Wer ein Unternehmen gründen will, muss sich für eine Rechtsform entscheiden. Man unterscheidet hier zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Bei Personengesellschaften stehen die natürlichen Personen im Vordergrund. Diese natürlichen Personen, also die Gründer der Personengesellschaft, haften persönlich. Das bedeutet, dass sie mit ihrem Privatvermögen haften. Wenn das Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten gerät, müssten die Gesellschafter (Gründer des Unternehmens) aus privater Tasche bezahlen. Sie haften mit allem, was sie privat besitzen (z.B. eigenes Haus, Auto).
Kapitalgesellschaften haben eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie gelten selbst als juristische Personen. Haftbar ist hier die Kapitalgesellschaft selbst und nicht die Gründer mit ihrem Privatvermögen. Das Unternehmen haftet nur mit dem Vermögen, das es selbst besitzt.
Sie nutzen einen Browser mit dem tutory.de nicht einwandfrei funktioniert. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser.
Sie verwenden eine ältere Version Ihres Browsers. Es ist möglich, dass tutory.de mit dieser Version nicht einwandfrei funktioniert. Um tutory.de optimal nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte Ihren Browser oder installieren Sie einen dieser kostenlosen Browser: