Unternehmerfähigkeit (natürliche oder jruistische Person, Personengesellschaft)
2. gew./ berufl. Tätigkeit (§ 2 (1) S. 3 UStG)
Wirtschaftliche Tätigkeit
Nachhaltig (Wiederholungsabsicht, auf Dauer)
Einnahmeerzielungsabsicht (gegen Entgelt o.ä.)
3. Selbständigkeit (auf eigene Rechnung und Verantwortung)
Ergebnis: X ist Unternhemer nach § 2 (1) S. 1 UStG.
In der Klausur jede genannte Person prüfen!
Einheitstheorie = Ein Unternehmer hat nur ein Unternehmen
Dazu gehören alle
Grundgeschäfte (Haupttätigkeit)
Bsp. Bäckerei
Nebengeschäfte (Zusammenhang mit einem Grundgeschäft)
Bsp. Vortrag bei der HWK zu Mehllagerung
Hilfsgeschäfte (eng verbunden mit dem Grundgeschäft)
Bsp. Verkauf einer alten Teigrührmaschine
In der Klausur eindeutig zuordnen!