Kulturkampfesin T1.
Kriterien | Anwendung auf den |
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Ziel | |
Maßnahme 1 | |
Maßnahme 2 | |
Folge 1 | |
Folge 2 |
Kulturkampf
Reichsfeindan einem Beispiel deiner Wahl.
Q1 vom 16.07.1884:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
[…]
§. 1.
Alle in Bergwerken, Salinen, Aufbereitungsanstalten, Steinbrüchen, Gräbereien (Gruben), auf Werften und Bauhöfen, sowie in Fabriken und Hüttenwerken beschäftigten Arbeiter und Betriebsbeamten, letztere sofern ihr Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt zweitausend Mark nicht übersteigt, werden gegen die Folgen der bei dem Betriebe sich ereignenden Unfälle nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes versichert.
Dasselbe gilt von Arbeitern und Betriebsbeamten, welche von einem Gewerbetreibenden, dessen Gewerbebetrieb sich auf die Ausführung von Maurer-, Zimmer-, Dachdecker-, Steinhauer- und Brunnenarbeiten erstreckt, in diesem Betriebe beschäftigt werden, sowie von den im Schornsteinfegergewerbe beschäftigten Arbeitern.
[…] Im Übrigen gelten als Fabriken im Sinne dieses Gesetzes insbesondere diejenigen Betriebe, in welchen die Bearbeitung oder Verarbeitung von Gegenständen gewerbsmäßig ausgeführt wird, und in welchen zu diesem Zweck mindestens zehn Arbeiter regelmäßig beschäftigt werden, sowie Betriebe, in welchen Explosivstoffe oder explodirende Gegenstände gewerbsmäßig erzeugt werden. […] Arbeiter und Betriebsbeamte in anderen […] auf die Ausführung von Bauarbeiten sich erstreckenden Betrieben können durch Beschluß des Bundesraths für versicherungspflichtig erklärt werden.
§. 8.
Die Verpflichtung der eingeschriebenen Hülfskassen, sowie der sonstigen Kranken-, Sterbe-, Invaliden- und anderen Unterstützungskassen, den von Betriebsunfällen betroffenen Arbeitern und Betriebsbeamten sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen Unterstützungen zu gewähren, sowie die Verpflichtung von Gemeinden oder Armenverbänden zur Unterstützung hülfsbedürftiger Personen wird durch dieses Gesetz nicht berührt. […]
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
[…]
§. 1.
Alle in Bergwerken, Salinen, Aufbereitungsanstalten, Steinbrüchen, Gräbereien (Gruben), auf Werften und Bauhöfen, sowie in Fabriken und Hüttenwerken beschäftigten Arbeiter und Betriebsbeamten, letztere sofern ihr Jahresarbeitsverdienst an Lohn oder Gehalt zweitausend Mark nicht übersteigt, werden gegen die Folgen der bei dem Betriebe sich ereignenden Unfälle nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes versichert.
Dasselbe gilt von Arbeitern und Betriebsbeamten, welche von einem Gewerbetreibenden, dessen Gewerbebetrieb sich auf die Ausführung von Maurer-, Zimmer-, Dachdecker-, Steinhauer- und Brunnenarbeiten erstreckt, in diesem Betriebe beschäftigt werden, sowie von den im Schornsteinfegergewerbe beschäftigten Arbeitern.
[…] Im Übrigen gelten als Fabriken im Sinne dieses Gesetzes insbesondere diejenigen Betriebe, in welchen die Bearbeitung oder Verarbeitung von Gegenständen gewerbsmäßig ausgeführt wird, und in welchen zu diesem Zweck mindestens zehn Arbeiter regelmäßig beschäftigt werden, sowie Betriebe, in welchen Explosivstoffe oder explodirende Gegenstände gewerbsmäßig erzeugt werden. […] Arbeiter und Betriebsbeamte in anderen […] auf die Ausführung von Bauarbeiten sich erstreckenden Betrieben können durch Beschluß des Bundesraths für versicherungspflichtig erklärt werden.
§. 8.
Die Verpflichtung der eingeschriebenen Hülfskassen, sowie der sonstigen Kranken-, Sterbe-, Invaliden- und anderen Unterstützungskassen, den von Betriebsunfällen betroffenen Arbeitern und Betriebsbeamten sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen Unterstützungen zu gewähren, sowie die Verpflichtung von Gemeinden oder Armenverbänden zur Unterstützung hülfsbedürftiger Personen wird durch dieses Gesetz nicht berührt. […]
Q1 vom 16.07.1884:
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20
25
Position 1:
Position 2:
Inhalt | Bewertungseinheiten | |
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Ziele | Ziel: Einfluss der katholischen Kirche einschränken in: | 1 Punkt für Grobziel |
Maßnahmen | - 1871 Kanzelparagraph: Pfarrer etc. dürfen in ihren Predigten keine politischen Themen behandeln - 1872: Schulaufsicht wird der Kirche entzogen und dem Staat übergeben - 1874: Zivilehe eingeführt | 2 Punkte für 2 richtige Aussagen |
Folgen | - Wählerstimmen für die Zentrumsparteien stiegen an - kein Rückhalt mehr für Bismarcks Weg in Bevölkerung - 1878 Beendigung des Kulturkampfes - Aufsicht der Schulen und Zivilehe bis heute erhalten | 2 Punkte für 2 richtige Aussagen |
Reichsfeindan einem Beispiel deiner Wahl.
Inhalt | Bewertungseinheiten | |
---|---|---|
| Ist eine abwertende Bezeichnung, die Bismarck für Gegner seiner Politik benutzte. | 2 Punkte |
Beispiel | - Katholiken im Deutschen Kaiserreich - sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische Organisationen/ Vereinigungen | 1 Punkt für eine richtige Aussage |
Inhalt | Bewertungs-einheiten | |
---|---|---|
a) Beschreibung | - Autor: dt. Kaiser, Wilhelm I. - Entstehungsdatum: 06. Juli 1884 - Anlass: Gesetz für die Unfallversicherung - Quellengattung: Gesetzestext - Adressat: Arbeiter und Betriebsbeamte - Thema der Quelle: Leistungsempfänger der Unfallversicherung und Aufgabe Krankenkassen - Inhalt: | 8 Punkte (jeweils 1, bei Inhalt 2) |
b) Einordnung in histor. ZSH | Entstehungszeit: im Zusammenhang mit den anderen Sozialgesetzen (1883: Krankenversicherung; 1889: Altersversicherung und Invalidenfürsorge) | 1 Punkt |
c) Beurteilung | - Fragestellung an die Quelle: -Beurteilung: | 1 Punkt Fragestellung 2Punkte Beurteilung und Begründung |
d) Überschrift | Unfallversicherungsgesetz | 1Punkt |
Inhalt | Bewertungseinheiten |
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Formulieren einer eigenen Position eindeutige Zustimmung oder Ablehnung zu einer Position oder teils-teils | 1 Punkt |
Formulieren von mindestens 2 Argumenten für die eigene Position | 2 Punkte |
Rückbezug auf die im Lernmaterial behandelte Bismarck'sche Innenpolitik Kulturkampf, Sozialistengesetz, Sozialgesetze | 1 Punkt |
mgl. Argumente für Position 1 und gegen Position 2 | mgl. Argumente für Position 2 und gegen Position 1 |
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- heute ambivalente Sichtweise von Bismarcks Innenpolitik: strenges Vorgehen gegen innenpolitische Gegner Kulturkampf, Sozialistengesetz | - Bismarcks Innenpolitik Rückbezug: Reichseinigung kann als Vorbild für heutige Einheit in der BRD fungieren, ebenso seine Sozialgesetzgebung, die Vorbild für unsere heutige Sozialgesetzgebung war/ist -> positive Seiten für die Gegenwart |
- das Denkmal sollte im Licht seiner Entstehungszeit (1906) gesehen werden, damalige Deutungen und | - Denkmäler als historische Quellen sprechen für sich und sollten nicht verändert werden |
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