Paulskirchenverfassung 1848/49: Das Staatenhaus

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Paulskirchenverfassung 1848/49: Das Staatenhaus
8. Dezember 2025

Das Staa­ten­haus

Das Staa­ten­haus war die zwei­te Kam­mer des Par­la­ments und ver­trat die In­ter­es­sen der deut­schen Ein­zel­staa­ten. Im Ge­gen­satz zum Volks­haus wurde das Staa­ten­haus nicht di­rekt vom Volk ge­wählt, son­dern seine Mit­glie­der wur­den von den Lan­des­re­gie­run­gen ent­sandt. Da­durch soll­te er­reicht wer­den, dass sich die Fürs­ten und die staat­li­chen Struk­tu­ren der da­ma­li­gen Zeit nicht über­gan­gen fühl­ten und wei­ter­hin Ein­fluss auf die Reichs­po­li­tik aus­üben konn­ten.



Auch das Staa­ten­haus war ein voll­wer­ti­ger Teil der Ge­setz­ge­bung. Zu­sam­men mit dem Volks­haus bil­de­te es ein Zwei­kam­mer­sys­tem, ähn­lich wie heute Bun­des­tag und Bun­des­rat. Ohne die Zu­stim­mung des Staa­ten­hau­ses konn­te kein Ge­setz in Kraft tre­ten. Be­son­ders bei Fra­gen, die die fö­de­ra­le Struk­tur be­tra­fen – also die Rech­te der Ein­zel­staa­ten – spiel­te das Staa­ten­haus eine wich­ti­ge Rolle. Es soll­te si­cher­stel­len, dass das Reich nicht zu mäch­tig wird und die Staa­ten wei­ter­hin po­li­ti­sche Be­deu­tung be­hal­ten.



Durch das Staa­ten­haus ent­stand eine Ba­lan­ce zwi­schen den de­mo­kra­ti­schen Kräf­ten und den tra­di­ti­o­nel­len fö­de­ra­len Struk­tu­ren. Es war ein Kom­pro­miss zwi­schen den For­de­run­gen nach na­ti­o­na­ler Ein­heit und den In­ter­es­sen der vie­len deut­schen Fürs­ten­häu­ser.

1
Lies dir den In­for­ma­ti­ons­text zu dei­nem Ver­fas­sungs­or­gan sorg­fäl­tig durch.
2
Be­schrei­be, wel­che Auf­ga­ben und Funk­ti­o­nen das Organ in der Reichs­ver­fas­sung hatte.
3
Ana­ly­sie­re die Macht­po­si­ti­on des Or­gans: Wel­che Be­fug­nis­se hatte es? Von wel­chen an­de­ren Or­ga­nen ist es ab­hän­gig? Wel­che Kon­troll­mög­lich­kei­ten hat es selbst?
4
Ver­gleicht eure Mit­schrif­ten in der Grup­pe. No­tiert die Auf­ga­ben eures Or­gans stich­punkt­ar­tig auf der Klar­sicht­fo­lie.
Be­rei­tet euch dar­auf vor, die Er­geb­nis­se zu prä­sen­tie­ren.

Paulskirchenverfassung 1848/49: Das Staatenhaus

von Lennard_2526

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