Der Kollektivvertrag (KV) ist eine Vereinbarung zwischen Vertretern der Arbeitgeber (WKO = Wirtschaftskammer Österreich) und den Vertretern der Arbeitnehmer (ÖGB = Österreichischer Gewerkschaftsbund).
Der Kollektivvertrag wird schriftlich abgeschlossen, er ist daher eine zwingende Bestimmung und ist mit dem Gesetz gleichzusetzen.
Im Betrieb muss er in einem für alle Betriebsangehörigen zugänglichen Raum aufliegen.
Kollektivverträge regeln
die Mindestlehrlingsentschädigung
Zulagen
Abfertigungen
Überstundenvergütungen und Sonderzahlungen
u. v. m.
Der Kollektivvertrag wird schriftlich abgeschlossen, er ist daher eine zwingende Bestimmung und ist mit dem Gesetz gleichzusetzen.
Im Betrieb muss er in einem für alle Betriebsangehörigen zugänglichen Raum aufliegen.
Kollektivverträge regeln
die Mindestlehrlingsentschädigung
Zulagen
Abfertigungen
Überstundenvergütungen und Sonderzahlungen
u. v. m.


