Istanbul Konvention / Handout

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Istanbul Konvention / Handout
Die Istanbul-Konvention – Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt - Die 4 Säulen

Die Istanbul-Konvention ist der erste rechtsverbindliche internationale Vertrag zur Verhütung, Verfolgung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. In Deutschland gilt sie seit dem 1. Februar 2018 als geltendes Recht. Sie verpflichtet den Staat zu konkreten Maßnahmen und stützt sich auf vier zentrale Säulen:



1. Prävention

Ziel: Gewalt verhindern, bevor sie entsteht (Art. 12).

  • Aufklärung: Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit

  • Fortbildung von Fachkräften: Pflegekräfte, Polizei und Justiz werden geschult, Gewaltzeichen frühzeitig zu erkennen und sensibel zu reagieren

  • Täterarbeit: Interventionsprogramme sollen weitere Gewalttaten verhindern



2. Schutz und Unterstützung

Ziel: Betroffenen nach erlebter Gewalt Hilfe bieten – unabhängig von einer Anzeige.

  • Leichte Zugänglichkeit: Frauenhäuser, Beratungsstellen und medizinische Dienste in ausreichender Zahl

  • Medizinische Akutversorgung: Die Gewaltschutzambulanz (GSA) ermöglicht professionelle Verletzungsdokumentation und Spurensicherung

  • Sprachmittlung: Professionelle Dolmetschdienste (z. B. Videodolmetschen) für Menschen mit Sprachbarrieren



3. Strafverfolgung

Ziel: Gewalt konsequent verfolgen und Betroffene im Verfahren schützen.

  • Sofortschutz: Kontakt- und Näherungsverbote zum unmittelbaren Schutz

  • Vermeidung sekundärer Viktimisierung: Verfahren so gestalten, dass Betroffene nicht durch wiederholte Befragungen erneut traumatisiert werden

  • Gefährdungsmanagement: Strukturiertes polizeiliches Vorgehen zur Identifikation von Hochrisikofällen und Verhinderung von Femiziden



4. Integrierte Politik (Koordinierte Maßnahmen)

Ziel: Nachhaltige Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen und Zivilgesellschaft.

  • Landesweite Koordination: Stellen wie die Landeskoordinierungsstelle Bremen steuern die Umsetzung ressortübergreifend

  • Einbezug von Betroffenen: Gremien wie der Bremer Betroffenenbeirat (B*BIK) richten die Umsetzung an der Lebensrealität der Betroffenen aus

  • Datenerhebung und Forschung: Statistische Erfassung, um das Ausmaß der Gewalt sichtbar zu machen und Maßnahmen zu prüfen

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Was ist die Istanbul-Konvention?

Die Istanbul-Konvention – offiziell das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ – ist der erste rechtsverbindliche internationale Vertrag, der umfassend gegen geschlechtsspezifische Gewalt vorgeht.

  • Unterzeichnet am 11. Mai 2011 in Istanbul

  • 81 Artikel mit umfassenden Verpflichtungen auf 4 Säulen.

  • Vier Säulen: Prävention, Schutz, Strafverfolgung und integrierte Politiken

  • Ratifiziert von Deutschland im Oktober 2017

  • In Kraft seit dem 1. Februar 2018

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Warum betrifft das die Pflege?



Lan­des­ko­or­di­nie­rungs­stel­le Istanbul-​Konvention, Bre­men, Ab­schluss­be­richt 2026

„Be­schäf­tig­te des Ge­sund­heits­we­sens sind oft­mals die ers­ten, die mit Gewaltbe-​troffenen in Kon­takt kom­men. Daher ist es wich­tig, dass sie von Ge­walt be­trof­fe­ne Per­so­nen er­ken­nen und sen­si­bel auf deren Be­dürf­nis­se re­agie­ren.“

Wichtig Zahlen, die Sie kennen sollten !

Als Pflegekraft haben wir
eine besondere Vertrauensstellung.

Patient:innen, die Gewalt erleben, werden Ihnen Dinge anvertrauen, die sie sonst niemandem erzählen !

Manchmal nicht mit Worten, sondern durch körperliche Zeichen, durch Verhalten oder durch das, was sie nicht sagen.

Daher ist eine professionelle Beobachtung sehr wichtig, die im Pflegebericht notiert werden.

Frauen von (Ex-)Partner

getötet im Jahr 2024

132

Versuchte + vollendete Tötungsdelikte im Jahr 2023

938

(360 tödlich)

Im Durchschnitt wird getötet …

alle 3 Tage

eine Frau

Betroffene Partnerschafts-

gewalt pro Jahr

+ 240.000

Jede wievielte Frau hat

bereits Gewalt erlebt?

jede 3. Frau

Digitale Gewalt

(Anstieg in 5 Jahren)

+ 130%

Weibliche Opfer

digitaler Gewalt im Jahr 2023

17.193

Fallkontakte GSA

Bremen seit April 2024

448

Frauenhausplätze Bremen (Ziel)

160

Die Dunkelziffer liegt nach Expert:innenschätzungen

noch deutlich höher

Notizen:

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Die Istanbul-Konvention – Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt - Die 4 Säulen
Erwartungshorizont
Istanbul Konvention / Handout
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Die Istanbul-Konvention – Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt - Die 4 Säulen

Die Istanbul-​Konvention ist der erste rechts­ver­bind­li­che in­ter­na­ti­o­na­le Ver­trag zur Ver­hü­tung, Ver­fol­gung und Be­sei­ti­gung von Ge­walt gegen Frau­en und häus­li­cher Ge­walt. In Deutsch­land gilt sie seit dem 1. Fe­bru­ar 2018 als gel­ten­des Recht. Sie ver­pflich­tet den Staat zu kon­kre­ten Maß­nah­men und stützt sich auf vier zen­tra­le Säu­len:



1. Prä­ven­ti­on

  • Ziel: Ge­walt ver­hin­dern, bevor sie ent­steht (Art. 12).

  • Auf­klä­rung: Kam­pa­gnen zur Sen­si­bi­li­sie­rung der Öf­fent­lich­keit,

  • Fort­bil­dung von Fach­kräf­ten: Pfle­ge­kräf­te, Po­li­zei + Jus­tiz wer­den ge­schult, Ge­walt­zei­chen früh­zei­tig zu er­ken­nen und sen­si­bel zu re­agie­ren

  • Tä­ter­ar­beit: In­ter­ven­ti­ons­pro­gram­me sol­len wei­te­re Ge­walt­ta­ten ver­hin­dern



2. Schutz und Un­ter­stüt­zung

  • Ziel: Be­trof­fe­nen nach er­leb­ter Ge­walt Hilfe bie­ten

  • Leich­te Zu­gäng­lich­keit: Frau­en­häu­ser, Be­ra­tungs­stel­len + me­di­zi­ni­sche Diens­te in aus­rei­chen­der Zahl

  • Me­di­zi­ni­sche Akut­ver­sor­gung: Die Ge­walt­schutz­am­bu­lanz (GSA) er­mög­licht pro­fes­si­o­nel­le Ver­let­zungs­do­ku­men­ta­ti­on + Spu­ren­si­che­rung

  • Sprach­mitt­lung: Pro­fes­si­o­nel­le Dol­metsch­diens­te (z. B. Vi­deo­dol­met­schen) für Men­schen mit Sprach­bar­ri­e­ren



3. Straf­ver­fol­gung

  • Ziel: Ge­walt kon­se­quent ver­fol­gen + Be­trof­fe­ne im Ver­fah­ren schüt­zen.

  • So­fort­schutz: Kon­takt- und Nä­he­rungs­ver­bo­te zum un­mit­tel­ba­ren Schutz

  • Ver­mei­dung se­kun­dä­rer Vik­ti­mi­sie­rung: Ver­fah­ren so ge­stal­ten, dass Be­trof­fe­ne nicht durch wie­der­hol­te Be­fra­gun­gen er­neut trau­ma­ti­siert wer­den

  • Ge­fähr­dungs­ma­nage­ment: Struk­tu­rier­tes po­li­zei­li­ches Vor­ge­hen zur Iden­ti­fi­ka­ti­on von Hoch­ri­si­ko­fäl­len + Ver­hin­de­rung von Fe­mi­zi­den



4. In­te­grier­te Po­li­tik (Ko­or­di­nier­te Maß­nah­men)

  • Ziel: Nach­hal­ti­ge Zu­sam­men­ar­beit zwi­schen staat­li­chen Stel­len + Zi­vil­ge­sell­schaft.

  • Lan­des­wei­te Ko­or­di­na­ti­on: Stel­len wie die Lan­des­ko­or­di­nie­rungs­stel­le Bre­men steu­ern die Um­set­zung res­sort­über­grei­fend

  • Ein­be­zug von Be­trof­fe­nen: Gre­mi­en wie der Bre­mer Be­trof­fe­nen­bei­rat (B*BIK) rich­ten die Um­set­zung an der Le­bens­re­a­li­tät der Be­trof­fe­nen aus

  • Da­ten­er­he­bung + For­schung: Sta­tis­ti­sche Er­fas­sung, um das Aus­maß der Ge­walt sicht­bar zu ma­chen + Maß­nah­men zu prü­fen

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Istanbul Konvention / Handout

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Gewalt erkennen - Warum gerade in der Pflege?

Als Pflegekraft sind wir oft die erste Person, der sich eine Betroffene anvertraut. Nicht immer mit Worten – manchmal durch   , durch   , oder durch das, was sie nicht sagt. Die   ist ein internationaler Vertrag, der Frauen und Kinder vor   schützt. Deutschland hat diesen Vertrag  unterschrieben. Er verpflichtet auch uns im Gesundheitswesen:

Wir sollen Gewalt   ,   und   .



erste Person | Hilfe ermöglichen | Zeichen am Körper | dokumentieren | 2018 | Verhalten | Gewalt | Istanbul-Konvention | erkennen
3
Wichtige Zahlen aus Deutschland 2024
  • Jede wievielte Frau hat bereits Gewalt erlebt?
  • Wie viele Frauen erleben Partnerschaftsgewalt pro Jahr?
  • Wie viele Frauen wurden 2024 von ihrem (Ex-)Partner getötet?
  • Wie oft wird in Deutschland eine Frau getötet?
  • alle 3 Tage !
  • über 240.000 !
  • jede 3. Frau !
  • 132 Frauen !
4
Warum haben Pflegekräfte eine besondere Rolle beim Erkennen von Gewalt?
Schreiben Sie 2 Gründe auf.
5
Haben Sie in Ihrer bisherigen Ausbildung schon einmal eine Situation erlebt, in der Sie unsicher waren, ob eine Patientin Gewalt erfahren hat?
Was haben Sie wahrgenommen?
Erwartungshorizont
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Gewalt erkennen - Warum gerade in der Pflege?

Als Pflegekraft sind wir oft die erste Person, der sich eine Betroffene anvertraut. Nicht immer mit Worten – manchmal durch Zeichen am Körper , durch Verhalten , oder durch das, was sie nicht sagt. Die Istanbul-Konvention ist ein internationaler Vertrag, der Frauen und Kinder vor Gewalt schützt. Deutschland hat diesen Vertrag 2018 unterschrieben. Er verpflichtet auch uns im Gesundheitswesen:

Wir sollen Gewalt erkennen , dokumentieren und Hilfe ermöglichen.



erste Person | Hilfe ermöglichen | Zeichen am Körper | dokumentieren | 2018 | Verhalten | Gewalt | Istanbul-Konvention | erkennen
3
Wichtige Zahlen aus Deutschland 2024
  • Jede wievielte Frau hat bereits Gewalt erlebt?
  • Wie viele Frauen erleben Partnerschaftsgewalt pro Jahr?
  • Wie viele Frauen wurden 2024 von ihrem (Ex-)Partner getötet?
  • Wie oft wird in Deutschland eine Frau getötet?
  • alle 3 Tage !
  • über 240.000 !
  • jede 3. Frau !
  • 132 Frauen !
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Warum haben Pflegekräfte eine besondere Rolle beim Erkennen von Gewalt?
Schreiben Sie 2 Gründe auf.
  1. Kör­per­li­che Nähe: beim Wa­schen, Ver­band­wech­sel, Auf­nah­me Zei­chen sehen, die an­de­ren ver­bor­gen blei­ben, wie z.B. Hä­ma­to­me, Griff­spu­ren, Ver­bren­nun­gen, ...

  2. Ver­trau­ens­stel­lung: Pa­ti­ent:innen, die Ge­walt er­le­ben, ver­trau­en Pfle­ge­kräf­ten Dinge an, die sie sonst nie­man­dem er­zäh­len. Manch­mal nicht mit Wor­ten, son­dern durch Ver­hal­ten oder durch das, was sie nicht sagen.

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Haben Sie in Ihrer bis­he­ri­gen Aus­bil­dung schon ein­mal eine Si­tu­a­ti­on er­lebt, in der Sie un­si­cher waren, ob eine Pa­ti­en­tin Ge­walt er­fah­ren hat?
Was haben Sie wahr­ge­nom­men?

→ Individuelle Antwort. Keine falsche Antwort möglich.

Ziel: Reflexion eigener Erfahrungen und Sensibilisierung.

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Anzeichen von Gewalt frühzeitig erkennen
Gewalt hinterlässt Spuren – am Körper, in der Seele und im Verhalten.
7
5 Formen der Gewalt. Tipp: als Tabelle
8
Ein Partner sagt: „Ich bleibe bei meiner Frau. Sie kann gerade nicht reden."
Was könnte das bedeuten? Wie würden Sie reagieren?
  • Das könnte bedeuten:

















  • Ich würde reagieren, indem ich:

Erwartungshorizont
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Anzeichen von Gewalt frühzeitig erkennen
Gewalt hinterlässt Spuren – am Körper, in der Seele und im Verhalten.

Siehe Fallanalyse ・ Erwartungshorizont



Am Körper der Patientin

- Blaue Flecken in verschiedenen Farben frisch = lila / älter = gelb-grün

- Verletzungen an ungewöhnlichen Stellen Oberarme, Oberschenkel-Innenseiten, ...

- Griffspuren, Würgemale, Bissspuren, Verbrennungen Zigaretten, heißes Wasser

- Immer wieder neue Verletzungen mit wechselnden Erklärungen



Im Verhalten der Patientin

- Ängstlich, vermeidet Blickkontakt

- Widersprechende Angaben zur Verletzung

- Angst vor der Rückkehr nach Hause

- Häufige Besuche in der Notaufnahme



Im Verhalten des Partners / der Begleitperson

- Spricht stellvertretend für die Patientin

- Will die Patientin nicht allein lassen

- Kontrolliert Handy, Besuchszeiten, Besuch

- Bagatellisiert Verletzungen: „Das war nur ein Unfall."

7
5 Formen der Gewalt. Tipp: als Tabelle
  • Häusliche Gewalt: Schlagen, Treten, Würgen, Einsperren

  • Sexualisierte Gewalt: Jede sexuelle Handlung ohne Einwilligung

  • Digitale Gewalt: Überwachung per GPS, Kontrollnachrichten, Bildmissbrauch

  • Stalking: Verfolgen, unerwünschter Kontakt, Beobachten

  • Zwangsheirat: Erzwungene Ehe durch Druck oder Gewalt

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Ein Partner sagt: „Ich bleibe bei meiner Frau. Sie kann gerade nicht reden."
Was könnte das bedeuten? Wie würden Sie reagieren?
  • Das könnte bedeuten:





















  • Ich würde reagieren, indem ich:

  • Kon­troll­ver­hal­ten: Der Part­ner will ver­hin­dern, dass die Frau al­lein spricht

  • Iso­lie­rung: Die Frau soll keine Mög­lich­keit haben, über tat­säch­li­che Si­tu­a­ti­on zu be­rich­ten

  • Ba­ga­tel­li­sie­rung: „Sie kann nicht reden" kann be­deu­ten, dass sie ein­ge­schüch­tert ist.

  • Freund­lich, aber be­stimmt, dass es Rou­ti­ne ist, Pa­ti­ent:innen al­lein zu un­ter­su­chen

  • den Part­ner bitte, mit dem Kind im War­te­be­reich Platz zu neh­men

  • die Pa­ti­en­tin unter 4 Augen an­spre­che und nach ihrem Be­fin­den frage

  • S.I.G.N.A.L.-​Modell an­wen­de

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Glossar - Die wichtigsten Begriffe

Begriff

Erklärung

B*BIK

Bremer Betroffenenbeirat Istanbul-Konvention

Digitale Gewalt

Gewalt über digitale Medien (Cyberstalking, Überwachung, Bildmissbrauch)

Femizid

Tötung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts

Geschlechtsspezifische Gewalt

Gewalt, die eine Person wegen ihres Geschlechts trifft

GewHG

Gewalthilfegesetz (seit Feb. 2025)

GREVIO

Expert:innengruppe des Europarats zur Prüfung der Umsetzung

GSA

Gewaltschutzambulanz – medizinische Anlaufstelle für Dokumentation

Häusliche Gewalt

Gewalt in Familie/Partnerschaft (körperlich, sexuell, psychisch, wirtschaftlich)

Intersektionalität

Mehrere Benachteiligungen (Geschlecht + Herkunft + Armut) zusammen

Istanbul-Konvention

ein Internationaler Vertrag zwischen Staaten zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt (seit 2018 in DE)

S.I.G.N.A.L.

Interventionsmodell für das Gesundheitswesen:

Sprechen > Interview > Gründliche Untersuchung > Notieren > Abklärung > Leitfaden

Schweigepflicht

Gesetzliche Pflicht zur Vertraulichkeit (§ 203 StGB)

Sekundäre Viktimisierung

Erneute Verletzung durch unsensibles Verhalten von Fachkräften

Sexualisierte Gewalt

Jede sexuelle Handlung ohne Einwilligung

Stalking

Wiederholtes, unerwünschtes Verfolgen oder Kontaktieren

Traumasensibel

Bewusstsein für Auswirkungen von Traumata

Zwangsheirat

Erzwungene Eheschließung (§ 237 StGB, seit 2011)

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Reflexion zur Unterrichtseinheit

Dieses Reflexions-Ticket ist anonym. Du musst es nicht abgeben, wenn du nicht möchtest.

1. Das war neu für mich:









2. Das nehme ich mit in die Praxis:









3. Das möchte ich noch vertiefen:









4. So habe ich mich heute gefühlt: (Du kannst etwas malen oder etwas schreiben)













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