• Kapitalgesellschaften
  • anonym
  • 08.02.2021
  • Beruf und Wirtschaft, Wirtschaft
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Personengesellschaft - Kapitalgesellschaft

Wer ein Unternehmen gründen will, muss sich für eine Rechtsform entscheiden. Man unterscheidet hier zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Bei Personengesellschaften stehen die natürlichen Personen im Vordergrund. Diese natürlichen Personen, also die Gründer der Personengesellschaft, haften persönlich. Das bedeutet, dass sie mit ihrem Privatvermögen haften. Wenn das Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten gerät, müssten die Gesellschafter (Gründer des Unternehmens) aus privater Tasche bezahlen. Sie haften mit allem, was sie privat besitzen (z.B. eigenes Haus, Auto).

Kapitalgesellschaften haben eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie gelten selbst als juristische Personen. Haftbar ist hier die Kapitalgesellschaft selbst und nicht die Gründer mit ihrem Privatvermögen. Das Unternehmen haftet nur mit dem Vermögen, das es selbst besitzt.

Beispiele für Personengesellschaften
  • OHG (Offene Handelsgesellschaft)
  • KG (Kommanditgesellschaft)
Beispiele für Kapitalgesellschaften
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
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Beantworten Sie die folgenden Fragen.
  • Wie ist die Haftung bei einer Kapitalgesellschaft geregelt?
  • Wie ist die Haftung bei einer Personengesellschaft geregelt?
  • Bei welcher Rechtsform stehen natürliche Personen und bei welcher Rechtsform die juristische Person im Vordergrund?
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Eine Unternehmung wird unter dem Namen Büromöbel KG gegründet. Um welche Unternehmensform handelt es sich?
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