Ordnungspunkt
o sofern der Klassenarbeitsordner vorliegt. (Grundvoraussetzung)
o sofern ein ordentliches Schriftbild beachtet wurde.
o sofern alle bisherigen Leistungsüberprüfungen des Jahrgang 7 abgeheftet sind. (entfällt)
o sofern der Klassenarbeitsordner vorliegt. (Grundvoraussetzung)
o sofern ein ordentliches Schriftbild beachtet wurde.
o sofern alle bisherigen Leistungsüberprüfungen des Jahrgang 7 abgeheftet sind. (entfällt)




