Im täglichen Geschäftsbetrieb kommt es immer wieder vor, dass Investitionen getätigt werden müssen. So muss zum Beispiel eine neue Maschine angeschafft oder ein neuer Lieferwagen gekauft werden. Im Gegensatz zum Einkauf von Materialien werden diese längerfristig genutzten Güter als Anlagegüter bezeichnet.
Beim Kauf von Anlagegütern müssen zuerst Anschaffungskosten ermittelt werden. Anschaffungskosten sind alle die bei der Anschaffung oder Herstellung eines Anlagegutes anfallen. Zu Ihnen zählen auch die .
Als Anschaffungsnebenkosten werden alle Kosten bezeichnet, die sind um ein Anlagegut in einen Zustand zu versetzen. z.B.
Die Anschaffungsnebenkosten sind aktivierungspflichtig. Das heißt, sie werden auf dem aktiviert.
ACHTUNG! Die erste Tankfüllung eines Fahrzeugs zählt NICHT zu den Anschaffungsnebenkosten! Sie wird auf dem Konto verbucht. Auch Sonderlackierungen bei Fahrzeugen gelten nicht als Anschaffungsnebenkosten und sind wie Werbung zu behandeln.
Anschaffungskosten | |
+ Überführungskosten | |
+ Sonderausstattung | |
= Anschaffungskosten (gesamt) |
Jedes Anlagegut wird durch die Verwendung im Unternehmen . Das heißt: sein Wert sich. Diese Wertminderung wird buchhalterisch durch die kenntlich gemacht. Sie erfolgt immer von den und stellt für das Unternehmen einen dar.
Die Abschreibung erfolgt nach dem sogenannten AfA-Satz.
AfA = . Dieser ergibt sich aus der Nutzungsdauer laut Abschreibungstabelle, die vom Bundesfinanzministerium festgelegt wird.
Berechnung des AfA-Betrags
AfA-Betrag =
Bei der Anschaffung von Anlagegütern während des Kalenderjahres muss eine Abschreibung durchgeführt werden. Das heißt: Der Abschreibungsbetrag wird auf die entsprechenden aufgeteilt, wobei der Monat der Anschaffung wird.
Berechnung der zeitanteiligen Abschreibung
AfA-Betrag p. Monat =
zeitanteilige Abschreibung im ersten Jahr = AfA-Betrag p. Monat x Anzahl der Monate
Berechnung des AfA-Satzes
AfA-Satz=
Die Abschreibung wird immer auf dem Konto 6520 ABSA mit dem entsprechenden als Gegenkonto verbucht. Der durch die Abschreibung verminderte Wert des Gutes wird als bezeichnet. Wird ein vollständig abgeschriebenes Anlagegut über die Nutzungsdauer hinweg weitergenutzt, wird es mit dem sogenannten von 1,00 Euro in der Buchführung weitergeführt.
Grundstücke werden normalerweise nicht abgeschrieben, da sie keiner Wertminderung unterliegen. Allerdings können Sie durch unvorhergesehene Umstände, wie den Bau einer Straße oder Stromleitung an Wert verlieren. In diesem Fall müsste eine außerordentliche Abschreibung durchgeführt werden.
Sie nutzen einen Browser mit dem tutory.de nicht einwandfrei funktioniert. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser.
Sie verwenden eine ältere Version Ihres Browsers. Es ist möglich, dass tutory.de mit dieser Version nicht einwandfrei funktioniert. Um tutory.de optimal nutzen zu können, aktualisieren Sie bitte Ihren Browser oder installieren Sie einen dieser kostenlosen Browser: