Üblicherweise wird die Lehrlingsentschädigung (je nach Betrieb) am jeweils 1. oder 15. des Folgemonats ausbezahlt.
Wenn du deinen ersten Lohn- oder Gehaltszettel in den Händen hältst, werden dir vielleicht am Anfang nicht alle darauf enthaltenen Informationen klar sein, darum hier einige allgemeine Erläuterungen.
Der Lohn- oder Gehaltszettel besteht im Wesentlichen aus drei Teilen:
den persönlichen Daten (Name, Adresse, Personalnummer...)
den Bezügen (Grundbezug, Zulagen, Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld...)
den Abzügen (Lohnsteuer, Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Umlagen...)
Wir unterscheiden beim Einkommen zwischen dem Brutto- und dem Nettobezug.
Brutto ist der Betrag, den dein Betrieb für dich bezahlt - das ist aber leider nicht der Betrag, der dir auf dein Konto überwiesen wird, denn dein Arbeitgeber muss davon noch die Abzüge abziehen und weiterleiten (an das Finanzamt, die Krankenkasse, die Pensionskasse usw.).
Was dann noch netto übrig bleibt, wird dir auf dein Konto überwiesen und ist jener Betrag, über den du nun verfügen kannst.
Auf der folgenden Seite findest du ein Beispiel für einen Lohn- oder Gehaltszettel. Außerdem werden darin die verwendeten Abkürzungen genauer erklärt, sodass du dich hoffentlich, wenn du dann deinen eigenen Lohnzettel zum ersten Mal in Händen hältst, sofort auskennst.


