Die Mängel gliedert man in zwei verschiedene Arten: Sachmängel und Rechtsmängel.
Unter den Rechtsmängeln versteht man dabei, dass der Verkäufer nicht der Eigentümer der Sache war und das die Ware mit Pfandrecht belastet ist.
Sachmängel werden dagegen in vier Kategorien unterteilt: Beschaffenheits-, Montagemängel, Falschlieferung (Mangel in der Art), Minderlieferung (Mangel in der Menge).
Der Beschaffenheitsmangel teilt sich ein in die Bereiche "fehlerhafte Ware" und "Ware entspricht nicht der Werbeaussage".
Unter dem Feld "fehlerhafte Ware" versteht man, dass die Ware nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht und sich nicht für die vorgesehene, gewöhnliche Verwendung nutzen lässt.
Unter "Ware entspricht nicht der Werbeaussage" versteht man, dass der beworbene Verwendungszeck nicht genutzt werden kann oder beworbene Ergebnisse nicht erzielt werden bei der Nutzung.
Montagemängel beziehen sich auf "Montagefehler" und "mangelhafte Montageanleitungen". Der "Montagefehler" bezieht sich auf die fehlerhaft durchgeführte Montage durch den Verkäufer. Die "mangelhafte Montageanleitung" bezieht sich auf eine falsche Montage durch den Käufer, da die Anleitung fehlerhaft war/ ist. Umgangssprachlich nennt man diese Klausel auch "IKEA-Klausel".
Die "Falschlieferung" bedeutet, dass einfach etwas anderes als bestellt geliefert wurde. Und die "Minderlieferung" umfasst eine zu gering gelieferte Menge.
Die Mängel gliedert man in zwei verschiedene Arten: Sachmängel und Rechtsmängel.
Unter den Rechtsmängeln versteht man dabei, dass der Verkäufer nicht der Eigentümer der Sache war und das die Ware mit Pfandrecht belastet ist.
Sachmängel werden dagegen in vier Kategorien unterteilt: Beschaffenheits-, Montagemängel, Falschlieferung (Mangel in der Art), Minderlieferung (Mangel in der Menge).
Der Beschaffenheitsmangel teilt sich ein in die Bereiche "fehlerhafte Ware" und "Ware entspricht nicht der Werbeaussage".
Unter dem Feld "fehlerhafte Ware" versteht man, dass die Ware nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht und sich nicht für die vorgesehene, gewöhnliche Verwendung nutzen lässt.
Unter "Ware entspricht nicht der Werbeaussage" versteht man, dass der beworbene Verwendungszeck nicht genutzt werden kann oder beworbene Ergebnisse nicht erzielt werden bei der Nutzung.
Montagemängel beziehen sich auf "Montagefehler" und "mangelhafte Montageanleitungen". Der "Montagefehler" bezieht sich auf die fehlerhaft durchgeführte Montage durch den Verkäufer. Die "mangelhafte Montageanleitung" bezieht sich auf eine falsche Montage durch den Käufer, da die Anleitung fehlerhaft war/ ist. Umgangssprachlich nennt man diese Klausel auch "IKEA-Klausel".
Die "Falschlieferung" bedeutet, dass einfach etwas anderes als bestellt geliefert wurde. Und die "Minderlieferung" umfasst eine zu gering gelieferte Menge.
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Beispiel liegt am Lehrer:intisch.
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