Die Bundesrepublik Deutschland ist eine föderale Demokratie. Dies bedeutet, dass die Herrschaft vom Volke ausgeht (Demokratie) sowie es mehrere Ebenen der Herrschaftsausübung gibt (Föderalismus). Es gibt also nicht eine Regierung, die alles entscheidet, sondern mehrere „Regierungen“ auf verschiedenen Ebenen.
Aufgabe: Betrachtet die folgende Abbildung M1 zum föderalen System der BRD. Vergleicht die Art und Weise der Herrschaftausübung in der BRD mit der Herrschaft im Heiligen Römischen Reich, indem ihr Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der unten dargestellten Tabelle sammelt. Entwerft anschließend eine vergleichbarende Abbildung für die Herrschaft im Heiligen Römischen Reich.
M1: Grafik mit der Verwaltungsgliederung der Bundesrepublik Deutschland. Bundesebene (Weiß), Landesebene (Gelb), Kommunalebene (Braun).
Bundeskanzler*in steht der Bundes-regierung vor (Wahl alle 4 Jahre)
Ministerpräsident*innen ste-hen den Landesregierungen vor (Wahl alle 4/5 Jahre)
(Ober)Bürgermeis-ter*innen u. Ä. stehen Stadträten u. Ä. vor
Quelle: Fred the Oyster: Grafik mit der Verwaltungsgliederung der Bundesrepublik Deutschland. Bundesebene (Weiß), Landesebene (Gelb), Kommunalebene (Braun). Online verfügbar: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Administrative_divisions_of_Germany.svg. Zuletzt geprüft am 17.06.2022.
HRR
BRD
Gemeinsam-keiten
- Hierarchie: Kaiser, Reichsstände: Landesherren (Fürsten), Landstände
- Macht
wird zwischen einzelnen Ebenen aufgeteilt
- eine Person steht den einzelnen Ebenen vor: Reich - Kaiser, Gebiete des Reiches - Fürsten, ...
- Kaiser wird gewählt
- Hierarchie: Bund, Bundesländer; Landkreise, Gemeinden
- Macht
wird zwischen einzelnen Ebenen aufgeteilt
- eine Person steht den einzelnen Ebenen vor: Bund - Bundeskanzler*in, Bundesländer - Ministerpräsident*innen
- Bundeskanzler*in wird gewählt
HRR
BRD
Gemeinsam-keiten
Unterschiede
- Kaiser wird nach dem des Vorgängers neu gewählt
- nur 7 Kurfürsten an Wahl des Kaisers beteiligt
- weltliche Landesfürsten: erblich
- kein Wahlrecht für die allgemeine Bevölkerung
- keine allgemeinen Grundrechte für Bevölkerung
- Bundeskanzler*in wird alle vier Jahre neu gewählt
- Bundeskanzler*in wird indirekt (Bundestag) vom Volk gewählt
- Ministerpräsident*innen alle vier/fünf Jahre indirekt (Landtage) neu gewählt
- gesamte Bevölkerung wählt Vertretung (Parlament)
- allgemeine Grund- und Menschenrechte (Verfassung)
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