• Lösungsvorschlag - Diskriminierung?
  • anonym
  • 24.09.2022
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Im Distanzunterricht:

An dieser Stelle können Sie ein Google - Docs Dokument unter https://www.google.com/intl/de/docs/about/ mit einem kostenlosen Konto anlegen und mit den Lernenden teilen, sodass diese ihre Ergebnis kollaborativ durch die Gestaltung einer Art Forenbeiträge erarbeiten können. Geben Sie den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, jeweils zwei Kommentare an die Antwortschreiben ihrer Mitschüler*innen zu verfassen. Ergänzen oder korrigieren Sie die Ergebnisse zum Schluss gegebenenfalls. Zur Sicherung der Ergebnisse können die Beiträge zum Ende heruntergeladen werden.



Alternativ für den Präsenzunterricht:

Visualisieren Sie die Arbeitsergebnisse dieser Lernphase unter der Überschrift Krankmacher kontrollieren an der Tafel, oder an einer Wandzeitung und fassen Sie die wichtigsten Informationen noch einmal kurz zusammen. Geben Sie den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit, sich die Arbeitsergebnisse zu notieren.


Die Verbote oder Einschränkungen beim Tragen von Schmuck, Nagellack, künstlichen Fingernägeln, Piercings an Händen und Unterarmen oder Tattoos am Pflegearbeitsplatz dienen dem Schutz der Beschäftigten, der Patientinnen und Patienten sollten aus folgenden Gründen eingehalten werden:
  • Ringe erhöhen die Keimbesiedelung der Hände und verschlechtern die Händedesinfektion.
  • Desinfektionsmittelreste und die Einwirkung von Feuchtigkeit oder Gefahrenstoffen können unter Schmuck haften bleiben und Hautirritationen auslösen.
  • Ringe können Schutzhandschuhe perforieren und ihre Schutzfunktion beeinträchtigen.
  • Durch Halsketten können sich über enthaltene Talg- und Hautrückstände Erreger verbreiten.
  • Nagellack und künstliche Fingernägel fördern eine Besiedelung mit potenziellen Krankheitserregern und Pilzen, was zur Infektion bei Patienten und Patientinnen führen kann.
  • Größere Ohrringe, Halsketten oder sichtbare Piercings stellen ein Sicherheitsrisiko dar. Sie können von verwirrten, aggressiven oder dementen Patientinnen und Patienten abgerissen werden (Eigengefährdung).
  • Patientinnen und Patienten können durch Schmuck, lange oder künstliche Fingernägel verletzt werden.
  • Piercings und Tattoos heilen nicht immer problemlos aus und werden nicht immer optimal gepflegt. Bei Entzündungen im Gesicht können Erreger über Hand-Gesicht-Berührungen in der Umgebung verteilt werden und Patientinnen und Patienten infizieren. Die häufigsten Komplikationen sind Infektionen mit Staphylokokken, Streptokokken oder Hepatitis-C-Viren, die für geschwächte Personen im Extremfall lebensbedrohlich werden können.

Egal ob sichtbare oder unsichtbare Piercings, wenn die Haut außen herum gerötet oder geschwollen ist oder Sekret absondert, müssen Piercings umgehend entfernt werden. Von Piercings oder Tattoos, die keine Hautreizungen aufweisen, gehen im Pflegealltag keine Infektionsgefahren aus. Wer sich nicht sicher ist, ob sein Tattoo oder Piercing in Ordnung ist, sollte sich unbedingt ärztlich beraten lassen.

1 KRINKO (2015): Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten. Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut, in: Bundesgesundheitsblatt, S. 1152-1170, unter: DOI 10.1007/s00103-015-2234-2.



2 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) (2014): TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege, unter:

https://www.bgw-online.deresourceblob13696f7d59061152e53c1b6a32ab254f6acd5/trba250-biologische-arbeitsstoffe-im-gesundheitswesen-und-in-der-wohlfahrtspflege-data.pdf

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