Die GmbH ist eine juristische Person und kann Rechtsgeschäfte im eigenen Namen abschließen. Zur Gründung der GmbH ist mindestens ein Gesellschafter notwendig. Als juristische Person hat die GmbH Rechte und Pflichten. Sie kann Verträge schließen, als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden, klagen oder verklagt werden.
Der Gesellschaftsvertrag ist der Gründungsvertrag, in dem alle wesentlichen Dinge geregelt werden - z.B. Name des Unternehmens, Sitz, Stammkapital. Der Gesellschaftsvertrag muss schriftlich und notariell beurkundet sein.
Die GmbH muss beim Amtsgericht ins Handelsregister eingetragen werden. Sie wird erst mit der Eintragung in das Handelsregister zur juristischen Person.
Die Geschäftsführung und Vertretung der GmbH wird von einem oder mehreren Geschäftsführern ausgeübt. Die Geschäftsführer können selbst Gesellschafter sein; auch andere können die Geschäftsführung ausüben. Alle Geschäftsführer werden in das Handelsregister eingetragen.
Bei Schulden haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Der einzelne Gesellschafter riskiert also nur seine Stammeinlage, nicht sein Privatvermögen wie bei den Personengesellschaften.
Das Stammkapital ist das Gründungskapital einer GmbH. Es muss mindestens 25.000 Euro betragen - dabei muss jeder Gesellschafter mindestens Einlagen von 500 Euro einbringen. Bei Kreditfinanzierungen sind Banken bei einer GmbH vorsichtiger. Besonders bei Neugründungen werden persönliche Bürgschaften verlangt, da nur mit dem Gesellschaftsvermögen gehaftet wird. (Bürgschaft = eine Person erklärt sich bereit, die Schulden für jemand anderen zu bezahlen, wenn der nicht mehr zahlen kann.)
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