• Material Gruppe 2
  • anonym
  • 24.09.2022
  • Geschichte
  • 9, 10
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Witamwas, Bärbel (2016): Geklebte NS-Propaganda, Verführung und Manipulation durch das Plakat, S. 257.

"Einen radikalen Einschnitt in das Leben der Juden in Deutschland brachten die sogenannten Nürnberger Gesetze von 1935, die Juden zu Menschen minderen Rechts stempelten. Um die "Reinhaltung" der "arischen Rasse" für alle Zukunft zu sichern, stellten die Gesetze Eheschließungen sowie den als "Rassenschande" bewerteten außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Nichtjuden und Juden unter Strafe. Abhängig gemacht wurde die Zugehörigkeit zur "jüdischen Rasse" von der Konfession der Großeltern. Die Nürnberger Gesetze definierten Menschen als "Volljude" oder "Halbjude", von denen sich viele zeit ihres Lebens nicht als Juden empfunden hatten. Auch sie wurden nun Teil der ausgegrenzten jüdischen Gemeinschaft und Opfer von Rassentheorien, die ein grundlegendes Element nationalsozialistischer Weltanschauung bildeten. Ideologisch orientierten sich die Nationalsozialisten an einer bereits im 19. Jahrhundert aufkommenden, aber wissenschaftlich unhaltbaren völkischen Rassedefinition. Juden galten aus nationalsozialistischer Sicht als die Angehörigen der bedrohlichen "Gegenrasse" und als Verschwörer sowohl hinter dem westlichen Kapitalismus als auch hinter dem sowjetischen Kommunismus. Die NS-Propaganda schilderte immer wieder, wie das "internationale Judentum" die Weltherrschaft an sich reißen wolle, was gleichbedeutend sei mit dem Untergang des deutschen Volkes."



Ausgrenzung und Verfolgung der jüdischen Bevölkerung, Lebendiges Museum Online, URL: https://www.dhm.de/lemo/kapitel/ns-regime/ausgrenzung-und-verfolgung.html.

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