die Kampagne „Bremen sagt Nein
Prävention umfasst dabei drei zentrale Handlungsfelder:
Bewusstseinsschaffung und Aufklärung
Durch öffentliche Kampagnen, Bildungsprogramme und Medienarbeit soll das gesellschaftliche Bewusstsein für geschlechtsspezifische Gewalt geschärft werden. In Deutschland wurde hierzu unter anderem die Kampagne „Stärker als Gewalt das Ziel, Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum sichtbar zu machen.²
eingerichtet, das seit Januar 2026 offen für alle Geschlechter ist und einen Schwerpunkt auf digitale Gewalt legt.⁴
Fortbildung von Fachkräften
Im Artikel 15 der Istanbul-Konvention verlangt, dass Angehörige von Gesundheitsberufen, Justiz, Polizei und Sozialdiensten systematisch geschult werden, um Gewaltzeichen frühzeitig zu erkennen und sensibel zu reagieren. Das betrifft Pflegekräfte unmittelbar: Sie sind häufig die Ersten, die mit Gewaltbetroffenen in Kontakt kommen – sei es in der Notaufnahme, auf Station oder in der ambulanten Pflege.³
Täterarbeit
Der Artikel 16 fordert Programme, die gewalttätige Personen dazu befähigen, ihr Verhalten zu ändern. In Bremen wurde dafür das Programm „intervention.plus
Prävention in der Praxis – Das Bremer Modell
Bremen hat im Rahmen des Landesaktionsplans Istanbul-Konvention (2022) konkrete Präventionsmaßnahmen umgesetzt:
Das StoP-Projekt (Stadtteile ohne Partnerschaftsgewalt) setzt auf Nachbarschaftsprävention. In den Stadtteilen Osterholz-Tenever und Bremerhaven werden Bewohner:innen geschult, Gewalt in ihrem Umfeld zu erkennen und aktiv zu werden – etwa durch Gesprächsangebote oder indem sie Betroffene auf Hilfsangebote hinweisen.⁵
Die Medienscouts (WTF*) richten sich gezielt an Jugendliche. In 15 Workshops und 10 Lehrkräftefortbildungen wurden Schüler:innen zu Multiplikator:innen gegen digi-
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tale Gewalt ausgebildet.⁶ 30 Selbstbehauptungskurse in Schulen, Quartierzentren und Kirchengemeinden stärken die Selbstwirksamkeit von Mädchen und Frauen. Finanziert mit 44.934 € aus dem Landesaktionsplan.⁶ Für die Pflegeausbildung wurde das Modul „Sie haben doch gar keine Ahnung!" entwickelt – ein Pflichtmodul mit mindestens 10 Unterrichtsstunden, in dem Fallsituationen zu verschiedenen Gewaltformen bearbeitet werden.⁶
Warum Prävention Pflegekräfte betrifft
Laut BKA-Lagebild Häusliche Gewalt 2023 wurden insgesamt 256.276 Opfer von häuslicher Gewalt registriert – 70,5 % davon waren Frauen. Bei Partnerschaftsgewalt liegt der Frauenanteil sogar bei 79,4 %. Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 132 Frauen durch ihren (Ex-)Partner getötet – das entspricht einem Femizid alle drei Tage.⁷ Die Dunkelziffer ist nach Expert:innenschätzungen erheblich höher: Viele Betroffene suchen keine Hilfe, erstatten keine Anzeige und vertrauen sich niemandem an. Pflegekräfte befinden sich in einer einzigartigen Position: In der Intimität der Pflegesituation – beim Waschen, Verbandwechsel, bei der Aufnahme – können sie Zeichen wahrnehmen, die anderen verborgen bleiben.³ UN Women Deutschland betont: „Jede dritte Frau in Deutschland hat seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexualisierte Gewalt erlebt." Das bedeutet statistisch: In einer Gruppe von 12 Pflegeschülerinnen könnten bis zu 4 selbst betroffen sein.⁸
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Material: Lesetext Gruppe 1, Fallbeispiel Zeit: 20 Minuten (inkl. Plakatgestaltung)
Untersucht, welche Hilfsangebote für Betroffene existieren und wie ein Schutznetz für die Patientin Frau S. aussehen könnte. Gestaltet dazu ein Plakat mit euren Ergebnissen.
Lese den Informationstext und beantworte damit die nachfolgenden Fragen.
Erstellt auf eurem Gruppenplakat eine Netzwerkkarte
für die Patientin aus dem Fallbeispiel
Welche relevanten Akteure sind um Frau S. herum? Zeigt z.B. mit Pfeilen, welche jeweilige Aufgabe diese haben.
Wo im Fall bestehen Lücken im Schutznetz?
Formuliert einen konkreten Satz, den die Pflegekraft zur Patientin sagen könnte, um Hilfe anzubieten – ohne zu drängen, empathisch und respektvoll.
Die Patientin sagt: „Ja, aber verstecken Sie es gut." – Was bedeutet das für die Art, wie Informationsmaterial bereitgestellt werden muss?
Die Patientin hat kein eigenes Einkommen und keine Familie vor Ort. Welche Schutzangebote sind in ihrer Situation realistisch zugänglich – und welche nicht?
Warum ist es wichtig, dass Hilfe auch ohne Anzeige möglich ist? Nutzt dafür das Fallbeispiel.
Die Patientin hat ein Kind. Welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen müssen für die Kinder bedacht werden?
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Thema: Welche Hilfsangebote für Betroffene existieren und wie ein Schutznetz für Frau S. aussehen könnte.
Arbeitsauftrag 1:
Netzwerkkarte für Frau S.
Kernaussagen des Plakates:
Frau S. = im Zentrum
Schutznetz aus professionellen Akteuren
Hilfsangebote über die Notaufnahme direkt erreichbar.
Schwierigkeiten: Familie = keine vor Ort + keine eigene Wohnung + kein Einkommen
Pflegekraft = erste + wichtigste Knotenpunkt
Arbeitsauftrag 2: Lücken im Schutznetz im Fall Frau S.
Frau S. hat kein eigenes Einkommen → wirtschaftliche Abhängigkeit als Barriere
Keine Familie vor Ort → kein informelles Schutznetz
Kind als Bindungsfaktor → Angst, das Kind zu verlieren
Hat noch nie mit jemandem gesprochen → extremes Schweigen, keine Vertrauensperson
Mögliche Sprachbarriere (je nach Hintergrund)
Arbeitsauftrag 3: Hilfesatz formulieren
Wichtig: Die Patientin entscheidet selbst über die nächsten Schritte. Pflegekräfte öffnen die Tür – kein drängen!
Erwarteter Satz (empathisch, respektvoll, ohne zu drängen):
„Frau S., ich sehe, dass es Ihnen nicht gut geht. Ich möchte Ihnen sagen: Sie sind hier sicher. Es gibt Hilfe, wenn Sie möchten, kann ich Ihnen zeigen, welche Möglichkeiten es gibt. Sie müssen heute nichts entscheiden."
Arbeitsauftrag 4: Plakatgestaltung

Gruppe 2 / Erwartungshorizont
T1: Die Patientin sagt: „Ja, aber verstecken Sie es gut." – Was bedeutet das für die Art, wie Informationsmaterial bereitgestellt werden muss?
1→ Informationen dürfen nicht offen sichtbar sein, z.B. Flyer im Wartebereich.
1→ Besser: diskrete Verteilung z.B. auf der Toilette, als QR-Code auf der Rückseite von Visitenkarten, als Notfallkärtchen im Taschenformat.
1→ Die Angst der Patientin zeigt, dass der Partner kontrollierend ist und Hilfsangebote unterbinden würde.
T2: Welche Schutzangebote sind in ihrer Situation realistisch zugänglich – und welche nicht?
→ Zugänglich: GSA - über Notaufnahme erreichbar, Hilfetelefon (anonym, mehrsprachig), Beratungsstelle.
→ Schwer zugänglich: Frauenhaus, oft Wartelisten, mit Kind erschwert Aufnahme, eigene Wohnung aber kein Einkommen.
→ Nicht zugänglich: Unterstützung durch Familie, weil keine vor Ort.
T3: Warum ist es wichtig, dass Hilfe auch ohne Anzeige möglich ist?
→ Art. 18 IK: Hilfe unabhängig von Anzeige. Viele Betroffene können oder wollen (noch) keine Anzeige erstatten – aus Angst, Scham, wirtschaftlicher Abhängigkeit oder wegen des Kindes.
→ Die GSA dokumentiert rechtsmedizinisch auch ohne Anzeige; Befunde werden 10 Jahre aufbewahrt, sodass eine Anzeige auch später noch möglich ist.
T4: Die Patientin hat ein Kind. Welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen müssen für das Kind bedacht werden?
→ Kinderschutz nach § 8a SGB VIII: Gefährdungseinschätzung durch Jugendamt. Kinder, die häusliche Gewalt miterleben, sind selbst Betroffene (psychische Gewalt, Traumatisierung).
→ Frauenhäuser müssen auch Kinder aufnehmen können. Begleitende Angebote für Kinder (Therapie, Stabilisierung).
Gruppe 2 / Erwartungshorizont
Der Anspruch auf Hilfe – unabhängig von einer Anzeige
Die Istanbul-Konvention begründet einen völkerrechtlich verankerten Anspruch auf Hilfe für alle Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt. Entscheidend ist Artikel 18: Betroffene sollen Zugang zu Schutz und Unterstützung erhalten, ohne dass sie dafür eine Strafanzeige erstatten müssen. Dieser Grundsatz ist für die pflegerische Praxis zentral – denn viele Betroffene können oder wollen (noch) keine Anzeige erstatten, brauchen aber trotzdem Hilfe.¹ Die Konvention fordert in den Artikeln 22–26 ein umfassendes Netz spezialisierter Hilfsangebote, dazu gehören Beratungsstellen (Art. 22). Diese sind leicht zugänglich, kostenlos, vertraulich und für alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt. Frauenhäuser (Art. 23) sollten in ausreichender Zahl, mit angemessener geografischer Verteilung vorhanden sein. Für Bremen wurde im Landesaktionsplan das Ziel formuliert, 160 Frauenhausplätze bereitzustellen. Der strukturierte Dialogprozess mit allen Bremer Frauenhäusern läuft und ist noch nicht abgeschlossen.² Ebenfalls ist das Hilfetelefon (Art. 24) sehr wichtig. In Deutschland existiert seit 2013 das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (116 016), das kostenlos, rund um die Uhr und in 18 Sprachen erreichbar ist – auch per Chat, E-Mail und in Gebärdensprache.³
Medizinische Akutversorgung – Die Gewaltschutzambulanz
Ein zentrales Element der Schutz-Säule in Bremen ist die Gewaltschutzambulanz (GSA), die seit April 2024 am Klinikum Bremen-Mitte angesiedelt ist. Sie bietet Betroffenen eine rechtsmedizinische Verletzungsdokumentation und DNA-Spurensicherung – auch ohne polizeiliche Anzeige.⁴ Seit der Eröffnung verzeichnet die GSA bereits 448 Fallkontakte (Stand: Abschlussbericht 2026). Seit August 2025 steht ein standardisiertes Spurensicherungs-Kit zur Verfügung, das eine beweissichere Dokumentation ermöglicht. Das Kit wurde gemeinsam mit der Rechtsmedizin am Institut für Rechtsmedizin der Universität Hamburg entwickelt.⁴ Für die pflegerische Praxis bedeutet dies: Wenn eine Patientin Hinweise auf Gewalteinwirkung zeigt, kann die Pflegekraft – in Absprache mit dem ärztlichen Team – eine Überweisung an die GSA empfehlen. Die Patientin entscheidet selbst, ob sie das Angebot annimmt.
Sprachmittlung und Barrierefreiheit
Gewalt betrifft Frauen aus allen gesellschaftlichen Schichten und Kulturen. Besonders vulnerable Gruppen haben jedoch häufig zusätzliche Zugangsbarrieren zum Hilfesystem. Daher gehören Sprachbarrieren, fehlende Aufenthaltsstatus, Behinderungen oder Suchterkrankungen zu den offensichtlichsten Herausforderungen im täglichen Leben.⁵ Die Istanbul-Konvention fordert in Artikel 4 Absatz 3 ausdrücklich,
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dass alle Schutzmaßnahmen ohne Diskriminierung zugänglich sein müssen – unabhängig von Sprache, Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Behinderung. Bremen hat hierzu den Videodolmetschdienst eingerichtet. Somit hilft ein browserbasiertes, qualitätsgesichertes System, das Fachkräften in Pflege, Beratung und Justiz, dass eine professionelle Sprachvermittlung auf Knopfdruck stattfindet. Außerdem steht das FINE-Projekt für wohnungslose und suchtkranke Frauen als niedrigschwelliges Streetwork-Angebot im Bahnhofsumfeld zur Verfügung.⁶ Das Hilfetelefon 116 016 ist ebenfalls in 18 Sprachen erreichbar und bietet Beratung in Leichter Sprache sowie in Gebärdensprache an.³
Das S.I.G.N.A.L.-Modell – Wie Pflegekräfte Schutz bieten
Das S.I.G.N.A.L.-Interventionsmodell wurde speziell für das Gesundheitswesen entwickelt und gibt Pflegekräften eine klare Handlungsstruktur bei Gewaltverdacht⁷.
S - Sprechen Sie die Betroffene anGeschützter Rahmen, unter vier Augen
I - Interview mit konkreten Fragen„Fühlen Sie sich zu Hause sicher?"
G - Gründliche Untersuchung mit Verletzungsdokumentation:
Ort, Größe, Farbe, Heilungsstadium, ...
N - Notieren und DokumentierenSachlich, wörtlich, mit Datum und Uhrzeit
A - Abklärung des Schutzbedarfs, Akute Gefahr? Sicherer Ort? Kinder betroffen?
L - Leitfaden und InformationenHilfetelefon 116 016, GSA, Notfallkärtchen
Das Modell betont: Die Patientin entscheidet selbst über die nächsten Schritte. Pflegekräfte öffnen die Tür – sie drängen niemanden hindurch.
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Material: Lesetext Gruppe 1, Fallbeispiel Zeit: 20 Minuten (inkl. Plakatgestaltung)
Untersucht, was rechtlich passieren müsste und wie verschiedene Institutionen zusammenarbeiten sollten. Gestaltet dazu ein Plakat mit euren Ergebnissen.
Lese den Informationstext und beantworte damit die nachfolgenden Fragen.
Erstellt auf eurem Plakat eine Tabelle mit zwei Spalten: Was passiert im Fallbeispiel tatsächlich? Was hätte laut Istanbul-Konvention passieren müssen?
Bezieht euch konkret auf Szenen aus dem Fallbeispiel.
Benennt die mindestens 3 gravierendsten Versäumnisse und begründet, warum gerade diese für die Patientin Frau S. die schwerwiegendsten Folgen haben.
Die Pflegekraft bittet den Ehemann, den Raum zu verlassen. Er will nicht gehen. Was wäre passiert, wenn die Pflegekraft nicht bestanden hätte?
Was genau müsste in die Pflegedokumentation geschrieben werden, damit die Befunde später gerichtsverwertbar sind?
Welche Institutionen müssten in diesem Fall zusammenarbeiten? Erstellt eine kurze Ablaufkette: Wer informiert wen – und wann?
Die Patientin hat Schweigepflicht erwähnt: „Aber verstecken Sie es gut." – Darf die Pflegekraft trotzdem handeln? Begründet anhand von § 203 und § 34 StGB.
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Thema: Was rechtlich passieren müsste und wie verschiedene Institutionen zusammenarbeiten sollten.
Arbeitsauftrag 1: Tabelle
Arbeitsauftrag 2: Bezug auf Szenen aus dem Fallbeispiel
Erwartete Szenen:
Szene „Treppensturz": Ehemann gibt stellvertretend Erklärung = Kontrolle.
Die IK fordert, Betroffene immer allein zu befragen.
Szene „Ich bleibe bei meiner Frau": Kontrollverhalten des Täters. Die Pflegekraft besteht freundlich, aber bestimmt darauf = korrekt laut IK.
Szene „Ich habe Angst, wieder nach Hause zu gehen": Frau S. benennt erstmals ihre Angst. Hier greift die Pflicht zur Abklärung des Schutzbedarfs (A im S.I.G.N.A.L.-Modell).
Szene Hämatome in verschiedenen Farben: Medizinischer Befund, der dokumentiert werden muss (sachlich, wertfrei, mit Lokalisation, Größe, Farbe, Heilungsstadium).
Arbeitsauftrag 3: Die 3 gravierende Versäumnisse
Keine systematische Befragung unter 4 Augen als Standard: Frau S. konnte erst sprechen, nachdem der Ehemann den Raum verlassen hat. Ohne das Beharren der Pflegekraft wäre die Gewalt unerkannt geblieben.
→ Folge: Die Gewalt hätte sich weiter fortgesetzt, möglicherweise mit Eskalation.
Keine rechtsmedizinische Verletzungsdokumentation: Die Hämatome in verschiedenen Heilungsstadien + die griffspurenkompatiblen Verletzungen wurden nicht standardisiert dokumentiert.
→ Folge: Ohne Dokumentation ist eine spätere Strafverfolgung kaum möglich.
Keine koordinierte Hilfskette: Frau S. hat kein Einkommen, keine Familie, kein Netzwerk. Ohne aktive Vermittlung an Beratungsstelle, Frauenhaus + ggf. Jugendamt steht sie nach der Entlassung wieder vor derselben Situation.
→ Folge: Rückkehr in die Gewaltsituation, erneute + möglicherweise schwerere Verletzungen.
Was passiert im Fallbeispiel tatsächlich?
Was hätte laut Istanbul-Konvention passieren müssen?
Ehemann erklärt stellvertretend: „Treppensturz"
Systematisches Screening bei Verdacht auf häusliche Gewalt; Trennung von Betroffener + Begleitperson als Routinemaßnahme
Pflegekraft bittet Ehemann erst nach Auffälligkeiten, den Raum zu verlassen
Standardisiertes Vorgehen:
Betroffene IMMER allein befragen (Art. 51)
Keine strukturierte Verletzungsdokumentation erkennbar
Rechtsmedizinische Dokumentation mit: Bodymaps, Fotos, wörtlichen Aussagen
(GSA, Spurensicherungs-Kit seit Aug. 2025)
Frau S. weiß nicht wohin, kein Einkommen
Sofortiger Zugang zu Schutzeinrichtungen (Frauenhaus, Art. 23), Beratungsstellen (Art. 22)
Keine polizeiliche Intervention erkennbar
Kontakt-/Näherungsverbot,
Wegweisung des Täters (GewSchG),
Gefährdungsmanagement bei Hochrisikofällen
Kind anwesend, keine Kindeswohlprüfung
Kindeswohlgefährdung muss geprüft werden; psychosoziale Prozessbegleitung für Betroffene
Gruppe 3 / Erwartungshorizont
T1: Die Pflegekraft bittet den Ehemann, den Raum zu verlassen. Er will nicht gehen. Was wäre passiert, wenn die Pflegekraft nicht bestanden hätte?
(1) Frau S. hätte nicht gesprochen → Gewalt wäre unerkannt geblieben → sie wäre mit
dem Ehemann nach Hause gegangen → in die gleiche Gefahrensituation.
(2) Die Konsequenz des Pflegepersonals hat möglicherweise schlimmere Gewalt bis hin
zum Femizid verhindert.
T2: Was genau müsste in die Pflegedokumentation geschrieben werden, damit die Befunde später gerichtsverwertbar sind?
→ Dokumentationsgrundsätze:
Sachlich + was beobachtet wird
Wörtliche Aussagen der Patientin in Anführungszeichen festhalten
Genaue Beschreibung der Verletzungen: Lokalisation, Größe (in cm), Farbe, Form, Heilungsstadium
Körperskizzen (Bodymaps) verwenden, wenn verfügbar
Datum, Uhrzeit und beteiligte Personen dokumentieren
Die GSA bietet zusätzlich rechtsmedizinische Dokumentation an; Befunde werden 10 Jahre aufbewahrt.
T3: Welche Institutionen müssten zusammenarbeiten?
Ablaufkette:
(1) Pflegekraft = Erstversorgung + Dokumentation → (2) Ärztliches Team = medizinische
Versorgung + ggf. Überweisung GSA → (3) GSA = rechtsmedizinische Dokumentation,
Beratungsstelle + psychosoziale Beratung → (4) Frauenhaus = Schutzunterkunft →
(5) Polizei = Wegweisung/Näherungsverbot, (wenn gewünscht) → (6) Jugendamt = Kindes-
wohlprüfung → (7) Landeskoordinierungsstelle = Fallmonitoring
T4: Die Patientin hat Schweigepflicht erwähnt: „Aber verstecken Sie es gut." – Darf die Pflegekraft trotzdem handeln?
1→ Grundsatz: Schweigepflicht (§ 203 StGB) = Informationen nur mit Einwilligung der Patientin
1 weitergeben. ABER: Bei unmittelbarer Gefahr für Leib + Leben greift der rechtfertigende
Notstand (§ 34 StGB)1.
Hier muss die Pflegekraft abwägen:1
Die wiederholte Gewalt, die Angst der Patientin + das anwesende Kind können eine Gefahr begründen. Wichtig: Erst Einwilligung der Patientin, wenn nicht möglich: dokumentieren, warum Handeln ohne Einwilligung nötig war.
Gruppe 3 / Erwartungshorizont
Strafverfolgung – Wirksamer Schutz durch Recht
Die 3. Säule der Istanbul-Konvention fordert wirksame strafrechtliche Sanktionen und Schutzmaßnahmen für Betroffene während des gesamten Rechtsverfahrens (Artikel 49–58).¹ Mit Sofortschutz, durch das deutsche Gewaltschutzgesetz (GewSchG) wird Kontakt- und Näherungsverbote sowie die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung an die betroffene Person – auch ohne Scheidung ermöglicht. Die Polizei kann eine sofortige Wegweisung des gewalttätigen Partners anordnen.² Die Konvention fordert, dass Verfahren so gestaltet werden, dass Betroffene nicht durch wiederholte Befragungen, unsensible Vernehmungen oder die Konfrontation mit dem Täter im Gerichtssaal erneut traumatisiert werden, somit soll die sekundäre Viktimisierung vermieden werden. In Deutschland wurde dafür die psychosoziale Prozessbegleitung eingeführt. Die betroffene Person erhält während des gesamten Strafverfahrens professionelle Begleitung.³ Des Weiteren ist die Polizei verpflichtet, Hochrisikofälle strukturiert zu identifizieren. In Bremen geschieht dies in Zusammenarbeit mit der Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, dass Femizide verhindert werden, bevor sie geschehen. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 938 versuchte und vollendete Tötungsdelikte an Frauen registriert – davon 360 tödlich.⁴
Dokumentation als Grundlage der Strafverfolgung
Für die pflegerische Praxis ist ein Aspekt besonders relevant: Die Qualität der Dokumentation entscheidet darüber, ob Gewalt später juristisch nachweisbar ist.
Pflegekräfte dokumentieren oft als Erste die körperlichen Befunde einer Gewalteinwirkung. Dabei gelten klare Grundsätze:⁵
Sachlich und wertfrei beschreiben, was beobachtet wird (keine Interpretationen wie „wurde offenbar geschlagen")
Wörtliche Aussagen der Patientin in Anführungszeichen festhalten
Genaue Beschreibung der Verletzungen: Lokalisation, Größe (in cm), Farbe, Form, Heilungsstadium
Körperskizzen (Bodymaps) verwenden, wenn verfügbar
Datum, Uhrzeit und beteiligte Personen dokumentieren
Die Gewaltschutzambulanz Bremen bietet zusätzlich eine rechtsmedizinische Dokumentation an, die gerichtsverwertbar ist – auch ohne Anzeige. Die Befunde werden für 10 Jahre aufbewahrt, sodass eine Anzeige auch später noch möglich ist.⁶
Rechtlicher Rahmen: Pflegekräfte unterliegen der Schweigepflicht (§ 203 StGB). Eine Weitergabe von Informationen an Polizei oder andere Dritte ist grundsätzlich nur mit Einwilligung der Patientin zulässig. Ausnahme: Bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben greift der rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB).²
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Integrierte Politik – Zusammenarbeit aller Akteure
Die vierte Säule verlangt, dass Gewaltschutz keine Aufgabe einzelner Institutionen ist, sondern ein gesamtgesellschaftliches, koordiniertes Handeln erfordert (Art. 7).¹ Die landesweite Koordination, wie in Bremen steuert die Landeskoordinierungsstelle Istanbul-Konvention (angesiedelt bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz) die ressortübergreifende Umsetzung aller Maßnahmen. Acht Fach-Arbeitsgruppen bearbeiten Themen wie häusliche Gewalt, digitale Gewalt, sexualisierte Gewalt und besonderen Schutzbedarf.⁷ Hierbei werden Betroffene einbezogen. Der Bremer Betroffenenbeirat Istanbul-Konvention (B*BIK) ist bundesweit einzigartig. Bis zu 12 Personen mit eigener Gewalterfahrung bringen ihre Expertise in die politische Umsetzung ein. GREVIO, ist die Expert:innengruppe des Europarats und sagt zu dem B*BIK, dass er vorbildlich für ganz Europa ist.⁸ Die Finanzierung für den Bremer Gewaltschutz wurden von 555.180€/Jahr (2022) auf 1.125.180 €/Jahr (2025) verdoppelt – ein deutliches Signal für die politische Priorität des Themas.⁷ Durch die Istanbul-Konvention sind die teilnehmenden Staaten verpflichtet, statistische Daten zu erheben, um das Ausmaß der Gewalt sichtbar zu machen. Deshalb erstellt das BKA seitdem jährlich das Bundeslagebild Häusliche Gewalt
. Aber Expert:innen weisen darauf hin, dass die Dunkelziffer erheblich höher liegt als die registrierten Fälle.⁴
Das Gewalthilfegesetz – Der neue Rechtsrahmen
Seit Februar 2025 gilt in Deutschland das Gewalthilfegesetz (GewHG) – der erste bundeseinheitliche Rechtsrahmen für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer Gewalt. Es schafft einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für alle Betroffenen und verpflichtet Bund und Länder, ausreichende Hilfsangebote (Frauenhausplätze, Beratungsstellen, Schutzeinrichtungen) dauerhaft zu finanzieren.⁹
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Material: Lesetext Gruppe 1, Fallbeispiel Zeit: 20 Minuten (inkl. Plakatgestaltung)
Untersucht, welche Gewaltformen im Fallbeispiel bei Frau S. erkennbar sind und wie Pflegekräfte Warnsignale erkennen. Gestaltet dazu ein Plakat mit euren Ergebnissen.
Lese den Informationstext und beantworte damit die nachfolgenden Fragen.
Erstellt auf eurem Plakat eine Erkennungs-Ampel
. Ordnet Warnsignale aus dem Fallbeispiel Frau S. ein und begründet eure Einordnung.
🔴 ROT – Akute Gefahr, sofort handeln: Zeichen, unmittelbare Bedrohung
🟡 GELB – Verdacht, genauer hinsehen: Auffälligkeiten, weitere Abklärung
🟢 GRÜN – Risikofaktor, aufmerksam bleiben: mehr Hintergrundinformationen
3. Diskutiert in der Gruppe: „Warum werden gelbe Signale in der Praxis am
häufigsten übersehen? Und was bedeutet das für Pflegekräfte?"
→ Haltet eure Antwort als Kernaussage auf eurem Plakat fest.
Welche Gewaltformen sind im Fallbeispiel bei Frau S. direkt erkennbar – und welche könnten zusätzlich vorliegen, ohne dass sie genannt werden?
Die Hämatome haben „unterschiedliche Farbschattierungen von dunkelviolett bis gelblich-grün". Was sagt das über den Zeitraum der Gewalt aus?
Der Ehemann sagt: „Sie ist die Treppe runtergefallen." – Welche Gewaltform zeigt sich in seinem Verhalten?
Stellt euch vor, die Patientin berichtet auch von Kontrollnachrichten und GPS-Ortung. Welche zusätzliche Gewaltform wäre das – und was würde sich an eurem pflegerischen Handeln ändern?
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Thema: Welche Gewaltformen im Fallbeispiel bei Frau S. erkennbar sind und wie Pflegekräfte Warnsignale erkennen.
Arbeitsauftrag 1: Erkennungs-Ampel
(1) ROT – Akute Gefahr, sofort handeln:
Kopfplatzwunde mit glatten Wundrändern = Hinweis akute körperliche Gewalt
Griffspurenkompatible Hämatome = Zupacken/Festhalten – schwere körperliche Gewalt
Atemabhängige Brustschmerzen (linksseitig) = V.a. innerer Verletzungen, Rippenfrakturen
„Ich habe Angst, wieder nach Hause zu gehen" = Patientin benennt akute Bedrohung
Verschiedene Heilungsstadien der Hämatome = Wiederholte Gewalt > erhöhtes Risiko!
(2) GELB – Verdacht, genauer hinsehen:
Ehemann spricht stellvertretend, bevor Frau S. antworten kann = Kontrollverhalten - psychische Gewalt
Frau S. hält Kopf gesenkt, spricht nicht von sich aus = Unterwerfungsverhalten, Scham, Angst
Ehemann will den Raum nicht verlassen
Isolationsverhalten, KontrolleErklärung „Treppensturz" widerspricht dem VerletzungsmusterVertuschungsversuchKind ist Samstagabend um 20:30 in der Notaufnahme
(3) GRÜN – Risikofaktor, aufmerksam bleiben:
Kein eigenes Einkommen = Wirtschaftliche Abhängigkeit
Keine Familie vor Ort = Fehlende soziale Ressourcen, Isolation
„Wegen ihr bin ich geblieben" = Kind als Bindungsfaktor + Grund
Hat noch nie mit jemandem gesprochen = Extremes Schweigen, keine Vertrauensperson
Arbeitsauftrag 2: Kernaussage – Warum werden gelbe Signale am häufigsten übersehen?
... , weil
Sie keine sichtbaren körperlichen Verletzungen hinterlassen.
Kontrollverhalten, stellvertretendes Sprechen und Isolierung sind „leise" Formen der Gewalt, die im hektischen Pflegealltag leicht fehlgedeutet werden können.
Psychische Gewalt häufig Grundlage für Eskalation.
BEOBACHTUNG bzgl. Verhaltensauffälligkeiten – zw. Patientin UND Begleitperson.
Zuordnung der 5 Gewaltformen im Fallbeispiel
Gewaltform
Istanbul-Konvention / Artikel
im Fallbsp.
Hinweise
Häusliche G. Art.3b
körperlich, sexuell, psychisch, wirtschaftlich
Ja
über 240.000 Betroffene/Jahr
Sexualisierte G. Art. 36
Jede sexuelle Handlung ohne Einwilligung
Nicht direkt
sensible Nachfrage
Psychische G.
Art. 33
Einschüchterung, Demütigung, Isolation, Kontrolle
Ja
Frau S. darf nicht selbst sprechen; kein eigenes Einkommen, keine soz. Kontakte
Digitale G.
Art. 34 + Stalking
Cyberstalking, GPS-Überwachung, Kontrollnachrichten
Nicht direkt
Überwachung: +130% Anstieg in 5 Jahren, 17.193 weibliche Opfer 2023
Stalking + Zwangsheirat
Art. 34, 37
Wiederholtes Verfolgen; erzwungene Ehe
Nicht direkt
Stalking: § 237 StGB seit 2011; Warnsignale: Angst vor Verfolgung, Kontrollverhalten
Gruppe 4 / Erwartungshorizont
T1: Welche Gewaltformen sind direkt erkennbar – und welche könnten zusätzlich vorliegen?
→ Direkt erkennbar: häusliche Gewalt (körperlich) und psychische Gewalt (Kontrolle, Isolation).
→ Zusätzlich möglich: sexualisierte Gewalt + wirtschaftliche Gewalt + digitale Gewalt
T2: Die Hämatome haben „unterschiedliche Farbschattierungen von dunkelviolett bis gelblich-grün". Was sagt das über den Zeitraum der Gewalt aus?
1→ Frische Hämatome = dunkelviolett ~ rot
1→ Ältere Hämatome = gelblich-grün ca. 1-3 Wochen alt
1→ Verschiedene Farben = verschiedene Zeitpunkte der Gewalteinwirkung = wiederholte Gewalt
1 über einen längeren Zeitraum. = Kein „Treppensturz", weil ein einzelnes Ereignis erzeugt
1 Hämatome im gleichen Heilungsstadium.
T3: Der Ehemann sagt: „Sie ist die Treppe runtergefallen." - Welche Gewaltform zeigt sich in seinem Verhalten?
1→ Psychische Gewalt: Kontrollverhalten = spricht stellvertretend, Bagatellisierung/Vertuschung
1 der Verletzungen, Einschüchterung (Frau S. traut sich nicht zu widersprechen
).
1→ Verhalten zeigt Elemente von Macht + Kontrolle = Isolation, Einschüchterung, Instrumentalisie-
1 rung des Kindes, wirtschaftliche Gewalt.
T4: Stellt euch vor, die Patientin berichtet auch von Kontrollnachrichten und GPS-Ortung. Welche zusätzliche Gewaltform wäre das – und was würde sich am pflegerischen Handeln ändern?
→ Digitale Gewalt (Art. 34):
Pflegerisches Handeln: Informationen NICHT aufs Handy schicken = Partner könnte mitlesen
Notfallkärtchen statt Flyer;
ggf. ein sicheres Telefon für den Anruf bei der Beratungsstelle bereitstellen.
Gruppe 4 / Erwartungshorizont
Gewaltformen nach der Istanbul-Konvention
Die Istanbul-Konvention benennt und definiert fünf Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, die sich in der pflegerischen Praxis überschneiden und kombiniert auftreten können.¹
Die häusliche Gewalt (Art. 3b), Gewalt innerhalb der Familie oder Partnerschaft – körperlich, sexuell, psychisch oder wirtschaftlich. Sie betrifft laut BKA über 240.000 Personen pro Jahr in Deutschland, die Dunkelziffer liegt vermutet erheblich höher.² Auf folgende Warnsignale in pflegerischen Situationen sollte jede Pflegefachkraft erkennen. Dazu gehören Hämatome in verschiedenen Heilungsstadien (unterschiedliche Farbschattierungen von dunkelviolett bis gelblich-grün); Verletzungen an untypischen Stellen, wie Oberarme, Rücken, Oberschenkelinnenseiten; Wiederholte Verletzungen mit wechselnden oder unplausiblen Erklärungen; Griffspuren, Würgemale, Bissspuren, Verbrennungen; Partner spricht stellvertretend für die Betroffene und weicht nicht vom Bett weg. Ebenfalls kann es vorkommen, dass er Besuchszeiten kontrolliert und wer zu Besuch kommen darf. Als zweite Form ist die sexualisierte Gewalt (Art. 36) zu nennen. Jede sexuelle Handlung ohne Einwilligung – von Belästigung bis Vergewaltigung. Sie kann innerhalb und außerhalb der Partnerschaft geschehen. Als Pflegefachkraft sollten wir darauf achten, wenn folgende Warnsignale in pflegerischen Situationen vorkommen. Dazu gehören folgende Warnsignale, wie Verletzungen im Genitalbereich ohne plausible Erklärung; Angst vor gynäkologischen Untersuchungen; psychische Symptome: Schlafstörungen, Flashbacks, Dissoziation; Rückzugsverhalten, ausgeprägte Scham. Die dritte Form der Gewalt bezieht sich auf die psychische Gewalt (Art. 33). Hier findet eine systematische Einschüchterung, Demütigung, Isolation oder Kontrolle. Psychische Gewalt hinterlässt keine sichtbaren Verletzungen, ist aber häufig die Grundlage für Eskalation zu körperlicher Gewalt. Besondere Warnsignale sind, das extrem niedrige Selbstwertgefühl, Patientin entschuldigt sich ständig; Patientin darf keine eigenen Entscheidungen treffen (auch nicht über medizinische Behandlung); oft besteht eine Isolation, also kein eigener Freundeskreis, keine Kontakte zur Herkunftsfamilie; Patientin zitiert den Partner: „Er sagt, ich bin verrückt / dumm / nichts wert". Als vierte Gewaltform ist die digitale Gewalt (Art. 34 in Verbindung mit Stalking) zu nennen. Bei dieser Form findet Gewalt über digitale Medien statt, zum Beispiel als Cyberstalking, GPS-Überwachung, Kontrollnachrichten, Bildmissbrauch (Verbreitung intimer Aufnahmen). Laut BKA ist die digitale Gewalt gegen Frauen in den letzten 5 Jahren in ganz Deutschland um +130 % gestiegen – 2023 waren es 17.193 weibliche Opfer.² Bei dieser Gewaltform sollten Pflegefachpersonen darauf achten, ob die Patientin ständig ängstlich aufs Handy schaut; von GPS-Ortung oder Kontrollnachrichten berichtet; im Gespräch äußert der Partner Details, die er nicht wissen sollte oder die Patientin hat Angst, das
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Handy auszuschalten oder Passwörter zu ändern. Das Stalking und die Zwangsheirat (Art. 34, Art. 37) werden in der Istanbul Konvention als fünfte Gewaltform aufgezählt. Das Stalking, ist wiederholtes, unerwünschtes Verfolgen oder Kontaktieren und findet häufig nach einer Trennung statt. Die Zwangsheirat, beschreibt eine erzwungene Eheschließung durch physischen oder psychischen Druck und seit 2011 in Deutschland ein eigenständiger Straftatbestand (§ 237 StGB). Mögliche Warnsignale bei Stalking können sein, dass die Patientin Angst äußert, verfolgt zu werden; sie von häufigen Wohnungswechseln berichtet oder unbekannte Personen fragen nach der Patientin auf Station. Die Warnsignale einer Zwangsheirat können sein, dass eine junge Patientin verängstigt vor geplanter Reise ins Ausland wirkt; Angst gegenüber Familienmitgliedern äußert oder Hinweise auf Ehre-bezogene Konflikte mitteilt.
Die Gewaltformen im Zusammenspiel
In der Realität treten Gewaltformen fast nie isoliert auf. Eine Frau, die körperliche Gewalt erlebt, ist fast immer auch psychischer Gewalt ausgesetzt – und häufig auch wirtschaftlicher Kontrolle (kein eigenes Konto, kein Zugang zu Geld) und digitaler Überwachung.³ Das Rad der Gewalt (Power and Control Wheel, nach Duluth) zeigt, dass körperliche und sexualisierte Gewalt eingebettet sind in ein umfassendes System aus Macht und Kontrolle: Isolation, Einschüchterung, wirtschaftliche Gewalt, Instrumentalisierung der Kinder, Bagatellisierung und Schuldzuweisung.⁴ Die Istanbul-Konvention in Leichter Sprache beschreibt es so: „Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter. Manche kann man sehen. Zum Beispiel: blaue Flecken. Manche kann man nicht sehen. Zum Beispiel: Drohungen. Beide Arten von Gewalt sind schlimm."⁵
Statistiken – Die Realität hinter den Zahlen
UN Women Deutschland stellt fest: „Gewalt gegen Frauen ist eine der am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen weltweit. Sie kennt keine sozialen, wirtschaftlichen oder nationalen Grenzen."⁶
Frauen von (Ex-)Partner getötet im Jahr 2024
132
Versuchte + vollendete Tötungsdelikte im Jahr 2023
938
(360 tödlich)
Betroffene Partnerschaftsgewalt pro Jahr
+ 240.000
Jede wievielte Frau hat bereits Gewalt erlebt?
jede 3. Frau
Digitale Gewalt (Anstieg in 5 Jahren)
+ 130%
Weibliche Opfer digitaler Gewalt im Jahr 2023
17.193
Fallkontakte GSA Bremen seit April 2024
448
Frauenhausplätze Bremen (Ziel)
160
Die Dunkelziffer liegt nach Expert:innenschätzungen
noch deutlich höher
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