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Ein Lastenheft wird vom Auftraggeber erstellt. Es spiegelt also seine Wünsche und Bedürfnisse an das gemeinsame Projekt wieder. Das heißt, dass das Lastenheft grundsätzlich auch vom Auftraggeber erstellt wird. Dass in einem Lastenheft dann teilweise auch zu fachlich falschen Aussagen kommen kann, wird bewusst in Kauf genommen. Ein Lastenheft dient als Grundlage für die Einholung von Angeboten mittels Ausschreibung oder Angebotsanfrage.
Auf der anderen Seite gibt es das Pflichtenheft. Dieses wird vom Auftragnehmer erstellt. Es enthält alle relevanten Informationen für das gemeinsame Projekt in unmissverständlicher Art und Weise. Das Pflichtenheft ist später die Abrechnungsgrundlage für den Auftragnehmer. Das, was im Pflichtenheft steht, hat der Auftragnehmer zu erfüllen; hieran muss er sich messen lassen. In der Regel wird das Pflichtenheft vom Auftraggeber unterschrieben und somit bestätigt.
Merke:
L steht im Alphabet vor dem P. Also erst das Lastenheft, dann das Pflichtenheft.
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