Wer gehört zur römischen familia
Der wichtigste Bereich im Zusammenleben war bei den Römern die Hausgemeinschaft der „familia“. Darin besaß der Familienvater („pater familias“) eine herausragende Stellung. Als Hausvater herrschte er über alle Dinge und Personen seiner „familia“, einschließlich seiner Ehefrau. Wer gegen Entscheidungen des pater familias aufbegehrte wurde bestraft und teilweise auch aus der „familia“ verstoßen.
Nach dem Tod des Familienvaters wurde der älteste Sohn zum Familienoberhaupt. Der pater familia hatte lebenslängliche Hausgewalt. Solange er lebte, hatten die Söhne keinen Anspruch auf eigenen Besitz. Er bestimmte über die Erziehung, die Berufswahl, die Eheschließung der Kinder und musste sich um den militärischen Schutz der Mitglieder seiner familia sorgen.
Zur römischen „familia“ zählten nicht nur Vater, Mutter und Kinder, sondern auch Sklaven, Freigelassene und Klienten. Die meisten Sklaven waren Kriegsgefangene aus den Eroberungszügen Roms. Die Haussklaven erledigten den Haushalt und die Feldsklaven arbeiteten auf dem Land. Das Familienoberhaupt konnte seine Sklaven freilassen, diese unterstanden weiterhin dem Schutz des Familienoberhauptes und gehörten zu seiner familia.
Klienten waren von der Familie abhängige Menschen wie Handwerker und andere Arbeiter. Sie lebten außerhalb des Hauses. Der pater familia sicherte den Lebensunterhalt der Klienten und lieh ihnen in Notlagen Geld oder Lebensmittel. Er war ihr Beschützer (= Patron). Die mater familia (Mutter) erzieht die Kinder, organisiert den Haushalt und teilt mit Absprache Vaters den Sklaven die Arbeit zu.
Bei der Hochzeit verlässt die Braut ihre familia und wird in die familia des Schwiegervaters aufgenommen. Sie muss ihm gehorchen, wie sie bisher dem eigenen Vater gehorcht hat. Sie darf nicht mehr zu ihrer eigenen familia zurückkehren. Ebenso durfte sich die Braut ihren Mann nicht selber auswählen, sondern das Familienoberhaupt bestimmte ihren Bräutigam.
Der wichtigste Bereich im Zusammenleben war bei den Römern die Hausgemeinschaft der „familia“. Darin besaß der Familienvater („pater familias“) eine herausragende Stellung. Als Hausvater herrschte er über alle Dinge und Personen seiner „familia“, einschließlich seiner Ehefrau. Wer gegen Entscheidungen des pater familias aufbegehrte wurde bestraft und teilweise auch aus der „familia“ verstoßen.
Nach dem Tod des Familienvaters wurde der älteste Sohn zum Familienoberhaupt. Der pater familia hatte lebenslängliche Hausgewalt. Solange er lebte, hatten die Söhne keinen Anspruch auf eigenen Besitz. Er bestimmte über die Erziehung, die Berufswahl, die Eheschließung der Kinder und musste sich um den militärischen Schutz der Mitglieder seiner familia sorgen.
Zur römischen „familia“ zählten nicht nur Vater, Mutter und Kinder, sondern auch Sklaven, Freigelassene und Klienten. Die meisten Sklaven waren Kriegsgefangene aus den Eroberungszügen Roms. Die Haussklaven erledigten den Haushalt und die Feldsklaven arbeiteten auf dem Land. Das Familienoberhaupt konnte seine Sklaven freilassen, diese unterstanden weiterhin dem Schutz des Familienoberhauptes und gehörten zu seiner familia.
Klienten waren von der Familie abhängige Menschen wie Handwerker und andere Arbeiter. Sie lebten außerhalb des Hauses. Der pater familia sicherte den Lebensunterhalt der Klienten und lieh ihnen in Notlagen Geld oder Lebensmittel. Er war ihr Beschützer (= Patron). Die mater familia (Mutter) erzieht die Kinder, organisiert den Haushalt und teilt mit Absprache Vaters den Sklaven die Arbeit zu.
Bei der Hochzeit verlässt die Braut ihre familia und wird in die familia des Schwiegervaters aufgenommen. Sie muss ihm gehorchen, wie sie bisher dem eigenen Vater gehorcht hat. Sie darf nicht mehr zu ihrer eigenen familia zurückkehren. Ebenso durfte sich die Braut ihren Mann nicht selber auswählen, sondern das Familienoberhaupt bestimmte ihren Bräutigam.
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