• Mutterschutz im Krankenhaus
  • anonym
  • 20.07.2021
  • Gesundheitswesen, Politik, Recht
  • 1. Ausbildungsjahr
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Ich bin schwanger!!! - Herzlich willkommen im Kopfkino!!!

Sie sind in der Ausbildung schwanger geworden - das war vielleicht so nicht geplant, aber nun ist es eben, wie es ist. Liebe Herren, auch wenn es physiologisch verdammt schwierig wird selber schwanger zu werden, vertrauen Sie mir: Sie sind automatisch mit schwanger. Freuen Sie sich noch in der Ausbildung (empathisch mit-)schwanger geworden zu sein, oder ist das eher ein No-Go?

Erzählen müssen Sie von Ihrer Schwangerschaft keinem - allerdings macht es Sinn, dass zumindest der Arbeitgeber informiert wird. Das ist nur von Vorteil für Sie, denn (Mehrfachauswahl):

Mit dem Arbeitgeber zu sprechen ist ja schön und gut - aber mit wem sprechen Sie denn nun zuerst?

Für viele ist es ein ziemlicher Schock plötzlich vor so viel Verantwortung und so viel Entscheidungen zu stehen. Auch die plötzliche direkte Auseinandersetzung mit vielen gesetzlichen Grundlagen kann einschüchternd sein. Wie sieht das Mutterschutzgesetz die Situation in der Ausbildung? Das erfahren Sie im Leitfaden zum Mutterschutz des bmfsfj - dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Bitte lesen Sie unter dem folgenden Link (siehe QR-Code) das Kapitel 1.2.1 Beschäftigte mit Teilzeit, Minijob, Befristung, Probezeit oder Ausbildung und notieren Sie stichpunktartig die wichtigsten Inhalte. Bitte finden Sie auch folgende Dinge (in weiteren Kapiteln) heraus:
  • Wie lange währt der Mutterschutz?
  • Wer ist dafür verantwortlich, dass das Mutterschutzgesetz umgesetzt wird?
  • Dürfen Sie zu jeder Zeit arbeiten oder gibt es Einschränkungen?
  • Wenn es Einschränkungen gibt: wie sehen diese aus?
  • Was passiert, wenn Ihre Vorsorgeuntersuchungen in die Arbeitszeit fallen?
  • Was hat es mit einem Beschäftigungsverbot auf sich?
  • Wie sehen die Schutzfristen vor und nach der Entbindung aus?
  • Welchen Schutz bietet das Mutterschutzgesetz bezüglich des Stillens?

Selbstüberprüfung :-)

Soooo, jetzt können Sie überprüfen, ob Sie sorgfältig recherchiert haben. Es folgen Fragen, auf die Sie jetzt eine Antwort kennen sollten 😊 Los geht's!

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Sie sind schwanger - haben Sie eine Meldepflicht gegenüber irgendjemandem? 🤰
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Was können Sie tun, wenn Sie schwanger in der Ausbildung gekündigt werden? 🧐
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Wie lange vor der Entbindung dürfen Sie noch arbeiten? 👨‍⚕️ 👩‍⚕️
Ausnahmen bestätigen die Regel!

Allerdings gibt es während er Ausbildung eine Ausnahme: Sie dürfen in den sechs Wochen vorher nach geltenden Schutzmaßnahmen weiterarbeiten, um Fehlzeiten zu vermeiden, die die Zulassung zur Prüfung gefährden können. Ebenso dürfen in der Zeit Prüfungen abgelegt werden. NACH der Entbindung haben Sie allerdings keine Wahl - die Fristen müssen eingehalten werden. 👶

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Was denken Sie: Wie können Sie Ihre Ausbildung trotz Schwangerschaft und Kind rechtlich abgesichert beenden?
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Was ist mit der Zeit nach der Geburt, wenn Sie sich erstmal um Ihr Kind kümmern wollen?
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