Name:
Istanbul Konvention / Handout
Die Istanbul-Konvention ist der erste rechtsverbindliche internationale Vertrag zur Verhütung, Verfolgung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. In Deutschland gilt sie seit dem 1. Februar 2018 als geltendes Recht. Sie verpflichtet den Staat zu konkreten Maßnahmen und stützt sich auf vier zentrale Säulen:
1. Prävention
Ziel: Gewalt verhindern, bevor sie entsteht (Art. 12).
Aufklärung: Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit
Fortbildung von Fachkräften: Pflegekräfte, Polizei und Justiz werden geschult, Gewaltzeichen frühzeitig zu erkennen und sensibel zu reagieren
Täterarbeit: Interventionsprogramme sollen weitere Gewalttaten verhindern
2. Schutz und Unterstützung
Ziel: Betroffenen nach erlebter Gewalt Hilfe bieten – unabhängig von einer Anzeige.
Leichte Zugänglichkeit: Frauenhäuser, Beratungsstellen und medizinische Dienste in ausreichender Zahl
Medizinische Akutversorgung: Die Gewaltschutzambulanz (GSA) ermöglicht professionelle Verletzungsdokumentation und Spurensicherung
Sprachmittlung: Professionelle Dolmetschdienste (z. B. Videodolmetschen) für Menschen mit Sprachbarrieren
3. Strafverfolgung
Ziel: Gewalt konsequent verfolgen und Betroffene im Verfahren schützen.
Sofortschutz: Kontakt- und Näherungsverbote zum unmittelbaren Schutz
Vermeidung sekundärer Viktimisierung: Verfahren so gestalten, dass Betroffene nicht durch wiederholte Befragungen erneut traumatisiert werden
Gefährdungsmanagement: Strukturiertes polizeiliches Vorgehen zur Identifikation von Hochrisikofällen und Verhinderung von Femiziden
4. Integrierte Politik (Koordinierte Maßnahmen)
Ziel: Nachhaltige Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen und Zivilgesellschaft.
Landesweite Koordination: Stellen wie die Landeskoordinierungsstelle Bremen steuern die Umsetzung ressortübergreifend
Einbezug von Betroffenen: Gremien wie der Bremer Betroffenenbeirat (B*BIK) richten die Umsetzung an der Lebensrealität der Betroffenen aus
Datenerhebung und Forschung: Statistische Erfassung, um das Ausmaß der Gewalt sichtbar zu machen und Maßnahmen zu prüfen


Die Istanbul-Konvention – offiziell das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ – ist der erste rechtsverbindliche internationale Vertrag, der umfassend gegen geschlechtsspezifische Gewalt vorgeht.
Unterzeichnet am 11. Mai 2011 in Istanbul
81 Artikel mit umfassenden Verpflichtungen auf 4 Säulen.
Vier Säulen: Prävention, Schutz, Strafverfolgung und integrierte Politiken
Ratifiziert von Deutschland im Oktober 2017
In Kraft seit dem 1. Februar 2018
„Beschäftigte des Gesundheitswesens sind oftmals die ersten, die mit Gewaltbe-troffenen in Kontakt kommen. Daher ist es wichtig, dass sie von Gewalt betroffene Personen erkennen und sensibel auf deren Bedürfnisse reagieren.“
Patient:innen, die Gewalt erleben, werden Ihnen Dinge anvertrauen, die sie sonst niemandem erzählen
!
Manchmal nicht mit Worten, sondern durch körperliche Zeichen, durch Verhalten oder durch das, was sie nicht sagen.
Daher ist eine professionelle Beobachtung sehr wichtig, die im Pflegebericht notiert werden.
Frauen von (Ex-)Partner
getötet im Jahr 2024
132
Versuchte + vollendete Tötungsdelikte im Jahr 2023
938
(360 tödlich)
Im Durchschnitt wird getötet …
alle 3 Tage
eine Frau
Betroffene Partnerschafts-
gewalt pro Jahr
+ 240.000
Jede wievielte Frau hat
bereits Gewalt erlebt?
jede 3. Frau
Digitale Gewalt
(Anstieg in 5 Jahren)
+ 130%
Weibliche Opfer
digitaler Gewalt im Jahr 2023
17.193
Fallkontakte GSA
Bremen seit April 2024
448
Frauenhausplätze Bremen (Ziel)
160
Die Dunkelziffer liegt nach Expert:innenschätzungen
noch deutlich höher
Notizen:



Die Istanbul-Konvention ist der erste rechtsverbindliche internationale Vertrag zur Verhütung, Verfolgung und Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. In Deutschland gilt sie seit dem 1. Februar 2018 als geltendes Recht. Sie verpflichtet den Staat zu konkreten Maßnahmen und stützt sich auf vier zentrale Säulen:
1. Prävention
Ziel: Gewalt verhindern, bevor sie entsteht (Art. 12).
Aufklärung: Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit,
Fortbildung von Fachkräften: Pflegekräfte, Polizei + Justiz werden geschult, Gewaltzeichen frühzeitig zu erkennen und sensibel zu reagieren
Täterarbeit: Interventionsprogramme sollen weitere Gewalttaten verhindern
2. Schutz und Unterstützung
Ziel: Betroffenen nach erlebter Gewalt Hilfe bieten
Leichte Zugänglichkeit: Frauenhäuser, Beratungsstellen + medizinische Dienste in ausreichender Zahl
Medizinische Akutversorgung: Die Gewaltschutzambulanz (GSA) ermöglicht professionelle Verletzungsdokumentation + Spurensicherung
Sprachmittlung: Professionelle Dolmetschdienste (z. B. Videodolmetschen) für Menschen mit Sprachbarrieren
3. Strafverfolgung
Ziel: Gewalt konsequent verfolgen + Betroffene im Verfahren schützen.
Sofortschutz: Kontakt- und Näherungsverbote zum unmittelbaren Schutz
Vermeidung sekundärer Viktimisierung: Verfahren so gestalten, dass Betroffene nicht durch wiederholte Befragungen erneut traumatisiert werden
Gefährdungsmanagement: Strukturiertes polizeiliches Vorgehen zur Identifikation von Hochrisikofällen + Verhinderung von Femiziden
4. Integrierte Politik (Koordinierte Maßnahmen)
Ziel: Nachhaltige Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen + Zivilgesellschaft.
Landesweite Koordination: Stellen wie die Landeskoordinierungsstelle Bremen steuern die Umsetzung ressortübergreifend
Einbezug von Betroffenen: Gremien wie der Bremer Betroffenenbeirat (B*BIK) richten die Umsetzung an der Lebensrealität der Betroffenen aus
Datenerhebung + Forschung: Statistische Erfassung, um das Ausmaß der Gewalt sichtbar zu machen + Maßnahmen zu prüfen
Als Pflegekraft sind wir oft die erste Person, der sich eine Betroffene anvertraut. Nicht immer mit Worten – manchmal durch , durch , oder durch das, was sie nicht sagt. Die ist ein internationaler Vertrag, der Frauen und Kinder vor schützt. Deutschland hat diesen Vertrag unterschrieben. Er verpflichtet auch uns im Gesundheitswesen:
Wir sollen Gewalt , und .
Als Pflegekraft sind wir oft die erste Person, der sich eine Betroffene anvertraut. Nicht immer mit Worten – manchmal durch Zeichen am Körper , durch Verhalten , oder durch das, was sie nicht sagt. Die Istanbul-Konvention ist ein internationaler Vertrag, der Frauen und Kinder vor Gewalt schützt. Deutschland hat diesen Vertrag 2018 unterschrieben. Er verpflichtet auch uns im Gesundheitswesen:
Wir sollen Gewalt erkennen , dokumentieren und Hilfe ermöglichen.
Körperliche Nähe: beim Waschen, Verbandwechsel, Aufnahme Zeichen sehen, die anderen verborgen bleiben, wie z.B. Hämatome, Griffspuren, Verbrennungen, ...
Vertrauensstellung: Patient:innen, die Gewalt erleben, vertrauen Pflegekräften Dinge an, die sie sonst niemandem erzählen. Manchmal nicht mit Worten, sondern durch Verhalten oder durch das, was sie nicht sagen.
→ Individuelle Antwort. Keine falsche Antwort möglich.
Ziel: Reflexion eigener Erfahrungen und Sensibilisierung.

Das könnte bedeuten:
Ich würde reagieren, indem ich:

Siehe Fallanalyse ・ Erwartungshorizont
Am Körper der Patientin
- Blaue Flecken in verschiedenen Farben frisch = lila / älter = gelb-grün
- Verletzungen an ungewöhnlichen Stellen Oberarme, Oberschenkel-Innenseiten, ...
- Griffspuren, Würgemale, Bissspuren, Verbrennungen Zigaretten, heißes Wasser
- Immer wieder neue Verletzungen mit wechselnden Erklärungen
Im Verhalten der Patientin
- Ängstlich, vermeidet Blickkontakt
- Widersprechende Angaben zur Verletzung
- Angst vor der Rückkehr nach Hause
- Häufige Besuche in der Notaufnahme
Im Verhalten des Partners / der Begleitperson
- Spricht stellvertretend für die Patientin
- Will die Patientin nicht allein lassen
- Kontrolliert Handy, Besuchszeiten, Besuch
- Bagatellisiert Verletzungen: „Das war nur ein Unfall."
Häusliche Gewalt: Schlagen, Treten, Würgen, Einsperren
Sexualisierte Gewalt: Jede sexuelle Handlung ohne Einwilligung
Digitale Gewalt: Überwachung per GPS, Kontrollnachrichten, Bildmissbrauch
Stalking: Verfolgen, unerwünschter Kontakt, Beobachten
Zwangsheirat: Erzwungene Ehe durch Druck oder Gewalt
Das könnte bedeuten:
Ich würde reagieren, indem ich:
Kontrollverhalten: Der Partner will verhindern, dass die Frau allein spricht
Isolierung: Die Frau soll keine Möglichkeit haben, über tatsächliche Situation zu berichten
Bagatellisierung: „Sie kann nicht reden" kann bedeuten, dass sie eingeschüchtert ist.
Freundlich, aber bestimmt, dass es Routine ist, Patient:innen allein zu untersuchen
den Partner bitte, mit dem Kind im Wartebereich Platz zu nehmen
die Patientin unter 4 Augen anspreche und nach ihrem Befinden frage
S.I.G.N.A.L.-Modell anwende
Begriff
Erklärung
B*BIK
Bremer Betroffenenbeirat Istanbul-Konvention
Digitale Gewalt
Gewalt über digitale Medien (Cyberstalking, Überwachung, Bildmissbrauch)
Femizid
Tötung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts
Geschlechtsspezifische Gewalt
Gewalt, die eine Person wegen ihres Geschlechts trifft
GewHG
Gewalthilfegesetz (seit Feb. 2025)
GREVIO
Expert:innengruppe des Europarats zur Prüfung der Umsetzung
GSA
Gewaltschutzambulanz – medizinische Anlaufstelle für Dokumentation
Häusliche Gewalt
Gewalt in Familie/Partnerschaft (körperlich, sexuell, psychisch, wirtschaftlich)
Intersektionalität
Mehrere Benachteiligungen (Geschlecht + Herkunft + Armut) zusammen
Istanbul-Konvention
ein Internationaler Vertrag zwischen Staaten zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt (seit 2018 in DE)
S.I.G.N.A.L.
Interventionsmodell für das Gesundheitswesen:
Sprechen > Interview > Gründliche Untersuchung > Notieren > Abklärung > Leitfaden
Schweigepflicht
Gesetzliche Pflicht zur Vertraulichkeit (§ 203 StGB)
Sekundäre Viktimisierung
Erneute Verletzung durch unsensibles Verhalten von Fachkräften
Sexualisierte Gewalt
Jede sexuelle Handlung ohne Einwilligung
Stalking
Wiederholtes, unerwünschtes Verfolgen oder Kontaktieren
Traumasensibel
Bewusstsein für Auswirkungen von Traumata
Zwangsheirat
Erzwungene Eheschließung (§ 237 StGB, seit 2011)
Dieses Reflexions-Ticket ist anonym. Du musst es nicht abgeben, wenn du nicht möchtest.
1. Das war neu für mich:
2. Das nehme ich mit in die Praxis:
3. Das möchte ich noch vertiefen:
4. So habe ich mich heute gefühlt: (Du kannst etwas malen oder etwas schreiben)
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