• Lehrabschlussprüfung (LAP)
  • SC
  • 23.07.2023
  • Sonstige
  • Schulorganisation
  • 9
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Hinweis zum Einsatz im Unterricht

Lehrabschlussprüfung (LAP)

Lehr­ab­schluss­prü­fung (LAP)

Lehr­ab­schluss­prü­fung – aus einem Lehr­ling wird ein:e Fach­ar­bei­ter:in.

Du er­in­nerst dich?
Die Lehr­ab­schluss­prü­fung glie­dert sich in einen the­o­re­ti­schen (=schrift­li­chen) und in einen prak­ti­schen Teil.
Du hast im Ka­pi­tel Bun­des­aus­bil­dungs­ge­setz (BAG) be­reits die wich­tigs­ten In­for­ma­ti­o­nen dazu er­hal­ten.
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Gehe auf un­se­re Lern­platt­form in den Kurs Berufs-​ und Le­bens­welt und suche im Thema In­for­ma­ti­o­nen rund die Lehre und den Lehr­ver­trag nach dem Ka­pi­tel Lehr­ab­schluss­prü­fung (siehe Ab­bil­dung).
Schrei­be un­ter­halb die wich­tigs­ten In­for­ma­ti­o­nen stich­wort­ar­tig auf!
Screen­shot: Lern­platt­form
Mit der Lehr­ab­schluss­prü­fung geht deine drei- bis vier­jäh­ri­ge Aus­bil­dung zum Fach­ar­bei­ter/zur Fach­ar­bei­te­rin zu Ende.
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