• Menschheits-Zweck-Formel
  • Melisssa Dean
  • 23.02.2023
  • Ethik
  • 11
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Alle Imperativen nun gebieten entweder hypothetisch, oder kategorisch. Jene stellen die praktische Notwendigkeit einer möglichen Handlung als Mittel, zu etwas anderem, was man will (oder doch möglich ist, dass man es wolle), zu gelangen, vor. Der kategorische Imperativ würde der sein, welcher eine Handlung als für sich selbst, ohne Beziehung auf einen anderen Zweck, als objektiv-notwendig vorstelle.

Wenn nun die Handlung bloß wozu anders als Mittel gut sein würde, so ist der Imperativ hypothetisch (...). Der hypothetische Imperativ sagt also nur, dass die Handlung zu irgendeiner möglichen oder wirklichen Absicht gut sei.

(...)

Im Reiche der Zwecke hat alles entweder einen Preis oder eine Würde. Was einen Preis hat, an dessen Stelle kann auch etwas anderes als Aquivalent gesetzte werden; was dagegen über allen Preis erhaben ist, mithin kein Äquivalent verstattet, das hat eine Würde.

(...)

Es ist gleichwohl ein Zweck, den man bei allen vernünftigen Wesen (...) als wirklich voraussetzen kann, und also eine Absicht, die sie nicht etwa bloß haben können, sondern von der man sicher voraussetzen kann, dass sie solche insgesamt nach einer Naturnotwendigkeit haben, und das ist die Absicht auf Glückseligkeit.

(...).

Nun sage ich: der Mensch und überhaupt jedes vernünftige Wesen exisitert als Zweck an sich selbst, nicht bloß als Mittel zum beliebigen Gebrauche für diesen oder jenen Willen, sondern muss in allen seinen sowohl auf sich Selbst, als auch auf andere vernünftige Wesen gerichtete Hanldungen jederzeit zugleich als Zweck betrachtet werden. Alle Gegenstände der Neigung haben nur einen bedingten Wert; denn wenn die Neigungen und darauf begründete Bedürfnisse nicht wären, so würde ihr Gegenstand ohne Wert sein.

(...)

Wenn es denn ein oberstes praktisches Prinzip und in Ansehung des menschlichen Willens einen kategorischen Imperativ geben soll, so muss es ein solches sein, dass aus der Vorstellung dessen, was notwendig für jedermann Zweck ist, weil es Zweck an sich selbst ist, ein oberstes Prinzip des WIllens ausmacht, mithin zum allgemeinen praktischen Gesetz dienen kann. Der Grund dieses Prinzips ist: die vernünftige Natur existiert als Zweck an sich selbst. (...) also ist es zugleich ein objektives Prinzip, woraus als einem obersten praktischen Grunde alle Gesetze des Willens müssen abgeleitet werden können. Der praktische Imperativ wird also folgender sein: Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.

Alle Imperativen nun gebieten entweder hypothetisch, oder kategorisch. Jene stellen die praktische Notwendigkeit einer möglichen Handlung als Mittel, zu etwas anderem, was man will (oder doch möglich ist, dass man es wolle), zu gelangen, vor. Der kategorische Imperativ würde der sein, welcher eine Handlung als für sich selbst, ohne Beziehung auf einen anderen Zweck, als objektiv-notwendig vorstelle.

Wenn nun die Handlung bloß wozu anders als Mittel gut sein würde, so ist der Imperativ hypothetisch (...). Der hypothetische Imperativ sagt also nur, dass die Handlung zu irgendeiner möglichen oder wirklichen Absicht gut sei.

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Im Reiche der Zwecke hat alles entweder einen Preis oder eine Würde. Was einen Preis hat, an dessen Stelle kann auch etwas anderes als Aquivalent gesetzte werden; was dagegen über allen Preis erhaben ist, mithin kein Äquivalent verstattet, das hat eine Würde.

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Es ist gleichwohl ein Zweck, den man bei allen vernünftigen Wesen (...) als wirklich voraussetzen kann, und also eine Absicht, die sie nicht etwa bloß haben können, sondern von der man sicher voraussetzen kann, dass sie solche insgesamt nach einer Naturnotwendigkeit haben, und das ist die Absicht auf Glückseligkeit.

(...).

Nun sage ich: der Mensch und überhaupt jedes vernünftige Wesen exisitert als Zweck an sich selbst, nicht bloß als Mittel zum beliebigen Gebrauche für diesen oder jenen Willen, sondern muss in allen seinen sowohl auf sich Selbst, als auch auf andere vernünftige Wesen gerichtete Hanldungen jederzeit zugleich als Zweck betrachtet werden. Alle Gegenstände der Neigung haben nur einen bedingten Wert; denn wenn die Neigungen und darauf begründete Bedürfnisse nicht wären, so würde ihr Gegenstand ohne Wert sein.

(...)

Wenn es denn ein oberstes praktisches Prinzip und in Ansehung des menschlichen Willens einen kategorischen Imperativ geben soll, so muss es ein solches sein, dass aus der Vorstellung dessen, was notwendig für jedermann Zweck ist, weil es Zweck an sich selbst ist, ein oberstes Prinzip des WIllens ausmacht, mithin zum allgemeinen praktischen Gesetz dienen kann. Der Grund dieses Prinzips ist: die vernünftige Natur existiert als Zweck an sich selbst. (...) also ist es zugleich ein objektives Prinzip, woraus als einem obersten praktischen Grunde alle Gesetze des Willens müssen abgeleitet werden können. Der praktische Imperativ wird also folgender sein: Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.





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Lies den Text aus Kants Grund­le­gung zur Me­ta­phy­sik der Sit­ten. Mar­kie­re dir dabei wich­ti­ge Be­gif­fe.
  • Fülle den Lü­cken­text auf der an­de­ren Seite aus.
  • Er­läu­te­re Kants Be­grün­dung für die Ver­wen­dung der Menschheits-​Zweck-Formel.
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Fülle den Lü­cken­text aus. Nutze dazu die Infos aus dem Text von Kant.

Der Mensch ist ein und be­sitzt somit eine . Zudem hat er einen und ist Zweck an sich selbst. Er muss in allen Hand­lun­gen als Zweck be­trach­tet werd­ne.

Jeder han­delt nach . Bei Kant glie­dern sie sich in und Im­pe­ra­ti­ve. Dem liegt eine oder Ab­sicht zu­grun­de. Es han­delt sich um eine Wenn-​Dann-Beziehung und hat nicht die einer Hand­lung im Blick, son­dern nur die Art und Weise, wie der er­reicht wer­den kann.

Der Im­pe­ra­tiv wird als for­mu­liert. Und die­sem Ge­setz un­ter­liegt einem ob­jek­ti­ven Prin­zip: Die ver­nünf­ti­ge Natur exis­tiert als Zweck an sich selbst. Dar­aus er­gibt sich ein all­ge­mei­nes prak­ti­sches Ge­setz, eine Ma­xi­me: .

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